Hessen stärker machen - Fundación Friedrich Naumann
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derholungen sind möglich. Die Bildungsgutscheine werden nach<br />
Leistungseinheiten des Credit-Point-Systems im Rahmen des<br />
Studienplans vergeben. Dadurch wird ein flexibles Teilzeitstudium<br />
möglich.<br />
Die Hochschule erhält den Gegenwert der Bildungsgutscheine als<br />
Entgelt für ihre Ausbildungsleistungen. Ein solches Finanzierungssystem<br />
fördert den Wettbewerb zwischen den Hochschulen.<br />
Die Hochschulen erhalten Anreize, ihre Studienkapazitäten voll<br />
auszulasten und nicht benötigte Kapazitäten in <strong>stärker</strong> nachgefragte<br />
Bereiche umzulenken. Aber auch die Studierenden sind<br />
<strong>stärker</strong> als bisher an einer effizienten Studienorganisation interessiert,<br />
um ihr begrenztes Bildungsguthaben optimal einzusetzen.<br />
Studierende, die für ihr Studium mehr als die bewilligten<br />
Bildungsgutscheine benötigen, müssen Bildungsgutscheine hinzukaufen.<br />
Studierende, welche die Bildungsgutscheine bis zum Abschluss<br />
ihres Studiums nicht voll in Anspruch nehmen, können sie später<br />
für weitere Studien oder sonst gebührenpflichtige Weiterbildung<br />
einsetzen.<br />
Als Einstieg in die bundesweite Einführung wird ein Modellversuch<br />
in Kooperation mit mehreren Bundesländern angestrebt.<br />
Dadurch kann das Wettbewerbsprinzip gestärkt und eine leistungsorientierte<br />
Lastenverteilung zwischen den Bundesländern<br />
erreicht werden.<br />
Im Wettbewerb um Studierende soll jede Hochschule selbst entscheiden,<br />
ob und in welcher Höhe sie für zusätzliche Leistungen<br />
Gebühren erhebt. Das pauschale Gebührenmodell der CDU lehnt<br />
die FDP ab. Die Mittel aus den Studiengebühren müssen direkt<br />
und uneingeschränkt den Hochschulen zufließen, ohne dass die<br />
staatliche Grundfinanzierung reduziert wird.<br />
Sie sind zweckgebunden zur Verbesserung von Lehre und Studienbedingungen<br />
einzusetzen, wobei die Studierenden sowohl bei Mitteleinsatz<br />
als auch bei der entsprechenden Evaluation zu beteiligen<br />
sind. Studiengebühren dienen der Erreichung eines Qualitätsniveaus<br />
oberhalb der staatlichen Grundfinanzierung. Denn eines ist klar: Wer<br />
mehr bezahlt, muss auch mehr Leistung bekommen. Das bedeutet im<br />
Umkehrschluss: Bei Nichterfüllung – Geld zurück!<br />
Eine Reihe sozialer Befreiungstatbestände, der forcierte Ausbau<br />
des Stipendienwesens und nachlaufende Kredite, die nach dem<br />
Studium nur bei Erzielung eines Mindesteinkommens zurückzuzahlen<br />
sind und bei herausragenden Studienleistungen erlassen<br />
werden, stellen sicher, dass jeder Studierende die Hochschule<br />
seiner Wahl besuchen kann.<br />
Drittmittel für Forschung und Lehre sind ein wesentliches Element<br />
des Wettbewerbs zwischen den Hochschulen und eine wichtige<br />
zusätzliche Finanzquelle. Die Hochschulen sollen zur Erfüllung<br />
ihrer Aufgaben in Forschung und Lehre langfristig eigenes Vermögen<br />
bilden. Stiftungsrecht, Erbrecht und Steuerrecht sind so zu<br />
verändern, dass es für Privatpersonen und Unternehmen attraktiver<br />
wird als bisher, Hochschulen finanziell zu unterstützen.<br />
Das Hochschulsponsoring soll nicht durch bürokratische Hemmnisse<br />
behindert werden. Die Unternehmen sollen ermutigt werden,<br />
Stiftungsprofessuren zu vergeben. Drittmittel und Spenden<br />
dürfen nicht auf die Grundausstattung angerechnet werden.<br />
Länderübergreifender Modellversuch<br />
Studiengebühren für zusätzliche<br />
Leistungen der Hochschulen<br />
Drittmittel und Eigenvermögen<br />
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