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Hessen stärker machen - Fundación Friedrich Naumann

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Zielgenauigkeit: Es reicht für Liberale nicht aus, dass staatliche<br />

Mittel „prinzipiell für einen guten oder richtigen Zweck“ ausgegeben<br />

werden. Für gute Zwecke kann man viel Geld ausgeben,<br />

ohne irgendetwas zu erreichen. Wer mit dem Geld der Bürger<br />

sorgsam umgehen will, muss sicher sein, dass<br />

a. der Zweck stimmt,<br />

b. das Geld dort ankommt, wo es ankommen soll, und<br />

c. das angestrebte Ziel tatsächlich erreicht wird, und zwar auf die<br />

wirtschaftlichste Weise.<br />

Das setzt eine unerbittliche Einsatz- und Erfolgskontrolle voraus.<br />

Maßnahmen, die ihr Ziel verfehlen, sind unverzüglich einzustellen.<br />

Gefälligkeitsleistungen für bestimmte Gruppen gibt es für<br />

Liberale nicht.<br />

Wer der FDP sein Vertrauen schenkt, kann sicher sein, dass<br />

„sein Steuergeld“ in guten Händen ist. Es wird verlässlich, nachhaltig,<br />

effektiv und effizient eingesetzt.<br />

A - Neuverschuldung stoppen und Altschulden tilgen<br />

Liberale Finanzpolitik wird Schluss <strong>machen</strong> mit dem unvertretbaren<br />

Umgang mit öffentlichen Mitteln. Statt die Prioritäten neu und<br />

konsequent festzulegen, wurden dem Land „neue“ Aufgaben<br />

übertragen, ohne „alte“ zu streichen oder zumindest in der Priorität<br />

zu verändern. Die zwangsläufige Folge war, dass das finanzielle<br />

Gleichgewicht vernachlässigt und ein steigender Teil der<br />

Staatsausgaben mit Krediten finanziert werden musste. Inzwischen<br />

hat der Schuldenstand des Landes eine Größe von über<br />

32 Mrd. Euro erreicht. Dazu kommt eine etwa gleich große Summe<br />

an Pensionsverpflichtungen, denen keine annähernd ausreichende<br />

Rücklage gegenübersteht.<br />

Die bisherigen Regeln zur Verschuldungsbegrenzung haben sich<br />

als unwirksam erwiesen. Sie sind unklar und ziehen bei Verstoß<br />

keinerlei Konsequenzen für die Verursacher nach sich. Darüber<br />

hinaus hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren die<br />

finanzielle Situation „geschönt“, indem im Haushaltsplan Einnahmen<br />

überhöht bzw. Ausgaben zu gering angesetzt und Restkreditermächtigungen<br />

in Ergänzung zu der für das laufende Jahr<br />

beschlossenen Kreditaufnahme eingesetzt wurden. Konjunkturbedingt<br />

vorübergehend höhere Steuereinnahmen sind keine<br />

Problemlösung, sondern täuschen nur zeitweise darüber hinweg,<br />

dass zwischen dem gegenwärtigen Ausgaben- und Einnahmenniveau<br />

jedes Jahr eine strukturelle Lücke im Umfang von 1,5 bis 2<br />

Mrd. Euro klafft. Diese Lücke muss durch verringerte Ausgaben<br />

und kann dauerhaft nicht durch Veräußerungserlöse geschlossen<br />

werden.<br />

Das Grundgesetz bindet die Aufnahme von Schulden an das<br />

Volumen staatlicher Investitionen. Da der grundgesetzliche Investitionsbegriff<br />

unklar ist und weder Finanzinvestitionen noch pure<br />

Ersatzinvestitionen ausgeklammert noch Desinvestitionen in Abzug<br />

gebracht werden, ist die Schuldengrenze weder ökonomisch<br />

vertretbar noch in der Praxis wirksam. Zudem kann für den Fall<br />

einer „Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ auch<br />

diese ohnehin sehr weiche Grenze legal überschritten werden.<br />

<strong>Hessen</strong> hat in seiner antiquierten Landesverfassung von 1946 die<br />

Verschuldung noch weniger verbindlich geregelt als das Grund-<br />

Zielgenauigkeit<br />

Erfolgskontrolle<br />

Liberale Politik<br />

Schuldenspirale<br />

Strukturelle Lücke zwischen<br />

Ausgaben und Einnahmen<br />

Maßgabe des Grundgestezes<br />

Maßgabe der Hessischen Verfassung<br />

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