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Hessen stärker machen - Fundación Friedrich Naumann

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auswertet;<br />

• Die Befristung insbesondere von solchen Gesetzen, die erheblich in<br />

die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen;<br />

• Die gründliche Evaluierung von befristeten Gesetzen, von deren<br />

Ergebnis die Weitergeltung abhängig ist.<br />

Nur so kann das Parlament wieder in die Lage versetzt werden, die<br />

grundlegenden Entscheidungen zu beraten, zu beschließen und deren<br />

Vollzug zu kontrollieren. Oftmals haben die Rechte des Parlaments nur<br />

noch eine formalisierte Bedeutung. So wurden insbesondere die<br />

Sicherheitspakete im Eiltempo durch die parlamentarischen Verfahren<br />

gejagt. Die Diskussion über Inhalte und Folgen einer neuen<br />

Sicherheitsarchitektur findet im Parlament so gut wie gar nicht statt.<br />

Weitreichende Veränderungen der Sicherheitsbehörden werden faktisch auf<br />

dem Verordnungs- bzw. Erlasswege durch die Ministerien entschieden und<br />

umgesetzt. Vernetzungen der Sicherheitsbehörden untereinander entziehen<br />

sich oftmals vollständig der Kontrolle durch die Parlamente.<br />

Nicht zuletzt aufgrund der Kritik an dem überstürzten Ausbau der<br />

Sicherheitsgesetze wurde in den letzten Jahren eine zeitliche Befristung<br />

von Gesetzen vorgenommen. Nach Ablauf des zeitlichen Vorbehalts sollte<br />

eine Evaluierung vorgenommen werden. In der Praxis werden diese<br />

Evaluierungen in der Regel allerdings vom Innenministerium selbst<br />

durchgeführt. Diese Selbst-Evaluierung führt dann in der Regel zu der<br />

Einschätzung, dass sich die Gesetze voll bewährt haben, dementsprechend<br />

verlängert werden können und eigentlich noch mehr Kompetenzen<br />

erforderlich sind. Die wissenschaftliche Evaluierungsforschung zeigt<br />

dagegen deutlich auf, dass die an sich schwierig zu bewerkstelligenden<br />

Evaluierungen nur dann einen Sinn ergeben, wenn sie nach<br />

wissenschaftlich nachvollziehbaren Grundsätzen und Methoden erfolgen.<br />

Selbst-Evaluierungen sind keine geeignete Methode, um zu<br />

aussagekräftigen Ergebnissen zu kommen. Es könnten beispielsweise in<br />

Gestalt von parlamentarischen Evaluierungsagenturen geeignete<br />

Ressourcen erschlossen werden. Diese könnten durchaus in enger<br />

Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Ministerien die<br />

Evaluierungen durchführen. So könnte eine unabhängige Bewertung<br />

gewährleistet werden. Der Gesetzgeber wird so in die Lage versetzt, auf<br />

einer fundierten Grundlage eine Entscheidung über die Weitergeltung oder<br />

Außerkraftsetzung von Gesetzen zu treffen.<br />

Kommunalwahlrecht optimieren<br />

Die FDP <strong>Hessen</strong> hat sich seit 1987 für die Einführung der<br />

Persönlichkeitswahl bei Kommunalwahlen eingesetzt. Wir sind stolz darauf,<br />

dieses Ziel in der vergangenen Legislaturperiode erreicht zu haben. Die<br />

damalige Novellierung des Kommunalwahlgesetzes enthielt als wichtigste<br />

Neuerung die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens bei völligem<br />

Wegfall der Sperrklausel. Die Wähler müssen sich seitdem nicht mehr wie<br />

bisher für von den Parteien festgelegte Listen entscheiden, sondern können<br />

selbstständig diejenigen Kandidaten aussuchen, die ihnen persönlich am<br />

Überzeugendsten erscheinen.<br />

Die Auswertung der mit dem neuen Wahlrecht durchgeführten<br />

Kommunalwahlen in den Jahren 2001 bis 2006 hat nur geringen<br />

Änderungsbedarf ergeben. Nach Ansicht der FDP sollten die Wählerinnen<br />

und Wähler allerdings noch durch einige zusätzliche Angaben zu den<br />

Kandidaten eine bessere Auswahlmöglichkeit bekommen. Insbesondere<br />

Alter, Wohnort und Beruf sollten auf den Stimmzetteln angegeben sein.<br />

Parlament stärken<br />

Befristung und<br />

Evaluierung von<br />

Gesetzen<br />

Kumulieren und<br />

Panaschieren erreicht<br />

Noch mehr Transparenz<br />

bei Kommunalwahlen<br />

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