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Hessen stärker machen - Fundación Friedrich Naumann

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Die FDP setzt sich dafür ein, dass eine Aufgabe abschließend auf einer<br />

Verwaltungsebene zu bearbeiten ist und darüber lediglich eine<br />

Aufsichtsebene bestehen soll (Grundsatz der Aufgabenkonzentration). Dies<br />

bedeutet eine eindeutige Aufgabenzuweisung ohne doppelte<br />

Zuständigkeiten und ohne Überschneidungen.<br />

Zwangsweise Zusammenschlüsse von Landkreisen und Gemeinden<br />

werden abgelehnt. Freiwillige Zusammenschlüsse von Landkreisen<br />

beziehungsweise Gemeinden und Eingemeindungen sollen finanziell<br />

gefördert werden. Die Förderung soll im Regelfall durch die Übernahme von<br />

Altschulden erfolgen. Die institutionelle finanzielle Förderung von<br />

Arbeitsgemeinschaften und Zweckverbänden ist einzustellen.<br />

Die FDP verfolgt das Ziel der Effizienzsteigerung der Verwaltung. Durch<br />

eine <strong>stärker</strong>e Orientierung an marktwirtschaftlichen Prinzipien und der damit<br />

einhergehenden Neudefinition der Rolle und Funktion des<br />

Verwaltungshandelns sollen Organisations-, Personal- und<br />

Finanzmanagement allgemeinen betriebswirtschaftlichen<br />

Qualitätsstandards entsprechen. Hierzu gehören Zielvereinbarungen,<br />

Kosten-, Leistungs- und Wirkungsrechnung sowie Benchmarking.<br />

Leistungsfähiger Öffentlicher Dienst<br />

Ein funktionsfähiger Öffentlicher Dienst ist eine wichtige Säule unseres<br />

demokratischen Rechtsstaates. Die Modernisierung des Öffentlichen<br />

Dienstes ist bereits weit vorangekommen, bleibt jedoch eine Daueraufgabe<br />

im Interesse von Bürgern, Gesellschaft und Staat.<br />

Die FDP setzt sich für einen modernen Öffentlichen Dienst ein. Die durch<br />

die Föderalismusreform den Bundesländer übertragenen Kompetenzen<br />

sollen durch eigene Regelungen genutzt werden, um für die<br />

Herausforderungen der Zukunft vorbereitet zu sein.<br />

Wir setzen uns deshalb insbesondere dafür ein,<br />

• die Attraktivität des Personalaustauschs zwischen öffentlichem<br />

Dienst und Wirtschaft zu steigern; für die hessischen Beamtinnen<br />

und Beamten soll die Möglichkeit geschaffen werden, unter<br />

Beibehaltung der Versorgungsanwartschaften Tätigkeiten<br />

außerhalb des öffentlichen Dienst wahrnehmen zu können<br />

(Trennung der Altersversorgungssysteme);<br />

• die Bezahlungssysteme so auszugestalten, dass eine<br />

leistungsbezogenere Bezahlung möglichst unbürokratisch<br />

ermöglicht wird; eine leistungsbezogene Bezahlung ist gerecht und<br />

muss transparent und orientiert an der konkreten<br />

Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden;<br />

• das Laufbahnrecht, auch die Möglichkeiten des Laufbahnwechsels,<br />

zu flexibilisieren; die Vielzahl der vorhandenen laufbahnrechtlichen<br />

Regelungen sind auf den Prüfstand zu stellen; insbesondere sind<br />

die an das Alter anknüpfenden Eintrittsregelungen abzuschaffen,<br />

um auch Seiteneinsteigern die Möglichkeit zum Wechsel in den<br />

Öffentlichen Dienst zu ermöglichen;<br />

• das Tarifrecht so zu gestalten, dass künftig ein attraktives, flexibles<br />

und zukunftsfähiges Dienstverhältnis zur Verfügung steht;<br />

gleichzeitig wird angestrebt, die Regelungsdichte in diesem Bereich<br />

so weit wie möglich zu reduzieren;<br />

• die Beamtenversorgung zu flexibilisieren und so zu gestalten, dass<br />

die individuelle Entscheidung, wann ein Beamter in den Ruhestand<br />

geht, wesentlich zu stärken. Mit einer derartigen Flexibilisierung des<br />

Pensionsrechts können die Voraussetzungen dafür geschaffen<br />

werden, dass Beamte, die länger am Erwerbsleben teilnehmen<br />

Keine Gebietsreform von<br />

oben<br />

Wirtschaftlichkeit<br />

steigern<br />

Modernisierung bleibt<br />

Aufgabe<br />

Nutzung der neuen<br />

Zuständigkeiten<br />

Wechsel zwischen<br />

Verwaltung und<br />

Wirtschaft erleichtern<br />

Leistungsorientierte<br />

Bezahlung<br />

Flexibles Laufbahnrecht<br />

Modernes Tarifrecht<br />

Beamtenversorgung<br />

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