Hessen stärker machen - Fundación Friedrich Naumann
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Die FDP setzt sich dafür ein, dass eine Aufgabe abschließend auf einer<br />
Verwaltungsebene zu bearbeiten ist und darüber lediglich eine<br />
Aufsichtsebene bestehen soll (Grundsatz der Aufgabenkonzentration). Dies<br />
bedeutet eine eindeutige Aufgabenzuweisung ohne doppelte<br />
Zuständigkeiten und ohne Überschneidungen.<br />
Zwangsweise Zusammenschlüsse von Landkreisen und Gemeinden<br />
werden abgelehnt. Freiwillige Zusammenschlüsse von Landkreisen<br />
beziehungsweise Gemeinden und Eingemeindungen sollen finanziell<br />
gefördert werden. Die Förderung soll im Regelfall durch die Übernahme von<br />
Altschulden erfolgen. Die institutionelle finanzielle Förderung von<br />
Arbeitsgemeinschaften und Zweckverbänden ist einzustellen.<br />
Die FDP verfolgt das Ziel der Effizienzsteigerung der Verwaltung. Durch<br />
eine <strong>stärker</strong>e Orientierung an marktwirtschaftlichen Prinzipien und der damit<br />
einhergehenden Neudefinition der Rolle und Funktion des<br />
Verwaltungshandelns sollen Organisations-, Personal- und<br />
Finanzmanagement allgemeinen betriebswirtschaftlichen<br />
Qualitätsstandards entsprechen. Hierzu gehören Zielvereinbarungen,<br />
Kosten-, Leistungs- und Wirkungsrechnung sowie Benchmarking.<br />
Leistungsfähiger Öffentlicher Dienst<br />
Ein funktionsfähiger Öffentlicher Dienst ist eine wichtige Säule unseres<br />
demokratischen Rechtsstaates. Die Modernisierung des Öffentlichen<br />
Dienstes ist bereits weit vorangekommen, bleibt jedoch eine Daueraufgabe<br />
im Interesse von Bürgern, Gesellschaft und Staat.<br />
Die FDP setzt sich für einen modernen Öffentlichen Dienst ein. Die durch<br />
die Föderalismusreform den Bundesländer übertragenen Kompetenzen<br />
sollen durch eigene Regelungen genutzt werden, um für die<br />
Herausforderungen der Zukunft vorbereitet zu sein.<br />
Wir setzen uns deshalb insbesondere dafür ein,<br />
• die Attraktivität des Personalaustauschs zwischen öffentlichem<br />
Dienst und Wirtschaft zu steigern; für die hessischen Beamtinnen<br />
und Beamten soll die Möglichkeit geschaffen werden, unter<br />
Beibehaltung der Versorgungsanwartschaften Tätigkeiten<br />
außerhalb des öffentlichen Dienst wahrnehmen zu können<br />
(Trennung der Altersversorgungssysteme);<br />
• die Bezahlungssysteme so auszugestalten, dass eine<br />
leistungsbezogenere Bezahlung möglichst unbürokratisch<br />
ermöglicht wird; eine leistungsbezogene Bezahlung ist gerecht und<br />
muss transparent und orientiert an der konkreten<br />
Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden;<br />
• das Laufbahnrecht, auch die Möglichkeiten des Laufbahnwechsels,<br />
zu flexibilisieren; die Vielzahl der vorhandenen laufbahnrechtlichen<br />
Regelungen sind auf den Prüfstand zu stellen; insbesondere sind<br />
die an das Alter anknüpfenden Eintrittsregelungen abzuschaffen,<br />
um auch Seiteneinsteigern die Möglichkeit zum Wechsel in den<br />
Öffentlichen Dienst zu ermöglichen;<br />
• das Tarifrecht so zu gestalten, dass künftig ein attraktives, flexibles<br />
und zukunftsfähiges Dienstverhältnis zur Verfügung steht;<br />
gleichzeitig wird angestrebt, die Regelungsdichte in diesem Bereich<br />
so weit wie möglich zu reduzieren;<br />
• die Beamtenversorgung zu flexibilisieren und so zu gestalten, dass<br />
die individuelle Entscheidung, wann ein Beamter in den Ruhestand<br />
geht, wesentlich zu stärken. Mit einer derartigen Flexibilisierung des<br />
Pensionsrechts können die Voraussetzungen dafür geschaffen<br />
werden, dass Beamte, die länger am Erwerbsleben teilnehmen<br />
Keine Gebietsreform von<br />
oben<br />
Wirtschaftlichkeit<br />
steigern<br />
Modernisierung bleibt<br />
Aufgabe<br />
Nutzung der neuen<br />
Zuständigkeiten<br />
Wechsel zwischen<br />
Verwaltung und<br />
Wirtschaft erleichtern<br />
Leistungsorientierte<br />
Bezahlung<br />
Flexibles Laufbahnrecht<br />
Modernes Tarifrecht<br />
Beamtenversorgung<br />
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