Hessen stärker machen - Fundación Friedrich Naumann
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gesetz: „Im Wege des Kredits dürfen Geldmittel nur bei außerordentlichem<br />
Bedarf und in der Regel nur für Ausgaben zu werbenden<br />
Zwecken beschafft werden“ (Art. 141, 1. Satz HV). Eine Bedingung<br />
von beiden – „außerordentlicher Bedarf“ oder„werbende<br />
Zwecke“ – ist meistens gegeben. Und wenn nicht, gibt es noch<br />
die ausdrücklich zugelassenen Ausnahmen.<br />
Die Europäische Union hat sich vom problematischen Investitionsbegriff<br />
gelöst und gibt zwei Höchstgrenzen vor, die an der<br />
wirtschaftlichen Gesamtleistung eines Staates – dem Bruttoinlandsprodukt<br />
(BIP) –gemessen werden: Der Gesamtschuldenstand<br />
aller staatlichen Einrichtungen darf nicht über 60, die<br />
jährliche Neuverschuldung nicht über 3 Prozent des BIP liegen.<br />
Die Grenzwerte gelten für den Gesamtstaat – also Bund, Sozialversicherungsträger,<br />
Länder und Kommunen. Sie sind präzise<br />
ermittelbar und leicht vorauszuberechnen. Gegenüber den jetzigen<br />
Regelungen im Grundgesetz und der Hessischen Verfassung<br />
wäre die sinngemäße anteilige Übertragung der „Maastricht-<br />
Kriterien“ auf <strong>Hessen</strong> ein großer Fortschritt. Leider wurde der<br />
Sanktionsmechanismus, der in der EU bei Überschreitung der<br />
Schuldenstands- und der Verschuldungsgrenze vorgesehen war,<br />
unter maßgeblichem Einfluss der rot-grünen Bundesregierung<br />
aufgeweicht.<br />
Nach der Erfahrung, die in <strong>Hessen</strong> in den letzten Jahrzehnten<br />
und besonders mit der CDU-Alleinregierung seit 2003 gemacht<br />
wurde, besteht der beste Weg, die angestrebte Null-<br />
Verschuldung zu erreichen, indessen in einem grundsätzlichen<br />
Verbot der Schuldenaufnahme in der Hessischen Verfassung.<br />
Null-Verschuldung und Abbau der Altschulden heißt:<br />
• Der jährliche Zinsaufwand sinkt von Jahr zu Jahr und entfällt<br />
schließlich völlig.<br />
• Jede Generation muss für die Ausgaben einstehen, die<br />
sie selbst veranlasst hat, und kann sie nicht auf künftige<br />
Generationen überwälzen.<br />
• Die Überschuldung des Landes wird auf Null abgebaut.<br />
Eine Reduzierung der Verschuldung lässt sich nur schrittweise<br />
und planmäßig erreichen. Sie setzt voraus, dass das Ausgabeni-<br />
veau des Landes <strong>Hessen</strong> reduziert wird. Das bedeutet:<br />
• Es werden Präferenzbereiche festgelegt. In diesen Bereichen<br />
ist das staatliche Leistungsniveau aufrecht zu erhalten<br />
oder sogar noch zu steigern. Ausgaben dürfen in diesem<br />
Fall allenfalls dann verringert werden, wenn deren<br />
Effekt durch eine gleichzeitige Effizienzsteigerung<br />
kompensiert wird.<br />
• Die übrigen Leistungen werden, soweit sie der Landesentscheidung<br />
unterliegen, vermindert.<br />
• Ausgehend von einer grundlegenden Aufgabenkritik überprüft<br />
und verändert das Land die Aufgabendurchführung<br />
und verringert Leistungsstandards auf das Notwendige.<br />
Soweit dazu Bundesgesetze verändert werden<br />
müssen, wird dies vom Land über den Bundesrat angestoßen.<br />
Wir sind sicher, dass im Zweifel jeder Bürger selbst besser über<br />
die Verwendung seines Geldes entscheiden kann, als dies der<br />
Staat tut, und setzen verstärkt auf das Prinzip der Eigenverantwortung.<br />
Das Land muss sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren,<br />
diese aber besser und zukunftsgerichteter wahrnehmen<br />
als bisher. Dazu gehören insbesondere:<br />
Maastricht-Kriterien<br />
Grundsätzliches Schuldenverbot<br />
Ausgaben reduzieren<br />
Kernaufgaben<br />
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