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Berlin

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A. Poleev. <strong>Berlin</strong> - Zoologischer Garten. Enzymes, 2015.<br />

Frau Pistorius R. 311<br />

Bezirksamt Mitte<br />

Sozialamt<br />

Müllerstr. 146<br />

13353 <strong>Berlin</strong><br />

4.08.2014<br />

Antrag auf Gewährung einmaliger Leistungen<br />

nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 SGB XII.<br />

Ich beantrage eine Pauschalzahlung in Höhe von 1128 Euro für die Erstausstattung der Wohnung wegen<br />

Neubezug aus einem Untermietverhältnis bei Herrn Jürgen Hanke, Bornstraße 20, 45127 Essen (Anlage 1),<br />

und bezugnehmend auf das Rundschreiben Nr. 6/2011 in der Fassung vom 3.04.2014 <strong>Berlin</strong>er<br />

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales II A 23.<br />

Darüber hinaus beantrage ich einmalige Zahlung in Höhe von 2229 Euro für den Erwerb eines Apple<br />

MacBook 15,4 Zoll Computers (Anlage 2), den ich für die Nutzung des Internets brauche (BGH III ZR 98/12),<br />

um zu kommunizieren, korrespondieren, in den Datenbanken wissenschaftlicher Literatur zu recherchieren,<br />

diese Literatur zu lesen und zu speichern, sowie das Wissen zu vermitteln. Seit 1991 nutze ich Computer mit<br />

dem Betriebssystem Apple Macintosh sowohl für meine wissenschaftliche Arbeit als auch privat, weswegen<br />

alle meine Dateien in diesem Format vorliegen. Um die Schreiben an die Gerichte zu verfassen, nutze ich<br />

einen Windows-Computer, die mir freundlicherweise X zur Verfügung stellt, aber diese Möglichkeit ist zeitlich<br />

begrenzt, und technisch entspricht nicht meinen Bedürfnissen, während ein Computer der Firma Apple nicht<br />

vorhanden und nicht zugänglich ist. Gleichfalls verfüge ich über keine Mittel, um einen neuen zu erwerben.<br />

Wie ich bereits am 15.07.2014 in meinem Schreiben an das Sozialgericht im Verfahren S 90 SO 1839/14 ER<br />

mitteilte, es ist auch im Sinne rehabilitierender Maßnahmen notwendig, daß alles getan wird, damit ich<br />

wieder mein Beruf im vollen Umfang ausüben kann, wobei eine der wesentlichen Voraussetzungen dafür die<br />

technische Ausstattung in der Form eines Computers darstellt. Aus erklärten Gründen gehört ein Computer<br />

zu meinen dringendsten Bedürfnissen und mein Antrag ist unabweisbar. Ich bitte ihm zu entsprechen, ohne<br />

daß ich meine Forderung gerichtlich erwirken muß.<br />

Dr. Andrej Poleev<br />

Enzymes ISSN 1867-3317 www.enzymes.at © by Dr. A. Poleev 49

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