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Entwurf Haushalt 2013 - Stadt Willich

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Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung<br />

verfügbar. Bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens zwei Jahre nach Schluss des <strong>Haushalt</strong>sjahres<br />

in dem der Vermögensgegenstand in Benutzung genommen wurde. Werden Investitionsmaßnahmen im<br />

<strong>Haushalt</strong>sjahr entgegen der Veranschlagung nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungen bis zum Ende des<br />

zweiten dem <strong>Haushalt</strong>sjahr folgenden Jahr verfügbar (§ 22 (2) GemHVO).<br />

Der Rat erhält eine Übersicht über alle Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und<br />

den Finanzplan des Folgejahres.<br />

§ 11<br />

Stellenplan<br />

Die im Stellenplan ausgewiesenen Stellenvermerke „künftig wegfallend“ (kw) und „künftig umwandeln“ (ku)<br />

haben nachstehende Rechtsfolgen:<br />

1. Kw – Vermerk<br />

- Ist an einer Planstelle ein angebrachter Kw – Vermerk mit einem Termin versehen, entfällt die<br />

Stelle zu dem angegebenen Zeitpunkt.<br />

- Ist ein Termin nicht angegeben, entfällt die Planstelle mit dem Freiwerden der Stelle.<br />

2. Ku – Vermerk<br />

- Ist eine Planstelle mit einem Ku – Vermerk unter Angabe des künftigen Stellenwertes versehen,<br />

ändert sich die Bewertung mit dem Zeitpunkt des Freiwerdens der Stelle auf diesen Stellenwert.<br />

- Fehlt bei einer mit einem Ku – Vermerk versehenen Stelle die Angabe des künftigen Stellenwertes,<br />

ist der Stellenwert nach Freiwerden der Stelle neu festzusetzen.<br />

§ 12<br />

Kennzahlen<br />

Die Kennzahlen im <strong>Haushalt</strong>splan für das Jahr <strong>2013</strong> wurden den <strong>Willich</strong>er Anforderungen entsprechend angepasst.<br />

Die Kennzahlen sollen die Entwicklung des <strong>Willich</strong>er <strong>Haushalt</strong>splanes transparenter machen.<br />

<strong>Willich</strong>, den 26.09.2012<br />

Aufgestellt Bestätigt<br />

gez. gez.<br />

(Kerbusch) (Heyes)<br />

<strong>Stadt</strong>kämmerer Bürgermeister

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