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Leistungsbeschreibung E-Government- Basiskomponente ... - SAKD

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• [6] Ist eine Rechtsvorschrift einer Verwaltungsleistung zugeordnet worden, so werden die Details<br />

dieser Zuordnung – beispielsweise der Regelungskontext in Bezug auf die Verwaltungsleistung –<br />

als »Ausprägung Rechtsvorschrift« gespeichert.<br />

Für weitere Informationen 5.2.2.9.<br />

• [7] Über die Informationseinheit »Anliegen« können mehrere Verwaltungsleistungen so<br />

zusammengefasst werden, dass die ausgewählten Verwaltungsleistungen eine Bedürfnissituation<br />

der Portalnutzer befriedigen. Falls dazu nur eine einzige Verwaltungsleistung notwendig ist, so<br />

kann ein Anliegen auch allein aus einer Verwaltungsleistung bestehen. Typischer ist jedoch, dass<br />

mehrere Verwaltungsleistungen in Anspruch genommen werden müssen, um ein Nutzeranliegen<br />

zu erfüllen.<br />

Eine Verwaltungsleistung kann mehreren Anliegen zugeordnet sein.<br />

Für weitere Informationen 5.2.3.1.<br />

• [8] Jedem Anliegen kann genau ein Referenzprozessnetz aus dem Prozessregister Sachsen zugeordnet<br />

sein. Ein Referenzprozessnetz beschreibt die Abfolge von Referenzprozessen, die durchlaufen<br />

werden müssen, um das Nutzeranliegen zu erfüllen. Die Zuordnung eines Referenzprozessnetzes<br />

zu einem Anliegen erfolgt zunächst im Prozessregister Sachsen und wird danach<br />

im System Amt24 bestätigt. Nach der Bestätigung kann Amt24 dynamisch auf die Informationen<br />

zum Referenzprozessnetz im Prozessregister zurückgreifen – beispielsweise um eine interaktive<br />

Grafik des Prozessnetzes abzurufen und darzustellen.<br />

Für weitere Informationen 5.2.3.2.<br />

• [9] Jedem aufgabenbezogenen Behördentyp ist genau ein Zuständigkeitsbereichstyp zugeordnet.<br />

Über diesen kann Amt24 ermitteln, in welchen Zuständigkeitsbereichen welche Behörden die<br />

Aufgaben des aufgabenbezogenen Behördentyps umsetzen. Der Zuständigkeitsbereichstyp fasst<br />

einen oder mehrere behördliche Zuständigkeitsbereiche zusammen.<br />

Beispielsweise werden die Aufgaben des aufgabenbezogenen Behördentyps »Finanzamt<br />

(Einkommenssteuer)« im Freistaat Sachsen durch mehrere Behörden – die Finanzämter –<br />

umgesetzt. Jedem konkreten Finanzamt ist in diesem Zusammenhang ein behördlicher<br />

Zuständigkeitsbereich zugeordnet. So übernimmt etwa die Behörde »Finanzamt Dresden I« alle<br />

mit der Einkommenssteuer zusammenhängenden Verwaltungsleistungen für den Zuständigkeitsbereich<br />

»Finanzamtsbezirk Dresden«. Der Zuständigkeitsbereichstyp »Finanzamtsbezirke« fasst<br />

landesweit alle Finanzamtsbezirke – also die behördlichen Zuständigkeitsbereiche aller<br />

Finanzämter – zusammen.<br />

Für weitere Informationen 4.2.10.<br />

• [10] Jeder Zuständigkeitsbereichstyp enthält einen oder mehrere behördliche Zuständigkeitsbereiche.<br />

So besteht beispielsweise der Zuständigkeitsbereichstyp »Landkreise und kreisfreie<br />

Städte« aus 13 Zuständigkeitsbereichen, die jeweils einen der 10 sächsischen Landkreise oder<br />

eine der drei kreisfreien Städte Sachsens abbilden.<br />

Für weitere Informationen 4.2.11.<br />

<strong>Leistungsbeschreibung</strong> E-<strong>Government</strong>-<strong>Basiskomponente</strong> Amt24, Rev. 2 | 23.07.2010 | Version 2.03.152 Seite 178<br />

Kapitel: 5 Teilsystem Service-Portal

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