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Leistungsbeschreibung E-Government- Basiskomponente ... - SAKD

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• Falls sich beim Ausblenden der editierbaren Bereiche Informationen in Bearbeitung befinden,<br />

benachrichtigt das System die Nutzer darüber. Die Nutzer können dann entscheiden, ob die aktuell<br />

getätigten Änderungen gespeichert oder verworfen werden sollen. Danach beendet das System<br />

den aktuellen Editiervorgang.<br />

• Editierbare Bereiche müssen leer auch als Platzhalter für Informationen in den Inhaltsbereich<br />

eingeblendet werden können. Damit ist es möglich, eine vorgegebene Informationsstruktur<br />

unmittelbar in der angezeigten Amt24-Seite darzustellen, ohne dass alle vorgesehenen<br />

Informationen bereits erfasst wären. Leere editierbare Bereiche weisen also zunächst auf die noch<br />

fehlenden Informationen hin. Sie werden von den Redakteuren gleichzeitig dafür verwendet, das<br />

Erfassen dieser Informationen auszulösen.<br />

Illustration<br />

Siehe folgende Seite<br />

Barrierefreiheit<br />

Schwerpunkt nach 12.3 Lösungsansatz nach 12.3 Bemerkungen<br />

(a) Nutzung ohne<br />

Verwendung aktiver<br />

Technologien<br />

(b) Nutzung ohne<br />

Verwendung von CSS<br />

(c) Nutzung mit<br />

assistiven<br />

Technologien<br />

(3) Ersatz durch<br />

alternative Interaktion<br />

Wenn am Nutzer-System keine aktiven Technologien zur Verfügung stehen,<br />

erfordert das Einblenden der editierbaren Bereiche einen Reload der Seite.<br />

Für das Auslösen der Bearbeitung selbst wird in diesem Fall eine<br />

Schaltfläche am editierbaren Bereich zur Verfügung gestellt. Beides könnte<br />

vom System Amt24 automatisiert ausgelöst werden.<br />

Da ohne aktive Technologien jedoch die Verwendung des konzeptionell<br />

zugehörigen Editors ebenfalls nicht möglich ist und stattdessen in<br />

klassischen Dialogfenstern editiert werden muss ( 12.5.2.4) kann auf das<br />

Markieren editierbarer Bereiche insgesamt verzichtet werden.<br />

ignoriert Die Verwendung von CSS wird für Redakteure vorausgesetzt.<br />

eingeschränkt über (1) Für Redakteure wird vorausgesetzt, dass technisch aufwändig zu unterstützende<br />

assistive Technologien (Screen-Reader etc.) nicht zum Einsatz<br />

kommen ( 3.5.3). Die Unterstützung gebräuchlicher assistiver<br />

Technologien für sehgeschädigte oder motorisch behinderte Menschen ist<br />

dagegen mit dem oben beschriebenen Ansatz erreichbar.<br />

<strong>Leistungsbeschreibung</strong> E-<strong>Government</strong>-<strong>Basiskomponente</strong> Amt24, Rev. 2 | 23.07.2010 | Version 2.03.152 Seite 488<br />

Kapitel: 12 Anforderungen an die Benutzungsschnittstelle

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