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Leistungsbeschreibung E-Government- Basiskomponente ... - SAKD

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• Beim Aufruf eines Verzeichnisses im Redaktionsmodus des Systems sind die editierbaren<br />

Bereiche ausgeblendet. Es ist dann also noch nicht möglich, die angezeigten Informationen zu<br />

bearbeiten.<br />

• In der Regel werden die editierbaren Bereiche über eine Redaktionsfunktion einer Redaktionsbox<br />

(»Editieren einschalten«) eingeblendet. Nach dem Einblenden können die gekennzeichneten<br />

Informationen bearbeitet werden.<br />

• Editierbare Bereiche werden über eine Redaktionsfunktion einer Redaktionsbox (»Editieren<br />

ausschalten«) ausgeblendet.<br />

• Falls sich beim Ausblenden der editierbaren Bereiche Informationen in Bearbeitung befinden,<br />

benachrichtigt das System die Nutzer darüber. Die Nutzer können dann entscheiden, ob die aktuell<br />

getätigten Änderungen gespeichert oder verworfen werden sollen. Danach beendet das System<br />

den aktuellen Editiervorgang.<br />

Illustration<br />

Siehe folgende Seite<br />

Barrierefreiheit<br />

Schwerpunkt nach 12.3 Lösungsansatz nach 12.3 Bemerkungen<br />

(a) Nutzung ohne<br />

Verwendung aktiver<br />

Technologien<br />

(b) Nutzung ohne<br />

Verwendung von CSS<br />

(c) Nutzung mit<br />

assistiven<br />

Technologien<br />

(3) Ersatz durch<br />

alternative Interaktion<br />

Wenn am Nutzer-System keine aktiven Technologien zur Verfügung stehen,<br />

erfordert das Einblenden der editierbaren Bereiche einen Reload der Seite.<br />

Für das Auslösen der Bearbeitung selbst wird in diesem Fall eine<br />

Schaltfläche am editierbaren Bereich zur Verfügung gestellt. Beides könnte<br />

vom System Amt24 automatisiert ausgelöst werden.<br />

Da ohne aktive Technologien jedoch die Verwendung des konzeptionell<br />

zugehörigen Editors ebenfalls nicht möglich ist und stattdessen in<br />

klassischen Dialogfenstern editiert werden muss ( 12.5.2.6) kann auf das<br />

Markieren editierbarer Bereiche insgesamt verzichtet werden.<br />

ignoriert Die Verwendung von CSS wird für Redakteure vorausgesetzt.<br />

eingeschränkt über (1) Für Redakteure wird vorausgesetzt, dass technisch aufwändig zu unterstützende<br />

assistive Technologien (Screen-Reader etc.) nicht zum Einsatz<br />

kommen ( 3.5.3). Die Unterstützung gebräuchlicher assistiver<br />

Technologien für sehgeschädigte oder motorisch behinderte Menschen ist<br />

dagegen mit dem oben beschriebenen Ansatz erreichbar.<br />

<strong>Leistungsbeschreibung</strong> E-<strong>Government</strong>-<strong>Basiskomponente</strong> Amt24, Rev. 2 | 23.07.2010 | Version 2.03.152 Seite 496<br />

Kapitel: 12 Anforderungen an die Benutzungsschnittstelle

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