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Leistungsbeschreibung E-Government- Basiskomponente ... - SAKD

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• [11] Für jeden behördlichen Zuständigkeitsbereich muss mindestens eine Behörde als zuständig<br />

ausgewiesen werden; eventuell können auch mehrere Behörden parallel zuständig sein. Über die<br />

in [1], [9], [10] und [11] beschriebenen Beziehungen kann Amt24 ermitteln, welche Behörde eine<br />

bestimmte Verwaltungsleistung innerhalb eines Zuständigkeitsbereiches realisiert.<br />

Für weitere Informationen 4.2.11.<br />

• [12] Für jede Behörde, die einem behördlichen Zuständigkeitsbereich zugewiesen ist, enthält<br />

dieser behördliche Zuständigkeitsbereich mindestens einen innerbehördlichen Zuständigkeitsbereich.<br />

Über den innerbehördlichen Zuständigkeitsbereich kann im System verzeichnet werden,<br />

welche Organisationseinheit einer Behörde innerhalb welcher Zuständigkeitsbereiche für eine oder<br />

mehrere Verwaltungsleistungen zuständig ist.<br />

Unter Umständen muss ein behördlicher Zuständigkeitsbereich für eine Behörde in mehrere innerbehördliche<br />

Zuständigkeitsbereiche unterteilt werden. Das kann in zwei Fällen geschehen:<br />

Einerseits könnten die über den aufgabenbezogenen Behördentyp spezifizierten Verwaltungsleistungen<br />

von unterschiedlichen Organisationseinheiten umgesetzt werden. Um dies abzubilden,<br />

müssten für jede Verwaltungsleistung ein innerbehördlicher Zuständigkeitsbereich angelegt und<br />

diesem die jeweilige Organisationseinheit zugewiesen werden. Andererseits könnte ein und<br />

dieselbe Verwaltungsleistung innerhalb der Behörde durch mehrere Organisationseinheiten mit<br />

unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen umgesetzt werden. Auch dann müssten mehrere<br />

innerbehördliche Zuständigkeitsbereiche (nun aber für eine einzige Verwaltungsleistung) angelegt<br />

und unterschiedlichen Organisationseinheiten zugeweisen werden.<br />

Für weitere Informationen 5.2.2.5.<br />

[13] Jedem innerbehördlichen Zuständigkeitsbereich ist mindestens eine Organisationseinheit einer<br />

Behörde zugewiesen. Da sich innerbehördliche Zuständigkeitsbereiche immer auf eine konkrete<br />

Behörde und eine Verwaltungsleistung beziehen, wird über diese Beziehung abgebildet, welche<br />

Organisationseinheit(en) innerhalb der Behörde eine bestimmte Verwaltungsleistung umsetzen.<br />

Für weitere Informationen 5.2.2.5.<br />

[14] Jede Behörde besteht aus Organisationseinheiten. Jede Organisationseinheit ist genau einer<br />

Behörde zugeordnet.<br />

Für weitere Informationen 4.2.2.<br />

Relevante fachliche Beziehungen im System Prozessregister Sachsen<br />

• [15] In der Informationseinheit »Aufgabenbezogener Behördentyp« des Prozessregister Sachsen<br />

muss eine Referenz auf einen aufgabenbezogenen Behördentyp aus Amt24 abgebildet werden.<br />

Damit ist gesichert, dass sich Referenzprozesse im Prozessregister und Verwaltungsleistungen in<br />

Amt24 auf denselben aufgabenbezogenen Behördentyp beziehen.<br />

• [16] Im Prozessregister Sachsen ist jedem Referenzprozess genau ein aufgabenbezogener<br />

Behördentyp als zuständig zugewiesen.<br />

• [17] Referenzprozessnetze im Prozessregister Sachsen umfassen einen oder (typischerweise)<br />

mehrere Referenzprozesse.<br />

<strong>Leistungsbeschreibung</strong> E-<strong>Government</strong>-<strong>Basiskomponente</strong> Amt24, Rev. 2 | 23.07.2010 | Version 2.03.152 Seite 179<br />

Kapitel: 5 Teilsystem Service-Portal

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