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Leistungsbeschreibung E-Government- Basiskomponente ... - SAKD

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3.2.2.3 Integrationsszenarien<br />

Amt24 soll sich, aus Sicht der Nutzer betrachtet, möglichst nahtlos in die Online-Kommunikation einer<br />

Behörde integrieren. Es muss dabei nicht vordergründig als Angebot des Freistaates Sachsen<br />

firmieren; selbst die Marke »Amt24« kann bei der Nutzung im Kontext der Online-Angebote einer<br />

Behörde in den Hintergrund treten. 6<br />

Um Amt24 in die Online-Angebote einer Behörde zu integrieren, existieren die nachfolgend<br />

beschriebenen Szenarien.<br />

[E2.1] Amt24 als eigenständiges Service-Portal<br />

Die einfachste Möglichkeit, Amt24 als Service-Portal einer Verwaltung zu betreiben, stellt ein<br />

eigenständiges Online-Portal dar, das unter einer behördenspezifischen Internetadresse erreichbar<br />

ist. Das behördenspezifische Amt24- Portal würde dann über Links mit den existierenden Online-<br />

Angeboten der Behörde verknüpft werden.<br />

[E2.2] Amt24 als eingebettete Anwendung<br />

Gewöhnlich stellen die Amt24-typischen Angebote einen thematisch abgegrenzten Bereich im Online-<br />

Portal einer Behörde dar. Um mit möglichst geringem Aufwand eine möglichst homogene Bedienung<br />

des Online-Portals der Behörde erreichen zu können, sollte sich Amt24 daher in die thematische<br />

Struktur, die Navigation und die Seitenaufteilung des Online-Portals einfügen lassen können.<br />

Dazu muss Amt24 in einem abgegrenzten Seitenbereich einer Inhaltsseite des Online-Portals als<br />

autarke Online-Anwendung funktionsfähig sein. Im Online-Portal der Behörde würde dabei der<br />

redaktionelle und navigatorische Kontext bereitgestellt werden, während die Amt24-Anwendung selbst<br />

auf die dann redundanten Seitenbereiche und Interaktionselemente verzichten kann und muss. Die<br />

umseitige Prinzipdarstellung verdeutlicht das »Einbetten« von Amt24 in das Behördenportal.<br />

Um Amt24 als eingebettete Anwendung betreiben zu können, muss das umgebende Online-Portal der<br />

Behörde einige Bedingungen erfüllen – beispielsweise hinsichtlich des zur Verfügung stehenden<br />

Bildschirmbereichs.<br />

6 Gleichwohl wäre es aus Gründen einer gemeinsamen, abgestimmten Marketingstrategie der sächsischen Verwaltungen<br />

sinnvoll, die Marke »Amt24« auch bei der Nutzung des Systems als Service-Portal einer Behörde zu kommunizieren. Dies<br />

soll aber nicht technisch erzwungen werden.<br />

<strong>Leistungsbeschreibung</strong> E-<strong>Government</strong>-<strong>Basiskomponente</strong> Amt24, Rev. 2 | 23.07.2010 | Version 2.03.152 Seite 53<br />

Kapitel: 3 System »Amt24« im Überblick

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