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Leistungsbeschreibung E-Government- Basiskomponente ... - SAKD

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Fachliche Beziehungen<br />

• [1] Aufgabenbezogene Behördentypen werden in einer hierarchischen Struktur (»Baum«)<br />

verwaltet, die fachrechtliche Über- und Unterordnungen darstellt. Damit kann einem<br />

aufgabenbezogenen Behördentyp genau ein weiterer übergeordnet sein – beispielsweise ist dem<br />

Behördentyp »Untere Wasserbehörde« der Behördentyp »Obere Wasserbehörde« übergeordnet.<br />

Für weitere Informationen 4.2.8.<br />

• [2] Für aufgabenbezogene Behördentypen wird zusätzlich eine Informationsbeziehung verwaltet,<br />

mit der dargestellt werden kann, ob ein weiterer Behördentyp eine Fachaufsicht ausübt und, wenn<br />

ja, welcher Behördentyp diese Fachaufsicht wahrnimmt. Da die Fachaufsicht nicht für jede Aufgabe<br />

einer Behörde separat (d.h. unabhängig von einer allgemeinen Rechtsaufsicht) geregelt ist, werden<br />

im Informationsmodell fachaufsichtliche Beziehungen unabhängig von der unter [1] dargestellten<br />

fachlichen Hierarchie verwaltet. Damit ist es den Redakteuren möglich flexibel zu entscheiden, in<br />

welchen Aufgabenbereichen Informationen über die Fachaufsicht eines Behördentyps korrekt und<br />

relevant abgebildet werden können und wo dies redaktionell sinnvoll ist.<br />

Für weitere Informationen 4.2.8.<br />

• [3] Jedem aufgabenbezogenen Behördentyp ist genau ein Zuständigkeitsbereichstyp zugeordnet.<br />

Damit ist eindeutig geklärt, wie die territoriale Zuständigkeit für den Behördentyp ermittelt werden<br />

muss. So ist beispielsweise dem aufgabenbezogenen Behördentyp »Finanzamt« der<br />

Zuständigkeitsbereichstyp »Finanzamtsbezirke« zugewiesen.<br />

Für weitere Informationen 4.2.10.<br />

• [4] Jeder Zuständigkeitsbereichstyp enthält einen oder mehrere behördliche Zuständigkeitsbereiche.<br />

So besteht beispielsweise der Zuständigkeitsbereichstyp »Finanzamtsbezirke« aus den<br />

einzelnen Finanzamtsbezirken Sachsens.<br />

Für weitere Informationen 4.2.11.<br />

• [5] Für jeden behördlichen Zuständigkeitsbereich ist mindestens eine Behörde zuständig. Über die<br />

Beziehungen [3], [4] und [5] wird damit im Informationsmodell des Systems abgebildet, welche<br />

Behörde (oder Behörden) die »Rolle« eines aufgabenbezogenen Behördentyps in einem<br />

bestimmten örtlichen Kontext – also innerhalb eines konkreten behördlichen Zuständigkeitsbereichs<br />

– wahrnimmt (wahrnehmen).<br />

So werden beispielsweise die Aufgaben der »Unteren Wasserbehörde« im Stadtgebiet Dresden<br />

durch die Behörde »Landeshauptstadt Dresden« umgesetzt. In der Informationsbasis des Systems<br />

ist dazu der aufgabenbezogene Behördentyp »Untere Wasserbehörde« mit einem Zuständigkeitsbereichstyp<br />

»Landkreise und kreisfreie Städte« verbunden. Der Zuständigkeitsbereichstyp enthält<br />

behördliche Zuständigkeitsbereiche, die den Flächen der sächsischen Landkreise und kreisfreien<br />

Städte entsprechen – darunter einen Zuständigkeitsbereich in den Grenzen der Stadt Dresden.<br />

Diesem Zuständigkeitsbereich ist die Landeshauptstadt Dresden als zuständige Behörde<br />

zugewiesen. Amt24 kann damit die Zuständigkeit für eine Verwaltungsleistung mit örtlichem Bezug<br />

zum Stadtgebiet Dresden über den der Verwaltungsleistung zugeordneten aufgabenbezogenen<br />

Behördentyp ermitteln.<br />

<strong>Leistungsbeschreibung</strong> E-<strong>Government</strong>-<strong>Basiskomponente</strong> Amt24, Rev. 2 | 23.07.2010 | Version 2.03.152 Seite 96<br />

Kapitel: 4 Teilsystem Behördenportal

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