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Leistungsbeschreibung E-Government- Basiskomponente ... - SAKD

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12.2.1 Seitenaufteilung<br />

Die Seitenaufteilung folgt zunächst den Regelungen der Gestaltungsrichtlinie: Alle Amt24-Seiten sind<br />

in einen Kopfbereich, eine Navigationsspalte (links) und einen zentralen Inhaltsbereich gegliedert. Aus<br />

den Anforderungen an Amt24 ergeben sich jedoch abweichende Regelungen, die im Folgenden<br />

beschrieben werden.<br />

[AN56] (Benutzungsschnittstelle) Amt24-spezifische Regelungen zur Seitenaufteilung<br />

Das System Amt24 muss – abweichend von der Gestaltungsrichtlinie – die in den nachfolgenden<br />

Kapiteln beschriebenen Regelungen zur Seitenaufteilung der Benutzungsschnittstelle ermöglichen.<br />

12.2.1.1 Flexible Nutzung der horizontalen Bildschirm-Auflösung<br />

Abweichende Regelung<br />

Die Gestaltungsrichtlinie sieht für Inhalte mit »spezifischen technischen Anforderungen« die<br />

Möglichkeit vor, die vorgegebenen horizontalen Maße der Benutzungsschnittstelle zu überschreiten.<br />

Für Amt24 wird diese Möglichkeit in einigen wenigen Anwendungsfällen regelmäßig genutzt. 24<br />

Motivation<br />

• Bei der Verwendung interaktiver Karten sollten Portalnutzer die Möglichkeit haben, die<br />

Kartendarstellung über die in der Gestaltungsrichtlinie vorgegebene Maximalbreite von 666 Pixel<br />

hinaus zu vergrößern ( Interaktionselement Interaktive Karte, 12.5.1.11).<br />

• Um die Effizienz der Redaktionsarbeit deutlich zu verbessern, arbeiten Amt24-Redakteure<br />

prinzipiell innerhalb der für Portalnutzer üblichen Darstellung. Jede redaktionelle Änderung kann<br />

auf diese Weise sofort in ihren Auswirkungen überprüft werden. Für die »Unterbringung«<br />

zusätzlicher Interaktionselemente, die allein für die redaktionellen Arbeiten Verwendung finden,<br />

wird dabei ein neuer Seitenbereich (»Redaktionsspalte«) verwendet. Dieser Bereich der<br />

Benutzungsschnittstelle kann von den Redakteuren in vorgegebenen Grenzen flexibel angeordnet<br />

werden – auch außerhalb der in der Gestaltungsrichtlinie festgeschriebenen Maximalbreite der<br />

Benutzungsschnittstelle.<br />

24<br />

Auf weitergehende Veränderungen der Seitengeometrie wurde bei der Konzeption der Amt24-Benutzungsschnittstelle mit<br />

Rücksicht auf den Status Quo zunächst verzichtet. Es erscheint aber angeraten, im Zuge der Fortschreibung der<br />

Gestaltungsrichtlinie über eine generelle Anpassung der Regelungen nachzudenken. So würden bereits mit einer nur<br />

moderaten Verbreiterung der Inhaltsspalte Verbesserungen in der Ergonomie der Textnutzung erreicht werden können.<br />

Hilfreich und zeitgemäß wären darüber hinaus Mechanismen zur nutzerbezogenen Adaption der Seitengeometrie.<br />

<strong>Leistungsbeschreibung</strong> E-<strong>Government</strong>-<strong>Basiskomponente</strong> Amt24, Rev. 2 | 23.07.2010 | Version 2.03.152 Seite 442<br />

Kapitel: 12 Anforderungen an die Benutzungsschnittstelle

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