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Leistungsbeschreibung E-Government- Basiskomponente ... - SAKD

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assistiven<br />

Technologien<br />

12.5.2.3 Editierbarer Bereich<br />

stützende assistive Technologien (Screen-Reader etc.) nicht zum Einsatz<br />

kommen ( 3.5.3). Die Unterstützung gebräuchlicher assistiver<br />

Technologien für sehgeschädigte oder motorisch behinderte Menschen ist<br />

dagegen mit dem oben beschriebenen Ansatz erreichbar.<br />

[AN72] (Benutzungsschnittstelle) Interaktionselement »Editierbarer Bereich«<br />

Die Benutzungsschnittstelle des Systems muss – abweichend von der Gestaltungsrichtlinie<br />

sachsen.de – ein Interaktionselement »Editierbarer Bereich« mit den nachstehend genannten<br />

Eigenschaften bereitstellen.<br />

Verwendung<br />

Das Interaktionselement »Editierbarer Bereich« kennzeichnet einen Teil der Benutzungsoberfläche als<br />

Bereich, in dem Interaktionen zu redaktionellen Aufgaben ausgelöst werden können.<br />

Ein gekennzeichneter Bereich bezieht sich auf Informationen,<br />

• die redaktionell zusammengehörig sind (beispielsweise Informationen zu einem Attribut einer<br />

Informationseinheit) und<br />

• die sinnvoll zusammen bearbeitet werden können (beispielsweise ein Text, der die Informationen<br />

zu einem Attribut enthält).<br />

Die Bearbeitung der Informationen innerhalb eines editierbaren Bereichs wird durch einen Mausklick<br />

in den Bereich ausgelöst.<br />

Funktionen, Eigenschaften, Verhalten<br />

• Editierbare Bereiche befinden sich ausschließlich im Inhaltsbereich der aktuell angezeigten Amt24-<br />

Seite – also in der eigentlichen Inhaltsspalte oder in der Marginalspalte.<br />

• Beim Aufruf einer Amt24-Seite im Redaktionsmodus des Systems sind die editierbaren Bereiche<br />

ausgeblendet. Es ist dann also noch nicht möglich, die angezeigten Informationen zu bearbeiten.<br />

• In der Regel werden die editierbaren Bereiche über eine Redaktionsfunktion einer Redaktionsbox<br />

(»Editieren einschalten«) eingeblendet. Nach dem Einblenden können die gekennzeichneten<br />

Informationen bearbeitet werden.<br />

• In einigen Nutzungssituationen blendet das System die editierbaren Bereiche automatisiert ein.<br />

Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine Informationseinheit neu angelegt wurde:<br />

Nach dem Neuanlegen setzen die Nutzer unmittelbar mit dem Editieren (hier: Erfassen) der<br />

Informationen zur neuen Informationseinheit fort. In diesem Fall müssen die Nutzer das Einblenden<br />

nicht mehr explizit auslösen.<br />

• Editierbare Bereiche werden über eine Redaktionsfunktion einer Redaktionsbox (»Editieren<br />

ausschalten«) ausgeblendet.<br />

<strong>Leistungsbeschreibung</strong> E-<strong>Government</strong>-<strong>Basiskomponente</strong> Amt24, Rev. 2 | 23.07.2010 | Version 2.03.152 Seite 487<br />

Kapitel: 12 Anforderungen an die Benutzungsschnittstelle

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