DA Elisabeth Lambrecht.pdf
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lung und Unterentwicklung bereit zu stellen. Mit der Forderung, die kulturelle Vielfalt<br />
wieder zu entdecken und als Grundlage zu akzeptieren, lässt sich auch Sachs in der<br />
Auseinandersetzung zwischen Universalismus und Kulturrelativismus eher in der Nähe<br />
des letzteren verorten. In der von ihm propagierten Einheit der Welt in kultureller Vielfalt<br />
solle jede kulturelle Gemeinschaft ihren eigenen Weg gehen, sich jedoch an den<br />
Prinzipien der Regeneration, der unilateralen Selbstbeschränkung und des interkulturellen<br />
Dialoges orientieren. Diese Forderung, wie auch einige andere Formulierungen von<br />
Sachs lassen sich allerdings nicht eindeutig als Kulturrelativismus fassen.<br />
Dennoch sieht er die kulturelle Differenz als Faktum an, das zu bewahren und vor Entwicklung<br />
zu schützen sei. Für den Begriff der kulturellen Differenz gibt er keine genaue<br />
Definition. Allerdings kann die Frage, was denn diese Differenz in kultureller Hinsicht<br />
ausmacht, nur beantwortet werden, indem darauf verwiesen wird, dass es die Werte,<br />
Normen, die gesellschaftlichen Deutungsmuster, Vorstellungen und Praktiken sind,<br />
welche das Zusammenleben der Einzelnen im kulturellen Kollektiv regulieren und welche<br />
eine kulturelle Gemeinschaft von der anderen unterscheiden. In diesem Sinne erfüllen<br />
Sachs Äußerungen die erste Prämisse (es besteht die Vielfalt der Moralvorstellungen)<br />
von Cook. Bezüglich der zweiten Prämisse (enkulturelle Konditionierung – so<br />
wird Moral innerhalb einer Kultur erworben) ist die Antwort etwas schwieriger, da der<br />
Autor keine direkte Auskunft darüber gibt, wie in einer Kultur Moral erworben wird<br />
und ob es folglich zum Prozess der enkulturellen Konditionierung kommt. Das Postulat,<br />
wonach Entwicklung in die sogenannten Entwicklungsländer eingedrungen ist und sich<br />
auch gerade auf der geistigen Ebene als wirkmächtig erwiesen habe, deutet darauf hin,<br />
dass Moral für Sachs nicht allein über den Prozess der enkulturellen Konditionierung<br />
angeeignet werden könne. Ansonsten sei die Aneignung der Entwicklungsidee in den<br />
Entwicklungsländern nicht erklärbar.<br />
Entwicklung wird begriffen als Wahrheitsregime, das die Selbstwahrnehmung der Subjekte<br />
und damit auch ihre Wahrnehmung innerhalb eines Kollektivs reguliere. Dieses<br />
Wahrheitsregime präge die vom Autor ausgemachten kulturellen Kollektive in den<br />
Entwicklungsdekaden und war im Stande, kulturell tradierte Vorstellungen und Praktiken<br />
über gesellschaftliche Regulative und Problemlösungsmechanismen außer Kraft zu<br />
setzen. Diese müssten allerdings vor dem Hintergrund der für Sachs bestehenden kulturellen<br />
Differenz und dem – wie er es nennt – „Lebensrecht der Kulturen“ (Sachs 1992:<br />
18) wieder entdeckt werden und vor der universelle Gültigkeit beanspruchenden Ent-<br />
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