AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing
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<strong>AMA</strong>-BIOSIEGEL-RICHTLINIE<br />
Bei Speiseölen und –fetten, die mit dem <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> ausgezeichnet werden, sollen<br />
die wertvollen ernährungsphysiologischen Bestandteile erhalten und eine hohe<br />
Qualität erreicht werden.<br />
Nur ein durch erste Pressung hergestelltes kaltgepresstes Öl kann mit dem <strong>AMA</strong>-<br />
<strong>Biosiegel</strong> gekennzeichnet werden.<br />
Kaltgepresste Speiseöle werden nur aus ausgesuchten und sorgfältig behandelten<br />
Samen/Keimen/Früchten hergestellt. Sie werden nicht raffiniert und ohne Wärmezufuhr<br />
nur durch mechanische Verfahren gewonnen. Sie werden nicht entschleimt,<br />
(teil-)entsäuert, gebleicht, desodoriert und/oder fraktioniert. Zur Entfernung der<br />
Trübstoffe sind Dekantieren, Filtrieren und/oder Zentrifugieren üblich. Die Filtration<br />
wird mit Papier- oder Stofffiltern oder anderen inerten Filterhilfsstoffen durchgeführt.<br />
Vor- bzw. Nachbehandlungsverfahren wie Rösten der Rohware und/oder Waschen,<br />
Dämpfen des Öles sind zulässig und werden durch entsprechende Hinweise<br />
angegeben.<br />
Da beim <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Programm die Naturbelassenheit ein wesentliches Kriterium<br />
darstellt, ist bei Speiseölen die mit dem <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> ausgezeichnet werden<br />
sollen, der Einsatz von Zusatzstoffen nicht zugelassen.<br />
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