AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing
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<strong>AMA</strong>-BIOSIEGEL-RICHTLINIE<br />
Bei <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Produkten dürfen nur Einwegverpackungen verwendet werden.<br />
Ausgenommen davon sind „V2A-Stahltanks“ und für Eiprodukte geeignete<br />
Kunststoffcontainer. Wobei diese kurz (max. drei Tage) vor der Abfüllung zu<br />
reinigen sind. Die Wirksamkeit der Reinigungsmaßnahmen ist dabei regelmäßig<br />
durch Analysen zu verifizieren.<br />
- Bei der Verwendung von Mehrwegcontainern sind diese mit der Aufschrift<br />
„Nur für Lebensmittel“ zu kennzeichnen.<br />
Produzenten von Eiprodukten, die mit dem <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> ausgezeichnet werden,<br />
sind verpflichtet, sämtliche Zu- und Abgänge aller Eier (z. B. Eier der Güteklasse A<br />
und B, gekochte und gefärbte Eier) an die zentrale Eierdatenbank des Vereins<br />
„Österreichische Eierdatenbank“ (ZVR-Zahl 890497124) zu melden. Die Daten<br />
werden statutengemäß verwendet.<br />
Ordnungsgemäße Kennzeichnung (z. B. Palettenkennzeichnung, separate<br />
Kennzeichnung von Eiern aus salmonellenpositiven Herden)<br />
Ordnungsgemäße Dokumentation (z. B. Lieferschein)<br />
Ware, die offensichtliche sensorische und optische Mängel (z. B. Fehlgeruch,<br />
Schimmel) aufweist (TKV-Ware), muss räumlich getrennt gelagert werden.<br />
- Auch verschmutzte und nasse Ware ist getrennt von sauberer Ware zu lagern.<br />
Bei gekühlten Eiern darf die Kühlkette nicht unterbrochen werden, damit sie nicht<br />
zu „schwitzen“ beginnen.<br />
Die innerbetriebliche Rückverfolgbarkeit ist durch entsprechende Chargenbildung<br />
und Dokumentation zu gewährleisten und muss jederzeit für Dritte<br />
nachvollziehbar sein (vor- und rückwärts).<br />
Eiprodukte sind bei ihrer Herstellung so zu erhitzen, dass ein Abtöten der<br />
Salmonellen gewährleistet wird.<br />
- Rohe Eiprodukte können demnach nicht mit dem <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> ausgezeichnet<br />
werden.<br />
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