AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing
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D. SPEZIELLE ANFORDERUNGEN<br />
IX. SPEISEGETREIDE, GETREIDEVERARBEITUNGSPRODUKTE UND BACKERZEUGNISSE<br />
trollstelle, eine Einzelfallüberprüfung durchzuführen. Dabei muss sichergestellt<br />
werden, dass die Vorschriften der biologischen Landwirtschaft eingehalten wurden.<br />
Durch die ubiquitäre Belastung der Umwelt, durch z. B. persistente chlorierte Pestizide<br />
oder andere Wirkstoffe, wird ein Wert von 0,010 mg Wirkstoff/kg Bio-<br />
Lebensmittel toleriert, sofern in rechtlichen Bestimmungen kein geringerer Grenzwert<br />
festgelegt ist.<br />
Rückstände die im biologischen Landbau gemäß den Verordnungen (EG) Nr.<br />
834/2007 idgF und (EG) Nr. 889/2008 idgF als Pflanzen- und Lagerschutzmittel erlaubt<br />
sind, haben unter den rechtlichen Grenzwerten zu liegen.<br />
Werden Produktanalysen bei den Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs (z. B.<br />
Weizen) durchgeführt und ist sichergestellt, dass die oben angeführten Kriterien<br />
erfüllt werden, so können diese Analysen für die Endproduktanalysen durch die<br />
<strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> anerkannt werden.<br />
Mehle, die mit <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> ausgezeichnet werden sollen, sind für die jeweilige<br />
Verwendung zu klassifizieren.<br />
- Üblicherweise werden Mahlprodukte aus einer Mischung von Qualitätsweizen<br />
und Mahlweizen hergestellt, da die einzelnen Mehltypen (W480,<br />
W700, W1600, R500, R960, R2500) sehr unterschiedliche Qualitätsparameter<br />
aufweisen.<br />
Entscheidend für ein hochqualitatives Mahlprodukt ist die Eignung für den jeweiligen<br />
Verwendungszweck. Dabei ist die Einhaltung des Codex Kapitels B20 für Mahlund<br />
Schälprodukte die wesentliche Grundlage. Eine entsprechende Einstufung<br />
kann z. B. durch die Versuchsanstalt für Getreideverarbeitung bzw. aufgrund von<br />
statistischen Daten durchgeführt werden.<br />
Kriterium Referenzmethode Höchstgehalt Bestimmungszeitpunkt<br />
Sensorik<br />
Beschreibende<br />
Bewertung<br />
arteigen, rein, ohne<br />
Fremdgeruch<br />
Einlangen im Labor<br />
Ochratoxin A<br />
Aflatoxin B1<br />
Summe Aflatoxine B1, B2, G1, G2<br />
Deoxynivalenol<br />
Zearalenon<br />
Fumonisine (für Maisprodukte)<br />
T-2- und HT-2-Toxine<br />
Blei<br />
Cadmium<br />
Die anerkannten Methoden<br />
sind einzusetzen.<br />
Gemäß VO (EG) Nr.<br />
1881/2006 idgF<br />
Einlangen im Labor<br />
<strong>Version</strong> <strong>2014</strong> Seite 87 von 116