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AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing

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D. SPEZIELLE ANFORDERUNGEN<br />

IX. SPEISEGETREIDE, GETREIDEVERARBEITUNGSPRODUKTE UND BACKERZEUGNISSE<br />

trollstelle, eine Einzelfallüberprüfung durchzuführen. Dabei muss sichergestellt<br />

werden, dass die Vorschriften der biologischen Landwirtschaft eingehalten wurden.<br />

Durch die ubiquitäre Belastung der Umwelt, durch z. B. persistente chlorierte Pestizide<br />

oder andere Wirkstoffe, wird ein Wert von 0,010 mg Wirkstoff/kg Bio-<br />

Lebensmittel toleriert, sofern in rechtlichen Bestimmungen kein geringerer Grenzwert<br />

festgelegt ist.<br />

Rückstände die im biologischen Landbau gemäß den Verordnungen (EG) Nr.<br />

834/2007 idgF und (EG) Nr. 889/2008 idgF als Pflanzen- und Lagerschutzmittel erlaubt<br />

sind, haben unter den rechtlichen Grenzwerten zu liegen.<br />

Werden Produktanalysen bei den Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs (z. B.<br />

Weizen) durchgeführt und ist sichergestellt, dass die oben angeführten Kriterien<br />

erfüllt werden, so können diese Analysen für die Endproduktanalysen durch die<br />

<strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> anerkannt werden.<br />

Mehle, die mit <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> ausgezeichnet werden sollen, sind für die jeweilige<br />

Verwendung zu klassifizieren.<br />

- Üblicherweise werden Mahlprodukte aus einer Mischung von Qualitätsweizen<br />

und Mahlweizen hergestellt, da die einzelnen Mehltypen (W480,<br />

W700, W1600, R500, R960, R2500) sehr unterschiedliche Qualitätsparameter<br />

aufweisen.<br />

Entscheidend für ein hochqualitatives Mahlprodukt ist die Eignung für den jeweiligen<br />

Verwendungszweck. Dabei ist die Einhaltung des Codex Kapitels B20 für Mahlund<br />

Schälprodukte die wesentliche Grundlage. Eine entsprechende Einstufung<br />

kann z. B. durch die Versuchsanstalt für Getreideverarbeitung bzw. aufgrund von<br />

statistischen Daten durchgeführt werden.<br />

Kriterium Referenzmethode Höchstgehalt Bestimmungszeitpunkt<br />

Sensorik<br />

Beschreibende<br />

Bewertung<br />

arteigen, rein, ohne<br />

Fremdgeruch<br />

Einlangen im Labor<br />

Ochratoxin A<br />

Aflatoxin B1<br />

Summe Aflatoxine B1, B2, G1, G2<br />

Deoxynivalenol<br />

Zearalenon<br />

Fumonisine (für Maisprodukte)<br />

T-2- und HT-2-Toxine<br />

Blei<br />

Cadmium<br />

Die anerkannten Methoden<br />

sind einzusetzen.<br />

Gemäß VO (EG) Nr.<br />

1881/2006 idgF<br />

Einlangen im Labor<br />

<strong>Version</strong> <strong>2014</strong> Seite 87 von 116

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