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AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing

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<strong>AMA</strong>-BIOSIEGEL-RICHTLINIE<br />

Es können nur Produkte mit dem <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> ausgezeichnet werden, die den<br />

Rechtsvorschriften sowie den produktspezifischen Anforderungen des ÖLMB idgF<br />

entsprechen.<br />

Wenn die Bestimmungen des ÖLMB mehrere Qualitätsstufen vorsehen, müssen<br />

die Anforderungen einer höheren Qualitätsstufe erfüllt sein.<br />

Davon ausgenommen kann für regionaltypische Produkte, wenn sie dem ÖLMB<br />

entsprechen (z. B. Kantwurst, Haus- und Heurigensalami, Burenwürste, Dürre im<br />

Kranz) das <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> verliehen werden.<br />

In sämtlichen <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Pökelwaren und -Würsten ist die Zugabe folgender<br />

Zusatzstoffe, die nach der VO (EG) Nr. 889/2008 Anhang VIII idgF zugelassen sind,<br />

nicht gestattet:<br />

- siehe Punkt D.I.5. und<br />

- E 406 Agar-Agar<br />

- E 410 Johannisbrotkernmehl<br />

- E 412 Guarkernmehl<br />

- E 415 Xanthan<br />

Beim <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Programm ist die Zugabe von Enzymen (z. B. Transglutaminase)<br />

für Fleischerzeugnisse im Sinne dieser <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-<strong>Richtlinie</strong> nicht gestattet.<br />

Für <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> Fleischerzeugnisse ist der im ÖLMB angegebene Kollagengrenzwert<br />

um 10 % zu reduzieren<br />

- Details siehe im Punkt „chemische Kriterien“<br />

- Der um 10 % reduzierte Kollagengrenzwert gemäß<br />

<strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-<strong>Richtlinie</strong> liegt somit bei 18 (und nicht bei 20). Gemäß<br />

ÖLMB gibt es eine 10 % Toleranz. Das heißt, unter Berücksichtigung dieser<br />

Toleranz darf der absolute Maximalwert von 19,8 im <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-<br />

Programm nicht überschritten werden.<br />

Der Zusatz von Herzmuskulatur ist in <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Fleischerzeugnissen nicht erlaubt.<br />

- Ausgenommen von dieser Regelung ist die Gruppe der Kochwürste.<br />

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