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AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing

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<strong>AMA</strong>-BIOSIEGEL-RICHTLINIE<br />

XIV. PFLANZLICHE ÖLE UND FETTE<br />

Die erforderliche Mindesteinstufung ist die Note 6. Für ein verbindliches Kostergebnis<br />

ist der Notendurchschnitt von mindestens fünf Kostern erforderlich. Sollte<br />

bei nur fünf Kostern ein Ergebnis im Randbereich der Zulässigkeit zustande kommen,<br />

ist eine nochmalige Verkostung anzusetzen.<br />

Die Produkte sind vier Wochen bei 18 °C+/- 1 °C unter Lichtabschluss und einer relativen<br />

Luftfeuchtigkeit von 40 bis 60 Prozent zu lagern. Nach Ablauf dieser Lagerfrist<br />

sind die Proben wieder einem Reihentest zuzuführen. Im Ergebnis darf sich<br />

gegenüber frischer Ware keine Beeinträchtigung im Geschmack und Geruch zeigen.<br />

Für direkt aus dem Lebensmittelhandel gezogene originalverpackte Muster erübrigt<br />

sich die vierwöchige Lagerfrist, diese Proben sind direkt der Verkostung zuzuführen.<br />

Die verkosteten Proben werden nach folgender Skala eingestuft:<br />

10<br />

9<br />

8<br />

7<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

= ausgezeichnet<br />

= sehr gut<br />

= gut<br />

= völlig genügend<br />

= genügend<br />

= gerade genügend<br />

= ungenügend<br />

= schlecht<br />

= sehr schlecht<br />

= unbrauchbar<br />

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