AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing
AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing
AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>AMA</strong>-BIOSIEGEL-RICHTLINIE<br />
XIV. PFLANZLICHE ÖLE UND FETTE<br />
Die erforderliche Mindesteinstufung ist die Note 6. Für ein verbindliches Kostergebnis<br />
ist der Notendurchschnitt von mindestens fünf Kostern erforderlich. Sollte<br />
bei nur fünf Kostern ein Ergebnis im Randbereich der Zulässigkeit zustande kommen,<br />
ist eine nochmalige Verkostung anzusetzen.<br />
Die Produkte sind vier Wochen bei 18 °C+/- 1 °C unter Lichtabschluss und einer relativen<br />
Luftfeuchtigkeit von 40 bis 60 Prozent zu lagern. Nach Ablauf dieser Lagerfrist<br />
sind die Proben wieder einem Reihentest zuzuführen. Im Ergebnis darf sich<br />
gegenüber frischer Ware keine Beeinträchtigung im Geschmack und Geruch zeigen.<br />
Für direkt aus dem Lebensmittelhandel gezogene originalverpackte Muster erübrigt<br />
sich die vierwöchige Lagerfrist, diese Proben sind direkt der Verkostung zuzuführen.<br />
Die verkosteten Proben werden nach folgender Skala eingestuft:<br />
10<br />
9<br />
8<br />
7<br />
6<br />
5<br />
4<br />
3<br />
2<br />
1<br />
= ausgezeichnet<br />
= sehr gut<br />
= gut<br />
= völlig genügend<br />
= genügend<br />
= gerade genügend<br />
= ungenügend<br />
= schlecht<br />
= sehr schlecht<br />
= unbrauchbar<br />
Seite 102 von 116