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AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing

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B. GENERELLE ANFORDERUNGEN<br />

10. SONSTIGES<br />

Mindestens einmal pro Jahr ist eine aktuelle Artikelliste von den mit dem <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> gekennzeichneten<br />

Produkten laut Vorgaben der <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> an<br />

zu übermitteln.<br />

Im Falle eines von der <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> anerkannten Qualitätsprogramms kann auch dann<br />

das <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> vergeben werden, wenn einzelne Kriterien des eingereichten Programms<br />

nicht mit den spezifischen Anforderungen ident sind, aber andere Maßnahmen gewährleisten,<br />

dass das Endprodukt mindestens mit den in der <strong>Richtlinie</strong> dargelegten Anforderungen<br />

gleichwertig ist und den Qualitätsansprüchen der Konsumenten gerecht wird.<br />

Änderungen der <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-<strong>Richtlinie</strong> können nur nach Beschlussfassung im Fachgremium<br />

gemäß Anhang 1. vorgenommen werden. Beschlüsse des Fachgremiums für das <strong>AMA</strong>-<br />

<strong>Biosiegel</strong>, die den Inhalt dieser <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-<strong>Richtlinie</strong> betreffen, gelten als Teil der <strong>Richtlinie</strong>.<br />

Sie sind ab Kenntnisnahme durch die Lizenznehmer einzuhalten bzw. umzusetzen (Information<br />

erfolgt separat durch die <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong>). Diese Beschlüsse werden periodisch in<br />

die <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-<strong>Richtlinie</strong> eingearbeitet. Nach der offiziellen Genehmigung wird jede neue<br />

<strong>Version</strong> der <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-<strong>Richtlinie</strong> den Lizenznehmern zur Kenntnis gebracht.<br />

Die <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> kann in begründeten Einzelfällen unter Einhaltung eines standardisierten<br />

Verfahrens befristete Übergangsregelungen abweichend von einzelnen, nicht wesentlichen<br />

Anforderungen der <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-<strong>Richtlinie</strong> gewähren.<br />

<strong>Version</strong> <strong>2014</strong> Seite 37 von 116

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