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AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing

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<strong>AMA</strong>-BIOSIEGEL-RICHTLINIE<br />

Erfolgt der Bezug direkt vom Legehennenbetrieb, ist der ovum-Lieferschein zu<br />

verwenden und die Angabe „Bio“ muss angekreuzt sein.<br />

Erfolgt der Bezug von einer <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Packstelle, sind auf den Lieferscheinen<br />

sämtliche in der Lieferung enthaltene Erzeugercodes mit der jeweiligen Menge an<br />

Frischeiern anzuführen. Weiters hat die Angabe „<strong>AMA</strong>-Bio“ bei der Vermarktung<br />

mit dem <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> zu erfolgen.<br />

Es dürfen nur Frischeier der Güteklasse A zum Färben herangezogen werden.<br />

Die Färberei überprüft stichprobenartig die ordnungsgemäße Kennzeichnung der<br />

Eier und der Behältnisse sowie die Übereinstimmung mit den Angaben am<br />

Lieferschein.<br />

- Beim Wareneingang ist die ordnungsgemäße <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-<br />

Kennzeichnung auf den Frischeiern mit den Angaben am Lieferschein<br />

und/oder an Begleitdokumenten zu vergleichen. Es hat eine eindeutige<br />

Kennzeichnung mit dem Hinweis auf das <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> und die Angabe<br />

des Legehennenbetriebs bzw. einer eindeutigen, betriebsbezogenen Chargennummer<br />

zu erfolgen.<br />

Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 müssen Farben und Hilfsstoffe in<br />

erster Linie von Erzeugnissen aus der Natur stammen. Farben stammen daher von<br />

natürlichen Frucht- oder Gemüsesäften, Konzentraten und Pulvern sowie von<br />

anderen geeigneten Pflanzenextrakten oder färbenden Pflanzenmaterial,<br />

vorzugsweise von biologischen Erzeugnissen.<br />

Zugelassene Farbstoffe für das Färben von Bio-Eiern sind in den Runderlässen des<br />

BMG mit den Geschäftszahlen BMG-75340/0008-II/B/7/2009 und BMG-<br />

75340/0007-II/B/13/2011 angeführt (www.bmg.gv.at)<br />

Der gesamte Warenstrom aller für die Färberei bestimmten Eier (Herkunft,<br />

Etikettierungsangaben) ist zu dokumentieren.<br />

Die Lagerung der Eier vor dem Färbevorgang hat wie folgt zu erfolgen:<br />

- Maximal 28 Tage bei maximal 18 °C<br />

- bei durchgehend geeigneter Kühlung von 2 bis 12 °C darf die Lagerverweildauer<br />

ab Eingang um 50 Prozent ausgedehnt werden<br />

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