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AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing

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C. GENERELLE ANFORDERUNGEN LEBENSMITTELHANDEL<br />

<strong>AMA</strong>-BIOSIEGEL-RICHTLINIE<br />

Voraussetzung für die Teilnahme des Lebensmittelhandles, um Eigenmarken mit dem <strong>AMA</strong>-<br />

<strong>Biosiegel</strong> zu kennzeichnen, ist der Abschluss eines Lizenzvertrages mit der <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong>.<br />

Vor Abschluss des Lizenzvertrages ist ein Stammdatenblatt auszufüllen.<br />

Weiters ist vor Vertragsabschluss mit einer von der <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> zugelassenen Bio-<br />

Kontrollstelle (Liste siehe www.ama-marketing.at) einen Kontrollvertrag über die Erstkontrolle<br />

und die jährlich durchzuführende externe Kontrolle abzuschließen.<br />

Um Produkte mit dem <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> produzieren lassen zu können, muss der Eigenmarkenhersteller<br />

zuvor vertraglich in das <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Programm eingebunden werden.<br />

Werden neue Eigenmarkenartikel mit dem <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> gekennzeichnet, sind diese zeitgerecht<br />

der <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> mitzuteilen, um die Überwachung der Kontroll- und Prüfvorgaben<br />

sicherzustellen.<br />

Lebensmittelhandelsunternehmen müssen auswerten bzw. nachweisen können, welche Eigenmarkenartikel<br />

mit dem <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> gekennzeichnet sind.<br />

Mindestens einmal pro Jahr ist eine aktuelle Eigenmarken-Artikelliste von den mit dem <strong>AMA</strong>-<br />

<strong>Biosiegel</strong> gekennzeichneten Produkten laut Vorgaben der <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> an<br />

zu übermitteln.<br />

Es hat eine interne Anweisung zur Chargenrückholung aufzuliegen. Diese beinhaltet eine<br />

eindeutige Regelung von Verantwortlichkeiten.<br />

In folgenden Fällen besteht Informationspflicht an die <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong>:<br />

Aberkennung eines Zertifikates des Lebensmittelhandels (z. B. Bio, IFS Food, BRC,<br />

FSSC 22000);<br />

Öffentliche Rückholaktion, eines Eigenmarkenartikels des Lebensmittelhandels mit<br />

dem <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>;<br />

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