AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing
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C. GENERELLE ANFORDERUNGEN LEBENSMITTELHANDEL<br />
<strong>AMA</strong>-BIOSIEGEL-RICHTLINIE<br />
Voraussetzung für die Teilnahme des Lebensmittelhandles, um Eigenmarken mit dem <strong>AMA</strong>-<br />
<strong>Biosiegel</strong> zu kennzeichnen, ist der Abschluss eines Lizenzvertrages mit der <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong>.<br />
Vor Abschluss des Lizenzvertrages ist ein Stammdatenblatt auszufüllen.<br />
Weiters ist vor Vertragsabschluss mit einer von der <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> zugelassenen Bio-<br />
Kontrollstelle (Liste siehe www.ama-marketing.at) einen Kontrollvertrag über die Erstkontrolle<br />
und die jährlich durchzuführende externe Kontrolle abzuschließen.<br />
Um Produkte mit dem <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> produzieren lassen zu können, muss der Eigenmarkenhersteller<br />
zuvor vertraglich in das <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Programm eingebunden werden.<br />
Werden neue Eigenmarkenartikel mit dem <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> gekennzeichnet, sind diese zeitgerecht<br />
der <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> mitzuteilen, um die Überwachung der Kontroll- und Prüfvorgaben<br />
sicherzustellen.<br />
Lebensmittelhandelsunternehmen müssen auswerten bzw. nachweisen können, welche Eigenmarkenartikel<br />
mit dem <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> gekennzeichnet sind.<br />
Mindestens einmal pro Jahr ist eine aktuelle Eigenmarken-Artikelliste von den mit dem <strong>AMA</strong>-<br />
<strong>Biosiegel</strong> gekennzeichneten Produkten laut Vorgaben der <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> an<br />
zu übermitteln.<br />
Es hat eine interne Anweisung zur Chargenrückholung aufzuliegen. Diese beinhaltet eine<br />
eindeutige Regelung von Verantwortlichkeiten.<br />
In folgenden Fällen besteht Informationspflicht an die <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong>:<br />
Aberkennung eines Zertifikates des Lebensmittelhandels (z. B. Bio, IFS Food, BRC,<br />
FSSC 22000);<br />
Öffentliche Rückholaktion, eines Eigenmarkenartikels des Lebensmittelhandels mit<br />
dem <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>;<br />
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