AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing
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A. STRATEGISCHE AUSRICHTUNG<br />
5. NACHVOLLZIEHBARE HERKUNFT<br />
steller dem Fachgremium die besondere Güte des beantragten Produktes und ein<br />
Verkehrsfähigkeitsgutachten gemäß LMSVG vorzulegen.<br />
Die Qualität der Lebensmittel ist entscheidend für einen einwandfreien Geschmack<br />
bzw. Genuss. Das <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Programm beinhaltet daher in den jeweiligen produktspezifischen<br />
Bestimmungen wesentliche Kriterien für die Bio-Qualität, um die<br />
erhöhten Erwartungen der Verbraucher an <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Produkte zu erfüllen.<br />
Die Konsumenten von biologisch produzierten Lebensmitteln erwarten eine weitgehende<br />
Naturbelassenheit bei Bio-Lebensmitteln. Das <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Programm<br />
hält deshalb entsprechende Vorgaben im Teil „Spezielle Anforderungen“ der <strong>Richtlinie</strong><br />
fest. Beispielsweise wird der Einsatz von Zusatzstoffen auf ein Minimum beschränkt.<br />
Zusatzstoffe dürfen gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 und (EG)<br />
Nr. 889/2008 nur dann eingesetzt werden, wenn diese unvermeidbar sind oder besonderen<br />
Ernährungszwecken dienen.<br />
Als Leitgedanke für die biologische Produktion erwartet sich der Konsument eine<br />
schonende Nutzung der Landschaft, der Rohstoffe und der Energie. Daher sollen<br />
Bio-Lebensmittel im Einklang mit der Natur erzeugt werden.<br />
Der Tierschutz wird generell als eine Grundbedingung im Sinne der Respektierung<br />
des Tieres als Lebewesen und als Grundvoraussetzung für die Gewährleistung einer<br />
hohen Lebensmittelqualität angesehen.<br />
Im Sinne der Konsumentenforderung erfolgt beim <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> mit Herkunftsangabe<br />
eine klare Kennzeichnung der Herkunft der eingesetzten Zutaten. Dabei bezieht<br />
sich die Herkunftsangabe entweder auf eine Region - sei es ein Land (z. B. Tirol,<br />
Bayern), einen Staat (z. B. Österreich, Frankreich) oder auch ein länder- oder<br />
staatenübergreifendes homogenes Gebiet (z. B. Alpenregion, Europäische Union).<br />
Die Herkunftsangabe selbst hat keinen zwingenden Einfluss auf die innere Qualität<br />
eines Bio-Produktes.<br />
Das <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> ohne Herkunftsangabe wird auf jenen biologisch, erzeugten<br />
Produkten verwendet, bei denen die Kennzeichnung einer Herkunft gemäß dieser<br />
<strong>Richtlinie</strong> nicht möglich ist.<br />
<strong>Version</strong> <strong>2014</strong> Seite 15 von 116