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AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing

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A. STRATEGISCHE AUSRICHTUNG<br />

5. NACHVOLLZIEHBARE HERKUNFT<br />

steller dem Fachgremium die besondere Güte des beantragten Produktes und ein<br />

Verkehrsfähigkeitsgutachten gemäß LMSVG vorzulegen.<br />

Die Qualität der Lebensmittel ist entscheidend für einen einwandfreien Geschmack<br />

bzw. Genuss. Das <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Programm beinhaltet daher in den jeweiligen produktspezifischen<br />

Bestimmungen wesentliche Kriterien für die Bio-Qualität, um die<br />

erhöhten Erwartungen der Verbraucher an <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Produkte zu erfüllen.<br />

Die Konsumenten von biologisch produzierten Lebensmitteln erwarten eine weitgehende<br />

Naturbelassenheit bei Bio-Lebensmitteln. Das <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Programm<br />

hält deshalb entsprechende Vorgaben im Teil „Spezielle Anforderungen“ der <strong>Richtlinie</strong><br />

fest. Beispielsweise wird der Einsatz von Zusatzstoffen auf ein Minimum beschränkt.<br />

Zusatzstoffe dürfen gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 und (EG)<br />

Nr. 889/2008 nur dann eingesetzt werden, wenn diese unvermeidbar sind oder besonderen<br />

Ernährungszwecken dienen.<br />

Als Leitgedanke für die biologische Produktion erwartet sich der Konsument eine<br />

schonende Nutzung der Landschaft, der Rohstoffe und der Energie. Daher sollen<br />

Bio-Lebensmittel im Einklang mit der Natur erzeugt werden.<br />

Der Tierschutz wird generell als eine Grundbedingung im Sinne der Respektierung<br />

des Tieres als Lebewesen und als Grundvoraussetzung für die Gewährleistung einer<br />

hohen Lebensmittelqualität angesehen.<br />

Im Sinne der Konsumentenforderung erfolgt beim <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> mit Herkunftsangabe<br />

eine klare Kennzeichnung der Herkunft der eingesetzten Zutaten. Dabei bezieht<br />

sich die Herkunftsangabe entweder auf eine Region - sei es ein Land (z. B. Tirol,<br />

Bayern), einen Staat (z. B. Österreich, Frankreich) oder auch ein länder- oder<br />

staatenübergreifendes homogenes Gebiet (z. B. Alpenregion, Europäische Union).<br />

Die Herkunftsangabe selbst hat keinen zwingenden Einfluss auf die innere Qualität<br />

eines Bio-Produktes.<br />

Das <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> ohne Herkunftsangabe wird auf jenen biologisch, erzeugten<br />

Produkten verwendet, bei denen die Kennzeichnung einer Herkunft gemäß dieser<br />

<strong>Richtlinie</strong> nicht möglich ist.<br />

<strong>Version</strong> <strong>2014</strong> Seite 15 von 116

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