AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing
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<strong>AMA</strong>-BIOSIEGEL-RICHTLINIE<br />
riode aktuell geführt werden und das Auffinden jeder einzelnen Partie ermöglichen.<br />
Während der Aufbereitung und Sortierung ist darauf zu achten, dass es zu keinen<br />
Beschädigungen der Produkte und der Verpackung kommt.<br />
- Z. B. Optimierung der Bandbeschichtung und Fallhöhen bei Förderbändern.<br />
Mehrfachverpackungen (z. B. Poolsteigen) müssen nach jedem Gebrauch bzw. vor<br />
einer weiteren Nutzung maschinell gereinigt werden.<br />
- Generell sind hierbei die gesetzlichen Vorgaben einschließlich eventueller<br />
Kennzeichnung am Produkt einzuhalten.<br />
Die Mengenflüsse (Zu- und Auslieferungen sowie Sortierung und das Abpacken)<br />
sind so zu dokumentieren, dass alle Produkte jederzeit nach<br />
- Menge,<br />
- Qualität,<br />
- Lieferanten (Bio-Zertifikat),<br />
- An- und Auslieferungsdatum und<br />
- Abnehmer spezifisch zugeordnet werden können.<br />
Die Kennzeichnung der Produkte hat den Vorschriften der jeweiligen Vermarktungsnorm,<br />
VO (EU) Nr. 543/2011 und gegebenenfalls den lebensmittelrechtlichen<br />
Vorschriften zu entsprechen.<br />
Jeder Warenausgang muss mit einem Begleitdokument (Menge, Chargennummer)<br />
und eindeutiger Artikelbezeichnung erfolgen.<br />
Die Warenausgangskontrolle muss die Qualität und die Kennzeichnung der Produkte<br />
sowie die Sauberkeit der Kisten und/oder Verpackungen beinhalten.<br />
Das Warenausgangsprotokoll muss mindestens folgende Bestandteile aufweisen:<br />
- Qualität<br />
- Kennzeichnung<br />
- Hygiene<br />
- Begleitdokument<br />
Beim Transport der Produkte sind die beschriebenen hygienischen Grundsätze und<br />
die jeweilige Temperatur- und Ethylenempfindlichkeit (interne dokumentierte<br />
Festlegung) zu berücksichtigen. Im Sinne dessen sind geschlossene, wärmeisolierte<br />
Fahrzeuge (bzw. mit Kühleinrichtung) zu verwenden.<br />
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