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AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing

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<strong>AMA</strong>-BIOSIEGEL-RICHTLINIE<br />

riode aktuell geführt werden und das Auffinden jeder einzelnen Partie ermöglichen.<br />

Während der Aufbereitung und Sortierung ist darauf zu achten, dass es zu keinen<br />

Beschädigungen der Produkte und der Verpackung kommt.<br />

- Z. B. Optimierung der Bandbeschichtung und Fallhöhen bei Förderbändern.<br />

Mehrfachverpackungen (z. B. Poolsteigen) müssen nach jedem Gebrauch bzw. vor<br />

einer weiteren Nutzung maschinell gereinigt werden.<br />

- Generell sind hierbei die gesetzlichen Vorgaben einschließlich eventueller<br />

Kennzeichnung am Produkt einzuhalten.<br />

Die Mengenflüsse (Zu- und Auslieferungen sowie Sortierung und das Abpacken)<br />

sind so zu dokumentieren, dass alle Produkte jederzeit nach<br />

- Menge,<br />

- Qualität,<br />

- Lieferanten (Bio-Zertifikat),<br />

- An- und Auslieferungsdatum und<br />

- Abnehmer spezifisch zugeordnet werden können.<br />

Die Kennzeichnung der Produkte hat den Vorschriften der jeweiligen Vermarktungsnorm,<br />

VO (EU) Nr. 543/2011 und gegebenenfalls den lebensmittelrechtlichen<br />

Vorschriften zu entsprechen.<br />

Jeder Warenausgang muss mit einem Begleitdokument (Menge, Chargennummer)<br />

und eindeutiger Artikelbezeichnung erfolgen.<br />

Die Warenausgangskontrolle muss die Qualität und die Kennzeichnung der Produkte<br />

sowie die Sauberkeit der Kisten und/oder Verpackungen beinhalten.<br />

Das Warenausgangsprotokoll muss mindestens folgende Bestandteile aufweisen:<br />

- Qualität<br />

- Kennzeichnung<br />

- Hygiene<br />

- Begleitdokument<br />

Beim Transport der Produkte sind die beschriebenen hygienischen Grundsätze und<br />

die jeweilige Temperatur- und Ethylenempfindlichkeit (interne dokumentierte<br />

Festlegung) zu berücksichtigen. Im Sinne dessen sind geschlossene, wärmeisolierte<br />

Fahrzeuge (bzw. mit Kühleinrichtung) zu verwenden.<br />

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