AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing
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<strong>AMA</strong>-BIOSIEGEL-RICHTLINIE<br />
Die Bedeutung des Erzeugercodes ist auf oder in der Verpackung zu erläutern.<br />
- Güteklasse: Die Verpackungen werden entweder durch die Worte „Güteklasse<br />
A“ oder durch den Buchstaben „A“ allein oder in Verbindung mit<br />
dem Wort „frisch“ gekennzeichnet.<br />
- Gewichtsklasse: Werden Eier verschiedener Gewichtsklassen in derselben<br />
Packung verpackt, so wird das Mindestnettogewicht der Eier in Gramm angegeben<br />
und auf der Außenseite der Verpackung der Hinweis „Eier verschiedener<br />
Größe“ oder ein anderer entsprechender Vermerk angebracht.<br />
Kleinverpackungen (z. B. 6er oder 10er Karton Packungen) dürfen nicht<br />
wiederverwendet werden.<br />
Bei der Lagerung ist für eine Aufteilung und klare Trennung nach Haltungsform,<br />
<strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Ware und sonstige evtl. zusätzliche Etikettierungsangaben Sorge zu<br />
tragen. Ebenso ist für die weitere Sortierung bzw. Verpackung und Vermarktung<br />
nach dem Prinzip first in/first out vorzugehen.<br />
Eindeutige Kennzeichnung der Paletten und Stellplätze.<br />
Industrieeier sind getrennt zu lagern und gemäß VO (EG) Nr. 589/2008 Artikel 18<br />
zu kennzeichnen.<br />
Jeder Warenausgang hat mit einem Begleitdokument zu erfolgen. Die<br />
Ausgangslieferscheine haben folgende Mindestbestandteile zu beinhalten:<br />
- fortlaufende Lieferscheinnummer<br />
- Anlieferungsdatum<br />
- Artikelbezeichnung<br />
- Menge<br />
- Angaben zur Haltungsform<br />
- Güte- und Gewichtsklasse<br />
- MHD<br />
- <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Hinweis<br />
- eindeutige Zuordnung auf den/die Erzeuger (z. B. durch eine Chargennummer).<br />
Das Warenausgangsprotokoll muss folgende Mindestbestandteile aufweisen:<br />
- Qualität<br />
- Hygiene<br />
- Kennzeichnung<br />
- Begleitdokument<br />
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