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AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing

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<strong>AMA</strong>-BIOSIEGEL-RICHTLINIE<br />

Die Bedeutung des Erzeugercodes ist auf oder in der Verpackung zu erläutern.<br />

- Güteklasse: Die Verpackungen werden entweder durch die Worte „Güteklasse<br />

A“ oder durch den Buchstaben „A“ allein oder in Verbindung mit<br />

dem Wort „frisch“ gekennzeichnet.<br />

- Gewichtsklasse: Werden Eier verschiedener Gewichtsklassen in derselben<br />

Packung verpackt, so wird das Mindestnettogewicht der Eier in Gramm angegeben<br />

und auf der Außenseite der Verpackung der Hinweis „Eier verschiedener<br />

Größe“ oder ein anderer entsprechender Vermerk angebracht.<br />

Kleinverpackungen (z. B. 6er oder 10er Karton Packungen) dürfen nicht<br />

wiederverwendet werden.<br />

Bei der Lagerung ist für eine Aufteilung und klare Trennung nach Haltungsform,<br />

<strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Ware und sonstige evtl. zusätzliche Etikettierungsangaben Sorge zu<br />

tragen. Ebenso ist für die weitere Sortierung bzw. Verpackung und Vermarktung<br />

nach dem Prinzip first in/first out vorzugehen.<br />

Eindeutige Kennzeichnung der Paletten und Stellplätze.<br />

Industrieeier sind getrennt zu lagern und gemäß VO (EG) Nr. 589/2008 Artikel 18<br />

zu kennzeichnen.<br />

Jeder Warenausgang hat mit einem Begleitdokument zu erfolgen. Die<br />

Ausgangslieferscheine haben folgende Mindestbestandteile zu beinhalten:<br />

- fortlaufende Lieferscheinnummer<br />

- Anlieferungsdatum<br />

- Artikelbezeichnung<br />

- Menge<br />

- Angaben zur Haltungsform<br />

- Güte- und Gewichtsklasse<br />

- MHD<br />

- <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Hinweis<br />

- eindeutige Zuordnung auf den/die Erzeuger (z. B. durch eine Chargennummer).<br />

Das Warenausgangsprotokoll muss folgende Mindestbestandteile aufweisen:<br />

- Qualität<br />

- Hygiene<br />

- Kennzeichnung<br />

- Begleitdokument<br />

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