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AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing

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<strong>AMA</strong>-BIOSIEGEL-RICHTLINIE<br />

Es ist eine dokumentierte Wareneingangskontrolle durchzuführen. Das<br />

Wareneingangsprotokoll muss folgende Mindestbestandteile aufweisen:<br />

- Qualität<br />

- Hygiene<br />

- Etikettierung<br />

- Stempelung<br />

- Lieferantenstatus<br />

- Begleitdokument<br />

Es dürfen maximal 10 Prozent der Eier einen unleserlichen Erzeugercode<br />

aufweisen. Sind mehr Eier unleserlich gestempelt, sind diese nachzustempeln und<br />

der Landwirt ist nachweislich zu informieren, dass die Stempelung umgehend zu<br />

verbessern ist.<br />

Es dürfen nur Bio-Frischeier im <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Programm übernommen werden, wenn<br />

der Legehennenhalter einen gültiges Bio-Zertifikat aufweist,<br />

die Transportverpackungen mit den gemäß VO (EG) Nr. 589/2008 geforderten<br />

Angaben und dem Hinweis „BIO“ gekennzeichnet sind,<br />

die Eier bereits am Legehennenbetrieb mit dem Erzeugercode gestempelt wurden,<br />

ein vollständig ausgefüllter „ovum“ Lieferschein (siehe Anhang) vorliegt, der<br />

folgende Mindestinhalte aufweist:<br />

- Erzeugercode<br />

- Name und Anschrift des Erzeugungsbetriebs<br />

- Zahl und/oder Gewicht der Eier<br />

- Legedatum/Legeperiode<br />

- Versanddatum<br />

- Deklaration BIO<br />

- Unterschrift von Verkäufer und Käufer<br />

- Bestätigung, dass ein negatives Salmonellenergebnis der letzten 15-<br />

wöchigen Untersuchung vorliegt.<br />

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