AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing
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<strong>AMA</strong>-BIOSIEGEL-RICHTLINIE<br />
Es ist eine dokumentierte Wareneingangskontrolle durchzuführen. Das<br />
Wareneingangsprotokoll muss folgende Mindestbestandteile aufweisen:<br />
- Qualität<br />
- Hygiene<br />
- Etikettierung<br />
- Stempelung<br />
- Lieferantenstatus<br />
- Begleitdokument<br />
Es dürfen maximal 10 Prozent der Eier einen unleserlichen Erzeugercode<br />
aufweisen. Sind mehr Eier unleserlich gestempelt, sind diese nachzustempeln und<br />
der Landwirt ist nachweislich zu informieren, dass die Stempelung umgehend zu<br />
verbessern ist.<br />
Es dürfen nur Bio-Frischeier im <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Programm übernommen werden, wenn<br />
der Legehennenhalter einen gültiges Bio-Zertifikat aufweist,<br />
die Transportverpackungen mit den gemäß VO (EG) Nr. 589/2008 geforderten<br />
Angaben und dem Hinweis „BIO“ gekennzeichnet sind,<br />
die Eier bereits am Legehennenbetrieb mit dem Erzeugercode gestempelt wurden,<br />
ein vollständig ausgefüllter „ovum“ Lieferschein (siehe Anhang) vorliegt, der<br />
folgende Mindestinhalte aufweist:<br />
- Erzeugercode<br />
- Name und Anschrift des Erzeugungsbetriebs<br />
- Zahl und/oder Gewicht der Eier<br />
- Legedatum/Legeperiode<br />
- Versanddatum<br />
- Deklaration BIO<br />
- Unterschrift von Verkäufer und Käufer<br />
- Bestätigung, dass ein negatives Salmonellenergebnis der letzten 15-<br />
wöchigen Untersuchung vorliegt.<br />
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