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AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing

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B. GENERELLE ANFORDERUNGEN<br />

9. KONTROLLEN<br />

Die Anerkennung von gleichwertigen Kontrollen/Systemen gemäß Punkt 9.3.5. durch die<br />

<strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> ist möglich.<br />

Der Lizenzgeber kann die Kontrollfrequenz erhöhen, wenn die Notwendigkeit aufgrund von<br />

vorherigen Kontrollergebnissen gegeben ist bzw. aufgrund eines höheren Risikos eine höhere<br />

Frequenz angebracht ist.<br />

Der für die Kontrolle erforderliche Zugang zu allen Produktions- und Lagerstätten ist zu gestatten.<br />

Vom Lizenznehmer sind alle Aufzeichnungen und Nachweise vorzulegen, die notwendig<br />

sind, um die Einhaltung der <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-<strong>Richtlinie</strong> überprüfen zu können.<br />

Beim <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Programm sollen Kontrollsynergien bestmöglich genützt werden, deshalb<br />

besteht die Möglichkeit, <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Kontrollen gleichzeitig mit anderen Qualitätsstandard-Kontrollen<br />

durchzuführen (z. B. EU-Bioverordnung, <strong>AMA</strong>-Gütesiegel, IFS Food).<br />

Unter folgenden Voraussetzungen können Audits von GFSI anerkannten Standards (z. B. IFS<br />

Food, BRC, FSSC 22000) für den Punkt 5. „Gute Herstellungspraxis und HACCP“ bei der jährlichen<br />

<strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Kontrolle anerkannt werden:<br />

Das gültige Zertifikat und der aktuelle Kontrollbericht des GFSI anerkannten Standards<br />

sind bei der <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Kontrolle vorzulegen.<br />

Spätestens alle zwei Jahre muss eine vollständige <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Kontrolle erfolgen.<br />

Ist der Lizenznehmer des <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>s gleichzeitig Lizenznehmer des <strong>AMA</strong>-Gütesiegels im<br />

betroffenen Produktionsbereich, kann die externe <strong>AMA</strong>-Gütesiegel-Kontrolle für übereinstimmende<br />

Punkte anerkannt werden.<br />

Die <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> behält sich auch im Fall der Erfüllung der oben angeführten Voraussetzungen<br />

das Recht vor, ohne Angabe von Gründen entsprechende Zertifikate nicht anzuerkennen<br />

bzw. auf eine vollständige Vor-Ort-Kontrolle durch die Kontrollstelle der <strong>AMA</strong>-<br />

<strong>Marketing</strong> zu bestehen.<br />

Bei jeder Betriebskontrolle wird vom Kontrollorgan ein Prüfbericht erstellt. Der Prüfbericht<br />

muss neben den festgestellten Abweichungen auch die vom Betrieb zu ergreifenden Korrekturmaßnahmen<br />

und gegebenenfalls eine Frist für deren Umsetzung enthalten. In diesem<br />

Zusammenhang können auch kostenpflichtige Nachkontrollen festgelegt werden.<br />

<strong>Version</strong> <strong>2014</strong> Seite 35 von 116

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