AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing
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<strong>AMA</strong>-BIOSIEGEL-RICHTLINIE<br />
10. SONSTIGES<br />
Werden Korrekturmaßnahmen von der Kontrollstelle bzw. vom Systembetreiber gefordert,<br />
dann hat der Lizenznehmer diese Maßnahmen in der angegebenen Frist umzusetzen.<br />
Jeder Lizenznehmer hat der <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> bzw. einer von ihr beauftragten Überkontrollstelle<br />
während der Geschäfts- und Betriebszeiten die Möglichkeit einer uneingeschränkten<br />
Überkontrolle zu gestatten. Dazu sind vom Lizenznehmer alle Aufzeichnungen und Nachweise<br />
vorzulegen, die notwendig sind, um die Einhaltung der <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-<strong>Richtlinie</strong> überprüfen<br />
zu können. Der für die Kontrolle erforderliche Zugang zu den Produktions- und Lagerstätten<br />
ist zu gestatten.<br />
Eine Form der Überkontrolle sind „witness-“ und „office-Audits“ von Kontrollstellen bzw.<br />
Labors. Dabei werden entweder Kontrollorgane in ihrer Tätigkeit begleitet bzw. es findet<br />
eine Überprüfung anhand der Dokumentation im Büro statt.<br />
Grundlage ist, dass alle teilnehmenden Unternehmen sowohl die bestehenden produktrelevanten<br />
rechtlichen, als auch die Bestimmungen der <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-<strong>Richtlinie</strong> einhalten. Allfällige<br />
Korrekturmaßnahmen bzw. Sanktionen richten sich nach den entsprechenden Regelungen<br />
im Lizenzvertrag zur Nutzung des <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>s.<br />
Im Krisenfall ist die <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> umgehend zu informieren.<br />
Informationspflicht besteht für Hersteller in folgenden Fällen:<br />
Aberkennung eines Zertifikates (z. B. Bio, IFS Food, BRC, FSSC 22000);<br />
Öffentliche Rückholaktion, eines Hersteller-Eigenmarkenartikels mit dem <strong>AMA</strong>-<br />
<strong>Biosiegel</strong>;<br />
Bei gravierenden Abweichungen gegen die rechtlichen Bestimmungen für die biologische<br />
Produktion im Zuge von Lieferantenaudits (z. B. konventionelle Ware wird<br />
als Bio vermarktet)<br />
Die Verantwortung für den Umgang mit einem Krisenfall liegt beim Lizenznehmer.<br />
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