24.01.2014 Aufrufe

AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing

AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing

AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>AMA</strong>-BIOSIEGEL-RICHTLINIE<br />

DEFINITIONEN<br />

Überkontrollen dienen vor allem zur Überwachung der externen Kontrolle (Kontrolle der<br />

Kontrolle) und werden von der <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> selbst oder in ihrem Auftrag, durch zugelassene<br />

Kontrollstellen durchgeführt.<br />

Wertbestimmende Rohstoffe sind all jene Zutaten eines Lebensmittels, bei denen entweder<br />

quantitative Angaben vorgeschrieben sind oder bei denen die Konsumenten die Herkunft<br />

aus der im <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> angeführten Region erwarten (z. B. durch die Art der Bezeichnung<br />

des Produktes).<br />

Jeden Stoff und jedes Erzeugnis, einschließlich Aromen, Lebensmittelzusatzstoffen und Lebensmittelenzymen,<br />

sowie jeden Bestandteil einer zusammengesetzten Zutat, der bei der<br />

Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet wird und der – gegebenenfalls<br />

in veränderter Form – im Enderzeugnis vorhanden bleibt; Rückstände gelten nicht als<br />

Zutaten (gemäß VO (EU) 1169/2011 idgF)<br />

Eine Zutat landwirtschaftlichen Ursprungs ist eine Zutat, die aus einem landwirtschaftlichen<br />

Ausgangsstoff gewonnen wurde.<br />

Seite 12 von 116

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!