AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing
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<strong>AMA</strong>-BIOSIEGEL-RICHTLINIE<br />
DEFINITIONEN<br />
Überkontrollen dienen vor allem zur Überwachung der externen Kontrolle (Kontrolle der<br />
Kontrolle) und werden von der <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> selbst oder in ihrem Auftrag, durch zugelassene<br />
Kontrollstellen durchgeführt.<br />
Wertbestimmende Rohstoffe sind all jene Zutaten eines Lebensmittels, bei denen entweder<br />
quantitative Angaben vorgeschrieben sind oder bei denen die Konsumenten die Herkunft<br />
aus der im <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> angeführten Region erwarten (z. B. durch die Art der Bezeichnung<br />
des Produktes).<br />
Jeden Stoff und jedes Erzeugnis, einschließlich Aromen, Lebensmittelzusatzstoffen und Lebensmittelenzymen,<br />
sowie jeden Bestandteil einer zusammengesetzten Zutat, der bei der<br />
Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet wird und der – gegebenenfalls<br />
in veränderter Form – im Enderzeugnis vorhanden bleibt; Rückstände gelten nicht als<br />
Zutaten (gemäß VO (EU) 1169/2011 idgF)<br />
Eine Zutat landwirtschaftlichen Ursprungs ist eine Zutat, die aus einem landwirtschaftlichen<br />
Ausgangsstoff gewonnen wurde.<br />
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