24.01.2014 Aufrufe

AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing

AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing

AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>AMA</strong>-BIOSIEGEL-RICHTLINIE<br />

Das vorliegende Kapitel gilt für Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel und erläutert die speziellen<br />

Anforderungen für die Vermarktungsbetriebe und Packstellen.<br />

Die Anforderungen gelten für frisches Obst und Gemüse sowie für frische Speiseerdäpfel,<br />

des Weiteren für geschälte und geschnittene Produkte (z. B. Suppengemüse) und für Champignons.<br />

Es dürfen nur Obst, Gemüse, Speiseerdäpfel und Champignons für das <strong>AMA</strong>-<br />

<strong>Biosiegel</strong>-Programm übernommen werden, wenn<br />

- der Produzent (Landwirt/Gärtner) ein gültiges Bio-Zertifikat aufweist und<br />

dieses in der Packstelle aufliegt,<br />

- diese eine entsprechende Kennzeichnung „z. B. Bio-AT“ aufweisen und<br />

- ein vollständig ausgefülltes Begleitdokument vorliegt.<br />

Es dürfen nur Obst, Gemüse, Speiseerdäpfel und Champignons für das <strong>AMA</strong>-<br />

<strong>Biosiegel</strong>-Programm übernommen werden, wenn<br />

- der Lieferant ein gültiges Bio-Zertifikat aufweist und einen gültigen <strong>AMA</strong>-<br />

<strong>Biosiegel</strong>-Lizenzvertrag mit der <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> abgeschlossen hat,<br />

- diese eine entsprechende Kennzeichnung gemäß dieser <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-<br />

<strong>Richtlinie</strong> aufweisen sowie sämtliche Kriterien vom Lieferanten eingehalten<br />

werden und<br />

- am Lieferschein/Rechnung ein entsprechender Hinweis auf <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-<br />

Qualität (z. B. „<strong>AMA</strong>-Bio“) zu finden ist.<br />

Ein Begleitdokument ist bei jeder Lieferung notwendig und muss folgende Mindestinhalte<br />

aufweisen:<br />

- LFBIS-Nr. des Erzeugers bzw. Lizenznummer der Packstelle<br />

- Obstart, Gemüseart, Speiseerdäpfelsorte<br />

- Gelieferte Menge und Qualitätsklasse<br />

- Hinweis auf <strong>AMA</strong> (z. B. „<strong>AMA</strong>-Bio“)<br />

Seite 66 von 116

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!