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AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing

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<strong>AMA</strong>-BIOSIEGEL-RICHTLINIE<br />

9. KONTROLLEN<br />

Die zu untersuchenden Artikel je homogener Produktgruppe sind alternierend zu überprüfen<br />

(z. B. im ersten Halbjahr Marillen-Joghurt, im zweiten Halbjahr Heidelbeer-Joghurt).<br />

Werden zum Beispiel durch den Lebensmittelhandel systematisch Marktproben in einem<br />

akkreditierten, von der <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> zugelassenen Labor analysiert und die Ergebnisse<br />

liegen bei den Produzenten und der <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> auf, so werden diese anerkannt. Die<br />

Produkte sind zumindest auf die im speziellen Teil der <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-<strong>Richtlinie</strong> festgelegten<br />

Kriterien und die Verkehrsfähigkeit zu untersuchen.<br />

Bei Überschreiten der in dieser <strong>Richtlinie</strong> festgelegten und zu erfüllenden Werte sind für<br />

mikrobiologische, chemische und sensorische Kriterien jeweils drei Nachproben getrennt zu<br />

untersuchen, soweit nach den Rechtsvorschriften 2 nicht mehr Nachproben vorgesehen sind.<br />

Die Analysen der Nachproben beziehen sich nur auf jene Kriterien, die nicht entsprachen.<br />

Entspricht die Kennzeichnung nicht den Anforderungen, so ist diese umgehend zu ändern,<br />

dass sie den rechtlichen Bestimmungen entspricht.<br />

Alle Ergebnisse von Produktanalysen und Nachproben sind vom Labor an die <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong><br />

( ) zu übermitteln. Wenn die Ergebnisse nicht den speziellen<br />

<strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Kriterien entsprechen, haben die Betriebe Korrekturmaßnahmen einzuleiten.<br />

Im Falle von Abweichungen, die die Lebensmittelsicherheit betreffen, hat das beauftragte<br />

Labor und der Betrieb umgehend die <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> zu verständigen.<br />

Mit der Durchführung der externen Kontrollen beauftragt der Lizenznehmer eine von der<br />

<strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> zugelassene Kontrollstelle. Die Kontrollstellen sind für die Durchführung<br />

verantwortlich und übermitteln die Ergebnisse an die <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong>.<br />

Die jährlichen, externen Kontrollen dienen der Nachvollziehbarkeit der biologischen Produktion<br />

(EU-Biokontrolle) und der Sicherung der Qualitätsproduktion hinsichtlich des organisatorischen,<br />

technischen und hygienischen Standards (<strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Kontrolle). Dabei wird<br />

die Einhaltung der <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-<strong>Richtlinie</strong> überprüft. In diesem Zusammenhang können<br />

auch Produktproben gezogen und in weiterer Folge analysiert werden.<br />

2 z. B.: Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel.<br />

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