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AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing

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<strong>AMA</strong>-BIOSIEGEL-RICHTLINIE<br />

Der Betrieb muss, ergänzend zu den Produktanalysen, ein dokumentiertes Monitoring-System<br />

zur Überwachung von Listerien im Sinne der VO (EG) Nr. 2072/2005<br />

idgF implementieren. Dabei sind regelmäßige Untersuchungen durch externe Labors<br />

durchzuführen.<br />

- Die Kontrolle der Umsetzung sowie der Dokumentation von erforderlichen<br />

Verbesserungsmaßnahmen bei positiven Befunden erfolgt im Zuge der<br />

jährlichen externen Kontrolle.<br />

- Das Listerienmonitoring kann z. B. durch regelmäßige Schmierwasseruntersuchungen<br />

erfolgen.<br />

Bei positiven Befunden sind nachweislich entsprechende Korrekturmaßnahmen<br />

durchzuführen.<br />

In alpinen Regionen werden auf Almen saisonal in kleinen Almsennereien traditionelle<br />

Käse hergestellt.<br />

Ein dokumentiertes Monitoring-System zur Überwachung von Listerien und die<br />

Einhaltung der Leitlinie „Milchverarbeitung auf Almen“ werden empfohlen.<br />

- Die „Leitlinie für eine gute Hygienepraxis und die Anwendung<br />

der Grundsätze des HACCP bei der Milchverarbeitung<br />

auf Almen“ wurde durch das BMG herausgegeben.<br />

Bei Käse von Almsennereien oder ähnlichen Betrieben wie z. B.<br />

Vorsässen, die im Rahmen des <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Programms vermarktet<br />

werden, sind folgende Punkte nach der Anlieferung von<br />

Almen oder ähnlichen Betrieben zu überprüfen:<br />

- risikobasierte Untersuchungen auf Listeria monocytogenes.<br />

- Bonitierung der Käse: Mit dem <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> dürfen nur jene Käse vermarktet<br />

werden, die bei der Bewertung die erste Güteklasse erreichen.<br />

Die Bonitierung ist anhand anerkannter Schemata wie z. B. dem „<strong>AMA</strong>-<br />

Gütebewertungsschemata“ durchzuführen.<br />

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