AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing
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D. SPEZIELLE ANFORDERUNGEN<br />
I. PRODUKTÜBERGREIFENDE ANFORDERUNGEN<br />
Unter Abschnitt C sind spezielle Anforderungen für einzelne Produktgruppen sowie für Beund<br />
Verarbeitungsbetriebe angeführt. Wenn für bestimmte Produktgruppen keine speziellen<br />
Anforderungen angeführt sind, so hat der Lizenznehmer im <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Programm die<br />
nachfolgenden produktübergreifenden Anforderungen als Mindestkriterien einzuhalten. Das<br />
Fachgremium der <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-<strong>Richtlinie</strong> behält sich vor, weitere Anforderungen für einzelne<br />
Produktgruppen festzulegen.<br />
Bei verarbeiteten Lebensmitteln haben die Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs<br />
zur Gänze aus kontrolliert biologischer Landwirtschaft zu stammen.<br />
Wenn Naturdärme, Gelatine, Pektin und Hefe nicht aus biologischer Produktion<br />
verfügbar sind, können diese bis maximal fünf Gewichtsprozent der Zutaten landwirtschaftlichen<br />
Ursprungs, auch aus nichtbiologischer Produktion eingesetzt werden.<br />
Es können nur Produkte mit dem <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> ausgezeichnet werden, die den<br />
Rechtsvorschriften sowie den produktspezifischen Anforderungen des ÖLMB idgF<br />
entsprechen, sofern diese <strong>Richtlinie</strong> keine darüber hinausgehenden Kriterien vorgibt.<br />
Wenn die Bestimmungen des ÖLMB mehrere Qualitätsstufen vorsehen, müssen<br />
die Anforderungen einer höheren Qualitätsstufe erfüllt werden.<br />
Bei nicht im ÖLMB idgF geregelten Produkten muss es sich um Produkte mit ausreichender<br />
Differenzierung zu codifizierten Produkten und mit einer besonderen<br />
„Güte“ handeln. Um solche Produkte mit dem <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> auszeichnen zu können,<br />
ist eine Genehmigung bei der <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> einzuholen.<br />
Die Verwendung von Lebensmittelimitaten ist im <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Programm nicht<br />
zulässig.<br />
Die Zugabe von geschmacksverstärkenden Substanzen wie zum Beispiel Hefeextrakt<br />
ist im <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Programm eingeschränkt. Nur der Einsatz von Speisewürze<br />
ist zulässig.<br />
<strong>Version</strong> <strong>2014</strong> Seite 39 von 116