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AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing

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D. SPEZIELLE ANFORDERUNGEN<br />

I. PRODUKTÜBERGREIFENDE ANFORDERUNGEN<br />

Unter Abschnitt C sind spezielle Anforderungen für einzelne Produktgruppen sowie für Beund<br />

Verarbeitungsbetriebe angeführt. Wenn für bestimmte Produktgruppen keine speziellen<br />

Anforderungen angeführt sind, so hat der Lizenznehmer im <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Programm die<br />

nachfolgenden produktübergreifenden Anforderungen als Mindestkriterien einzuhalten. Das<br />

Fachgremium der <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-<strong>Richtlinie</strong> behält sich vor, weitere Anforderungen für einzelne<br />

Produktgruppen festzulegen.<br />

Bei verarbeiteten Lebensmitteln haben die Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs<br />

zur Gänze aus kontrolliert biologischer Landwirtschaft zu stammen.<br />

Wenn Naturdärme, Gelatine, Pektin und Hefe nicht aus biologischer Produktion<br />

verfügbar sind, können diese bis maximal fünf Gewichtsprozent der Zutaten landwirtschaftlichen<br />

Ursprungs, auch aus nichtbiologischer Produktion eingesetzt werden.<br />

Es können nur Produkte mit dem <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> ausgezeichnet werden, die den<br />

Rechtsvorschriften sowie den produktspezifischen Anforderungen des ÖLMB idgF<br />

entsprechen, sofern diese <strong>Richtlinie</strong> keine darüber hinausgehenden Kriterien vorgibt.<br />

Wenn die Bestimmungen des ÖLMB mehrere Qualitätsstufen vorsehen, müssen<br />

die Anforderungen einer höheren Qualitätsstufe erfüllt werden.<br />

Bei nicht im ÖLMB idgF geregelten Produkten muss es sich um Produkte mit ausreichender<br />

Differenzierung zu codifizierten Produkten und mit einer besonderen<br />

„Güte“ handeln. Um solche Produkte mit dem <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> auszeichnen zu können,<br />

ist eine Genehmigung bei der <strong>AMA</strong>-<strong>Marketing</strong> einzuholen.<br />

Die Verwendung von Lebensmittelimitaten ist im <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Programm nicht<br />

zulässig.<br />

Die Zugabe von geschmacksverstärkenden Substanzen wie zum Beispiel Hefeextrakt<br />

ist im <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong>-Programm eingeschränkt. Nur der Einsatz von Speisewürze<br />

ist zulässig.<br />

<strong>Version</strong> <strong>2014</strong> Seite 39 von 116

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