AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing
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<strong>AMA</strong>-BIOSIEGEL-RICHTLINIE<br />
VI. OBST-, GEMÜSE- UND SPEISEERDÄPFELPRODUKTE<br />
Im Rahmen der regelmäßigen Produktanalysen bei Sauergemüse sind sensorische<br />
Prüfungen nach dem <strong>AMA</strong>-Gütebewertungsschema für die jeweilige Produktkategorie<br />
wie z. B. Sauerkraut und Essiggurken durchzuführen. Von den drei Qualitätsklassen<br />
(1., 2. und 3.) muss beim <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> die erste Qualitätsklasse erreicht<br />
werden. Dabei werden folgende Kriterien beurteilt:<br />
- Geruch<br />
- Geschmack<br />
- Konsistenz<br />
- Aussehen<br />
Sauergemüsezubereitungen sind Convenience-Produkte mit der Hauptzutat Sauergemüse<br />
unter Zugabe von geschmacksgebenden Lebensmitteln wie z. B. Speck und<br />
Zwiebel.<br />
- Hauptzutat bedeutet, dass diese mehr als 50 Prozent des Endproduktes beträgt.<br />
Im Rahmen der regelmäßigen Produktanalysen bei Sauergemüsezubereitungen<br />
sind sensorische Prüfungen nach dem <strong>AMA</strong>-Gütebewertungsschema durchzuführen.<br />
Von den drei Qualitätsklassen (1., 2. und 3.) muss beim <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> die erste<br />
Qualitätsklasse erreicht werden. Dabei werden folgende Kriterien beurteilt:<br />
- Geruch<br />
- Geschmack<br />
- Konsistenz<br />
- Aussehen<br />
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