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AMA-Biosiegel-Richtlinie Version 2014 - AMA-Marketing

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<strong>AMA</strong>-BIOSIEGEL-RICHTLINIE<br />

VI. OBST-, GEMÜSE- UND SPEISEERDÄPFELPRODUKTE<br />

Im Rahmen der regelmäßigen Produktanalysen bei Sauergemüse sind sensorische<br />

Prüfungen nach dem <strong>AMA</strong>-Gütebewertungsschema für die jeweilige Produktkategorie<br />

wie z. B. Sauerkraut und Essiggurken durchzuführen. Von den drei Qualitätsklassen<br />

(1., 2. und 3.) muss beim <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> die erste Qualitätsklasse erreicht<br />

werden. Dabei werden folgende Kriterien beurteilt:<br />

- Geruch<br />

- Geschmack<br />

- Konsistenz<br />

- Aussehen<br />

Sauergemüsezubereitungen sind Convenience-Produkte mit der Hauptzutat Sauergemüse<br />

unter Zugabe von geschmacksgebenden Lebensmitteln wie z. B. Speck und<br />

Zwiebel.<br />

- Hauptzutat bedeutet, dass diese mehr als 50 Prozent des Endproduktes beträgt.<br />

Im Rahmen der regelmäßigen Produktanalysen bei Sauergemüsezubereitungen<br />

sind sensorische Prüfungen nach dem <strong>AMA</strong>-Gütebewertungsschema durchzuführen.<br />

Von den drei Qualitätsklassen (1., 2. und 3.) muss beim <strong>AMA</strong>-<strong>Biosiegel</strong> die erste<br />

Qualitätsklasse erreicht werden. Dabei werden folgende Kriterien beurteilt:<br />

- Geruch<br />

- Geschmack<br />

- Konsistenz<br />

- Aussehen<br />

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