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Zwischenbericht 2010 zur Evaluation der ... - Bildungsketten

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 1 – Drucksache 17/3890<br />

1 Einleitung<br />

Mit dem Fünften Gesetz <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung des Dritten Buches<br />

Sozialgesetzbuch (SGB III) – Verbesserung <strong>der</strong> Ausbildungschancen<br />

för<strong>der</strong>ungsbedürftiger junger Menschen<br />

vom 26. August 2008 – wurde die Berufseinstiegsbegleitung<br />

(BerEb) eingeführt. Sie wird seit Februar 2009 an<br />

rund 1.000 allgemein bildenden Schulen erprobt. Mit <strong>der</strong><br />

Berufseinstiegsbegleitung sollen befristet leistungsschwächere<br />

Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> allgemein bildenden<br />

Schulen über längere Zeit individuell beim Übergang<br />

von Schule in Ausbildung und Beschäftigung o<strong>der</strong><br />

das Übergangssystem begleitet werden.<br />

Am 25. Juni 2009 erteilte das BMAS dem Forschungskonsortium<br />

bestehend aus dem Institut für Angewandte<br />

Wirtschaftsforschung e.V. (IAW) als Konsortialführer sowie<br />

dem Institut für Sozialökonomische Strukturanalysen<br />

GmbH (SÖSTRA), dem SOKO-Institut für Sozialforschung<br />

und Kommunikation GmbH und als Unterauftragnehmer<br />

dem Institut für Erziehungswissenschaft (IfE) <strong>der</strong><br />

Universität Tübingen, Abt. Sozialpädagogik sowie ab<br />

dem 1. Oktober <strong>2010</strong> dem Institut für Sozialpädagogik<br />

und Erwachsenenbildung <strong>der</strong> Universität Frankfurt am<br />

Main den Auftrag <strong>zur</strong> Durchführung <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong>. Das<br />

Forschungsvorhaben soll die Auswirkungen <strong>der</strong> Berufseinstiegsbegleitung<br />

auf das Erreichen des Abschlusses<br />

<strong>der</strong> allgemein bildenden Schule und <strong>der</strong>en Erfolg, insbeson<strong>der</strong>e<br />

beim Übergang in eine betriebliche Berufsausbildung<br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Alternativen, untersuchen.<br />

Dieser <strong>Zwischenbericht</strong> gibt den Stand <strong>der</strong> Erkenntnisse<br />

im Projekt „<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> Berufseinstiegsbegleitung<br />

nach § 421s SGB III“ zum 31. August <strong>2010</strong> wie<strong>der</strong>. Wesentlicher<br />

Bestandteil sind inhaltliche Ergebnisse <strong>zur</strong><br />

Implementierung und Durchführung <strong>der</strong> Berufseinstiegsbegleitung.<br />

Thematisiert werden unter an<strong>der</strong>em die Einbettung<br />

<strong>der</strong> Berufseinstiegsbegleitung in den För<strong>der</strong>kontext<br />

an<strong>der</strong>er schulischer und außerschulischer Angebote,<br />

die inhaltliche Ausgestaltung des Programms und die damit<br />

verbundenen Strategien und Abläufe. Die Ergebnisse<br />

beruhen auf umfangreichen Befragungen bei geför<strong>der</strong>ten<br />

Jugendlichen, den Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleitern,<br />

den Trägergesellschaften, die die Berufseinstiegsbegleitung<br />

durchführen, Schulleitungen sowie Lehrerinnen<br />

und Lehrern. Eine Befragung <strong>der</strong> Eltern ist für<br />

den Herbst <strong>2010</strong> geplant.<br />

In späteren Phasen <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong> sollen die Wirkungen<br />

<strong>der</strong> Berufseinstiegsbegleitung ermittelt werden. Zentrale<br />

Wirkungsdimensionen sind dabei das Erreichen des<br />

Hauptschulabschlusses, den Übergang von <strong>der</strong> allgemein<br />

bildenden Schule in die berufliche Erstausbildung und die<br />

Entwicklung und Festigung konkreter beruflicher Perspektiven<br />

bei den begleiteten Jugendlichen. Hierfür wird<br />

ein Kontrollgruppendesign verwendet. Da die geför<strong>der</strong>ten<br />

Jugendlichen frühestens im Herbst <strong>2010</strong> Ausbildungsverhältnisse<br />

beginnen, liegen Ergebnisse hierzu <strong>der</strong>zeit noch<br />

nicht vor.<br />

An dieser Stelle soll darauf hingewiesen werden, dass<br />

sich die <strong>Evaluation</strong> auf die Berufseinstiegsbegleitung<br />

nach § 421s SGB III beschränkt. Die (im Rahmen des<br />

vom Bundesministerium für Bildung und Forschung<br />

(BMBF) initiierten Programms „<strong>Bildungsketten</strong>“ und<br />

ebenfalls von <strong>der</strong> BA umgesetzte) Ausweitung <strong>der</strong> Berufseinstiegsbegleitung<br />

auf weitere 1.000 Schulen ab Dezember<br />

<strong>2010</strong> („Son<strong>der</strong>programm Berufseinstiegsbegleitung“)<br />

ist nicht Gegenstand dieser gesetzlich vorgeschriebenen<br />

<strong>Evaluation</strong>.<br />

2 Die Berufseinstiegsbegleitung im Kontext<br />

<strong>der</strong> Übergänge von <strong>der</strong> Schule in den<br />

Beruf<br />

2.1 Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Berufseinstiegsbegleitung<br />

Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Berufseinstiegsbegleitung<br />

gehört zunächst, dass diese auf das<br />

„Fünfte Gesetz <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung des dritten Buches Sozialgesetzbuch<br />

1 – Verbesserung <strong>der</strong> Ausbildungschancen för<strong>der</strong>ungsbedürftiger<br />

junger Menschen“ <strong>zur</strong>ückzuführen<br />

ist. 2 Mit diesem Gesetz hat die Bundesregierung wesentliche<br />

Elemente ihres Konzeptes „Jugend – Ausbildung und<br />

Arbeit“ umgesetzt, welches sie im Rahmen ihrer Qualifizierungsoffensive<br />

bereits am 9. Januar 2008 beschlossen<br />

hatte. Ein Ziel des Konzeptes war unter an<strong>der</strong>em die<br />

Schaffung von 100.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen.<br />

Zugleich wurde sowohl mit dem Ausbildungsbonus als<br />

auch <strong>der</strong> Berufseinstiegsbegleitung ein Fokus auf beson<strong>der</strong>s<br />

för<strong>der</strong>ungsbedürftige Jugendliche gerichtet.<br />

In <strong>der</strong> Gesetzesbegründung wurde explizit auf die problematische<br />

Übergangssituation <strong>der</strong>jenigen Jugendlichen<br />

Bezug genommen, die einen Hauptschulabschluss anstreben.<br />

So hatten nach einer Schulabgängerbefragung des<br />

Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) mehr als 90 %<br />

dieser befragten Schülerinnen und Schüler vor, eine Berufsausbildung<br />

im dualen System aufzunehmen. Dieser<br />

Übergang gelang jedoch nur 35,7 % <strong>der</strong> Hauptschulabsolventen<br />

des Schuljahres 2005/06 (Bundesregierung 2008,<br />

S. 10).<br />

In <strong>der</strong> Gesetzesbegründung wurde ebenfalls unter an<strong>der</strong>em<br />

auf för<strong>der</strong>politische Kontextbedingungen eingegangen. So<br />

wurde darauf hingewiesen, dass die Berufseinstiegsbegleitung<br />

„bestehende ehrenamtliche Ausbildungspatenschaftsprojekte<br />

[ergänzt], die von Verbänden, Vereinen,<br />

Kirchen, Gewerkschaften o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Organisationen<br />

ins Leben gerufen wurden und in denen ehrenamtlich engagierte<br />

Bürger junge Menschen beim Übergang in eine<br />

Berufsausbildung unterstützen“. 3<br />

1 Fünftes Gesetz <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch –<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Ausbildungschancen för<strong>der</strong>ungsbedürftiger junger<br />

Menschen. Vom 26. August 2008; In: Bundesgesetzblatt Jahrgang<br />

2008, Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 29. August 2008; Gesetzentwurf<br />

<strong>der</strong> Bundesregierung: Entwurf eines Fünften Gesetzes<br />

<strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Ausbildungschancen för<strong>der</strong>ungsbedürftiger junger Menschen.<br />

Deutscher Bundestag, 16. Wahlperiode, Drucksache 16/8718, vom<br />

7. April 2008.<br />

2 Mit diesem Gesetz wurden zwei neue Paragraphen in das SGB II aufgenommen:<br />

mit dem § 421r <strong>der</strong> Ausbildungsbonus und mit dem<br />

§ 421s SGB III eben die Berufseinstiegsbegleitung.<br />

3 Ebenda, S. 10/11.

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