07.02.2014 Aufrufe

Zwischenbericht 2010 zur Evaluation der ... - Bildungsketten

Zwischenbericht 2010 zur Evaluation der ... - Bildungsketten

Zwischenbericht 2010 zur Evaluation der ... - Bildungsketten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Drucksache 17/3890 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />

4.1 Prozess <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> teilnehmenden<br />

Schulen<br />

4.1.1 Auswahlkriterien<br />

Die Berufseinstiegsbegleitung ist so konzipiert worden,<br />

dass sie an 1.000 ausgewählten Schulen durchgeführt<br />

wird. In <strong>der</strong> Gesetzesbegründung wird Folgendes über die<br />

Merkmale ausgeführt, durch die diese Schulen charakterisiert<br />

sein sollen:<br />

„Die Bundesagentur richtet die Auswahl <strong>der</strong> Schulen<br />

nach dem konkret vor Ort bestehenden Bedarf. Bieten bereits<br />

Dritte an einer Schule ein vergleichbares Angebot in<br />

hinreichendem Ausmaß an, besteht ein Bedarf für Berufseinstiegsbegleitung<br />

im Sinne von § 421s naturgemäß<br />

nicht. Schulen mit einer hohen Anzahl von Schülern mit<br />

Migrationshintergrund sind im beson<strong>der</strong>en Maße zu berücksichtigen.<br />

Diesen Schülern fällt <strong>der</strong> Übergang in eine<br />

Berufsausbildung erfahrungsgemäß beson<strong>der</strong>s schwer.<br />

Auch an Son<strong>der</strong>schulen wird regelmäßig ein höherer Bedarf<br />

für Berufseinstiegsbegleitung bestehen.“ (Bundesregierung<br />

2008, S. 18)<br />

Die Gesetzesbegründung impliziert eine entsprechende<br />

Bedarfsanalyse an den Schulen und einen Überblick darüber,<br />

welche <strong>der</strong> Berufseinstiegsbegleitung vergleichbaren<br />

Angebote es an den infrage kommenden Schulen gibt.<br />

Die 1.000 Schulen wurden bereits im Vorfeld des Maßnahmebeginns<br />

26 im Sommer 2008 ausgewählt. Über das<br />

Verfahren dafür werden im § 421s SGB III keine Aussagen<br />

getroffen. Im Gesetzestext ist jedoch vorgesehen,<br />

dass die „Bundesagentur […] ermächtigt [wird], durch<br />

Anordnung das Nähere über Voraussetzungen, Art, Umfang<br />

und Verfahren <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung zu bestimmen.“ Auf<br />

dieser Grundlage hat <strong>der</strong> Verwaltungsrat <strong>der</strong> BA am<br />

26. September 2008 eine Anordnung <strong>zur</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Berufseinstiegsbegleitung (Berufseinstiegsbegleitungs-<br />

Anordnung – BEB-AO) erlassen, die zum 1. Oktober<br />

2008 in Kraft getreten ist. 27 In dieser Anordnung werden<br />

die 1.000 Schulen genannt, die zuvor vom Verwaltungsrat<br />

<strong>der</strong> BA bestimmt worden sind.<br />

Der zeitliche Ablauf <strong>der</strong> Schulauswahl lässt sich wie folgt<br />

skizzieren: Mitte Juni 2008 wurden die Regionaldirektionen<br />

von <strong>der</strong> BA-Zentrale über die geplante Gesetzesän<strong>der</strong>ung<br />

und die damit verbundene Einführung <strong>der</strong> Berufseinstiegsbegleitung<br />

informiert. Damit war für die Regionaldirektionen<br />

die Aufgabe verbunden, <strong>der</strong> BA-Zentrale bis zum<br />

1. August 2008 geeignete Schulen – nach einem vorgegebenen<br />

Län<strong>der</strong>schlüssel – aus ihrem jeweiligen Bereich zu<br />

benennen. Vor diesem Hintergrund haben die Regionaldirektionen<br />

<strong>der</strong> BA ihre jeweiligen Agenturen für Arbeit<br />

gebeten, ihnen bis Ende Juni 2008 geeignete Schulen für<br />

eine Maßnahmeteilnahme zu benennen. Die so entstandene<br />

Vorschlagsliste <strong>der</strong> Agenturen wurde dann als Gesamtübersicht<br />

den jeweiligen Kultusministerien <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

<strong>zur</strong> Abstimmung und Beurteilung vorgelegt. Somit<br />

26 Der Maßnahmebeginn war im Februar 2009.<br />

27 Anordnung des Verwaltungsrates <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit <strong>zur</strong><br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Berufseinstiegsbegleitung (Berufseinstiegsbegleitungs-Anordnung<br />

– BEB-AO) vom 26. September 2008.<br />

stand den beteiligten Partnern für den Gesamtprozess <strong>der</strong><br />

Schulauswahl nur eine Zeitspanne von an<strong>der</strong>thalb Monaten<br />

<strong>zur</strong> Verfügung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in<br />

dieser Zeitspanne in einigen Bundeslän<strong>der</strong>n bereits <strong>der</strong><br />

Beginn <strong>der</strong> Sommerferien lag, was die Zeit für Abstimmungsprozesse<br />

<strong>der</strong> Schulauswahl noch einmal verkürzte.<br />

Die vorgesehenen Schulen erfuhren von <strong>der</strong> geplanten<br />

Maßnahme zum Teil schon in <strong>der</strong> Phase <strong>der</strong> Schulauswahl.<br />

Dies geschah jedoch nicht systematisch. Es hing<br />

eher davon ab, so Äußerungen in den Expertengesprächen,<br />

wie eng sich die Kontakte zwischen den beteiligten<br />

Berufsberaterinnen und Berufsberatern <strong>der</strong> Agenturen für<br />

Arbeit und den jeweiligen Schulen gestalteten. Hinzu<br />

kommt, dass die Regionaldirektionen nur Vorschlagslisten<br />

zusammenstellen konnten. Über die endgültige Schulauswahl<br />

hatte sich <strong>der</strong> Verwaltungsrat <strong>der</strong> BA die endgültige<br />

Entscheidung vorbehalten.<br />

Insgesamt ist vom Gesetzgeber konzeptionell vorgesehen,<br />

die Schulen in einem partnerschaftlichen Auswahlprozess<br />

zu identifizieren und auszuwählen. So sollen unter an<strong>der</strong>em<br />

die Schulträger und/o<strong>der</strong> auch die Träger <strong>der</strong> Jugendund<br />

Schulsozialarbeit an <strong>der</strong> Schulauswahl beteiligt werden.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> vorgegebenen Zeitachse konnte <strong>der</strong><br />

praktisch vollzogene Auswahlprozess diesem Anspruch<br />

jedoch nur mit Einschränkungen gerecht werden.<br />

In diesem Zusammenhang ist auf den Umstand zu verweisen,<br />

dass <strong>der</strong> Gesetzgeber vorsieht, möglichst nur<br />

Schulen für eine För<strong>der</strong>ung auszuwählen, an denen es bis<br />

dahin kein vergleichbares Angebot in hinreichendem<br />

Ausmaß für die anvisierte Zielgruppe gab. In den geführten<br />

Expertengesprächen wurde deutlich, dass die realisierte<br />

Schulauswahl diesem Anspruch ebenfalls nur<br />

eingeschränkt gerecht werden kann. Dies ist darauf <strong>zur</strong>ückzuführen,<br />

dass die Angebote beruflicher Orientierung<br />

und individueller Begleitung an allgemein bildenden<br />

Schulen in den letzten Jahren umfangreicher geworden<br />

sind. Allerdings sind diese Angebote vielfach auf lokale<br />

o<strong>der</strong> eher sporadisch entstehende und damit aber auch<br />

wie<strong>der</strong> auslaufende Initiativen im Umfeld <strong>der</strong> Schulen <strong>zur</strong>ückzuführen.<br />

Auch die zunehmende Umsetzung von<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> vertieften Berufsorientierung nach § 33<br />

Satz 3-5 SGB III, die mit Ende 2007 befristet erweitert<br />

wurde 28 , hat zumindest dazu geführt, dass die Anzahl von<br />

Schulen, an denen keine Berufsorientierung präsent ist, in<br />

den letzten Jahren deutlich abgenommen hat. Eine weitere<br />

Folge ist die Zunahme <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Träger, die an<br />

Schulen Berufsorientierung in differenzierten Formen<br />

und mit unterschiedlichen Methoden anbieten.<br />

4.1.2 Die Schulauswahl aus Sicht <strong>der</strong> Akteure<br />

vor Ort<br />

Neben den beschriebenen formalen Auswahlkriterien,<br />

kann die in den qualitativen Fallstudien beschriebene Situation,<br />

die vor Maßnahmebeginn an den einzelnen<br />

28 Einerseits fiel die Beschränkung auf eine Dauer von 4 Wochen weg<br />

und an<strong>der</strong>erseits können die Maßnahmen seitdem auch während <strong>der</strong><br />

Schulzeit stattfinden (§ 421q SGB III).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!