Zwischenbericht 2010 zur Evaluation der ... - Bildungsketten
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Drucksache 17/3890 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />
4.1 Prozess <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> teilnehmenden<br />
Schulen<br />
4.1.1 Auswahlkriterien<br />
Die Berufseinstiegsbegleitung ist so konzipiert worden,<br />
dass sie an 1.000 ausgewählten Schulen durchgeführt<br />
wird. In <strong>der</strong> Gesetzesbegründung wird Folgendes über die<br />
Merkmale ausgeführt, durch die diese Schulen charakterisiert<br />
sein sollen:<br />
„Die Bundesagentur richtet die Auswahl <strong>der</strong> Schulen<br />
nach dem konkret vor Ort bestehenden Bedarf. Bieten bereits<br />
Dritte an einer Schule ein vergleichbares Angebot in<br />
hinreichendem Ausmaß an, besteht ein Bedarf für Berufseinstiegsbegleitung<br />
im Sinne von § 421s naturgemäß<br />
nicht. Schulen mit einer hohen Anzahl von Schülern mit<br />
Migrationshintergrund sind im beson<strong>der</strong>en Maße zu berücksichtigen.<br />
Diesen Schülern fällt <strong>der</strong> Übergang in eine<br />
Berufsausbildung erfahrungsgemäß beson<strong>der</strong>s schwer.<br />
Auch an Son<strong>der</strong>schulen wird regelmäßig ein höherer Bedarf<br />
für Berufseinstiegsbegleitung bestehen.“ (Bundesregierung<br />
2008, S. 18)<br />
Die Gesetzesbegründung impliziert eine entsprechende<br />
Bedarfsanalyse an den Schulen und einen Überblick darüber,<br />
welche <strong>der</strong> Berufseinstiegsbegleitung vergleichbaren<br />
Angebote es an den infrage kommenden Schulen gibt.<br />
Die 1.000 Schulen wurden bereits im Vorfeld des Maßnahmebeginns<br />
26 im Sommer 2008 ausgewählt. Über das<br />
Verfahren dafür werden im § 421s SGB III keine Aussagen<br />
getroffen. Im Gesetzestext ist jedoch vorgesehen,<br />
dass die „Bundesagentur […] ermächtigt [wird], durch<br />
Anordnung das Nähere über Voraussetzungen, Art, Umfang<br />
und Verfahren <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung zu bestimmen.“ Auf<br />
dieser Grundlage hat <strong>der</strong> Verwaltungsrat <strong>der</strong> BA am<br />
26. September 2008 eine Anordnung <strong>zur</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Berufseinstiegsbegleitung (Berufseinstiegsbegleitungs-<br />
Anordnung – BEB-AO) erlassen, die zum 1. Oktober<br />
2008 in Kraft getreten ist. 27 In dieser Anordnung werden<br />
die 1.000 Schulen genannt, die zuvor vom Verwaltungsrat<br />
<strong>der</strong> BA bestimmt worden sind.<br />
Der zeitliche Ablauf <strong>der</strong> Schulauswahl lässt sich wie folgt<br />
skizzieren: Mitte Juni 2008 wurden die Regionaldirektionen<br />
von <strong>der</strong> BA-Zentrale über die geplante Gesetzesän<strong>der</strong>ung<br />
und die damit verbundene Einführung <strong>der</strong> Berufseinstiegsbegleitung<br />
informiert. Damit war für die Regionaldirektionen<br />
die Aufgabe verbunden, <strong>der</strong> BA-Zentrale bis zum<br />
1. August 2008 geeignete Schulen – nach einem vorgegebenen<br />
Län<strong>der</strong>schlüssel – aus ihrem jeweiligen Bereich zu<br />
benennen. Vor diesem Hintergrund haben die Regionaldirektionen<br />
<strong>der</strong> BA ihre jeweiligen Agenturen für Arbeit<br />
gebeten, ihnen bis Ende Juni 2008 geeignete Schulen für<br />
eine Maßnahmeteilnahme zu benennen. Die so entstandene<br />
Vorschlagsliste <strong>der</strong> Agenturen wurde dann als Gesamtübersicht<br />
den jeweiligen Kultusministerien <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />
<strong>zur</strong> Abstimmung und Beurteilung vorgelegt. Somit<br />
26 Der Maßnahmebeginn war im Februar 2009.<br />
27 Anordnung des Verwaltungsrates <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit <strong>zur</strong><br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Berufseinstiegsbegleitung (Berufseinstiegsbegleitungs-Anordnung<br />
– BEB-AO) vom 26. September 2008.<br />
stand den beteiligten Partnern für den Gesamtprozess <strong>der</strong><br />
Schulauswahl nur eine Zeitspanne von an<strong>der</strong>thalb Monaten<br />
<strong>zur</strong> Verfügung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in<br />
dieser Zeitspanne in einigen Bundeslän<strong>der</strong>n bereits <strong>der</strong><br />
Beginn <strong>der</strong> Sommerferien lag, was die Zeit für Abstimmungsprozesse<br />
<strong>der</strong> Schulauswahl noch einmal verkürzte.<br />
Die vorgesehenen Schulen erfuhren von <strong>der</strong> geplanten<br />
Maßnahme zum Teil schon in <strong>der</strong> Phase <strong>der</strong> Schulauswahl.<br />
Dies geschah jedoch nicht systematisch. Es hing<br />
eher davon ab, so Äußerungen in den Expertengesprächen,<br />
wie eng sich die Kontakte zwischen den beteiligten<br />
Berufsberaterinnen und Berufsberatern <strong>der</strong> Agenturen für<br />
Arbeit und den jeweiligen Schulen gestalteten. Hinzu<br />
kommt, dass die Regionaldirektionen nur Vorschlagslisten<br />
zusammenstellen konnten. Über die endgültige Schulauswahl<br />
hatte sich <strong>der</strong> Verwaltungsrat <strong>der</strong> BA die endgültige<br />
Entscheidung vorbehalten.<br />
Insgesamt ist vom Gesetzgeber konzeptionell vorgesehen,<br />
die Schulen in einem partnerschaftlichen Auswahlprozess<br />
zu identifizieren und auszuwählen. So sollen unter an<strong>der</strong>em<br />
die Schulträger und/o<strong>der</strong> auch die Träger <strong>der</strong> Jugendund<br />
Schulsozialarbeit an <strong>der</strong> Schulauswahl beteiligt werden.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> vorgegebenen Zeitachse konnte <strong>der</strong><br />
praktisch vollzogene Auswahlprozess diesem Anspruch<br />
jedoch nur mit Einschränkungen gerecht werden.<br />
In diesem Zusammenhang ist auf den Umstand zu verweisen,<br />
dass <strong>der</strong> Gesetzgeber vorsieht, möglichst nur<br />
Schulen für eine För<strong>der</strong>ung auszuwählen, an denen es bis<br />
dahin kein vergleichbares Angebot in hinreichendem<br />
Ausmaß für die anvisierte Zielgruppe gab. In den geführten<br />
Expertengesprächen wurde deutlich, dass die realisierte<br />
Schulauswahl diesem Anspruch ebenfalls nur<br />
eingeschränkt gerecht werden kann. Dies ist darauf <strong>zur</strong>ückzuführen,<br />
dass die Angebote beruflicher Orientierung<br />
und individueller Begleitung an allgemein bildenden<br />
Schulen in den letzten Jahren umfangreicher geworden<br />
sind. Allerdings sind diese Angebote vielfach auf lokale<br />
o<strong>der</strong> eher sporadisch entstehende und damit aber auch<br />
wie<strong>der</strong> auslaufende Initiativen im Umfeld <strong>der</strong> Schulen <strong>zur</strong>ückzuführen.<br />
Auch die zunehmende Umsetzung von<br />
Maßnahmen <strong>der</strong> vertieften Berufsorientierung nach § 33<br />
Satz 3-5 SGB III, die mit Ende 2007 befristet erweitert<br />
wurde 28 , hat zumindest dazu geführt, dass die Anzahl von<br />
Schulen, an denen keine Berufsorientierung präsent ist, in<br />
den letzten Jahren deutlich abgenommen hat. Eine weitere<br />
Folge ist die Zunahme <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Träger, die an<br />
Schulen Berufsorientierung in differenzierten Formen<br />
und mit unterschiedlichen Methoden anbieten.<br />
4.1.2 Die Schulauswahl aus Sicht <strong>der</strong> Akteure<br />
vor Ort<br />
Neben den beschriebenen formalen Auswahlkriterien,<br />
kann die in den qualitativen Fallstudien beschriebene Situation,<br />
die vor Maßnahmebeginn an den einzelnen<br />
28 Einerseits fiel die Beschränkung auf eine Dauer von 4 Wochen weg<br />
und an<strong>der</strong>erseits können die Maßnahmen seitdem auch während <strong>der</strong><br />
Schulzeit stattfinden (§ 421q SGB III).