Zwischenbericht 2010 zur Evaluation der ... - Bildungsketten
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Drucksache 17/3890 – 80 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode<br />
mationen für die verschiedenen Partner im Kontext <strong>der</strong><br />
beruflichen Orientierung.<br />
6.4.1 Aufgaben und Vorgehensweisen<br />
Die Träger sind gegenüber <strong>der</strong> Agentur für Arbeit berichtspflichtig.<br />
Ihre entsprechenden Aufgaben sind in <strong>der</strong> Geschäftsanweisung<br />
<strong>der</strong> BA klar geregelt (BA 2008, S.6):<br />
– Der Träger hat für jeden Teilnehmer einen För<strong>der</strong>plan<br />
zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben. Der För<strong>der</strong>plan<br />
kann von <strong>der</strong> Beratungsfachkraft <strong>der</strong> Agentur<br />
für Arbeit je<strong>der</strong>zeit angefor<strong>der</strong>t werden. Der Träger<br />
<strong>der</strong> Maßnahme hat zu folgenden Zeitpunkten die wesentlichen<br />
Inhalte des För<strong>der</strong>plans in Form einer Leistungs-<br />
und Verhaltensbeurteilung (LUV) vorzulegen:<br />
– Am Ende <strong>der</strong> Vorabgangsklasse<br />
– Am Ende des ersten Schulhalbjahres <strong>der</strong> Abgangsklasse<br />
– Bei Beendigung <strong>der</strong> Schulzeit/ Schulabschluss<br />
– Sechs Monate nach Aufnahme einer Ausbildung<br />
– 12 Monate nach Beendigung <strong>der</strong> Schulzeit, sofern<br />
<strong>der</strong> Teilnehmer noch begleitet wird<br />
– Abschlussbericht spätestens 24 Monate nach Beendigung<br />
<strong>der</strong> Schulzeit<br />
– Bei Maßnahmebeendigung.<br />
Die Bundesagentur für Arbeit arbeitet im Rahmen ihrer<br />
allgemeinen Berufsberatungstätigkeit mit einer elektronischen<br />
Maßnahmeakte (kurz: eM@w). Diese standardisierte<br />
Schnittstelle wurde bundesweit eingeführt, damit<br />
die Angaben <strong>der</strong> Träger aus den verschiedenen Fachverfahren<br />
<strong>der</strong> Berufsorientierung sowohl den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
des Datenschutzes entsprechen als auch einheitlich in die<br />
Datenbank CoSachNT implementiert werden können.<br />
Auf diesem Wege geben auch die Berufseinstiegsbegleiterinnen<br />
und -begleiter ihre Informationen seit August<br />
2009 an die zuständigen Fachkräfte <strong>der</strong> Berufsberatung<br />
weiter.<br />
6.4.2 Umfang <strong>der</strong> Dokumentationstätigkeiten<br />
In <strong>der</strong> standardisierten Befragung <strong>der</strong> Berufseinstiegsbegleiterinnen<br />
und -begleiter wurde nach dem zeitlichen<br />
Aufwand für die Dokumentation gefragt. Konkret sollten<br />
die Befragten angeben, wie viele Stunden sie im Durchschnitt<br />
pro Woche für Dokumentationsaufgaben benötigen.<br />
Die durchschnittliche Stundenzahl, die pro Woche<br />
für Dokumentationsaufgaben aufgewendet wird, liegt bei<br />
sechs Stunden für die BA und bei 4 Stunden für den Träger.<br />
Beide Werte deuten an, dass die Berichterstattung<br />
über die vollzogenen Betreuungsschritte einen beachtlichen<br />
Aufwand erfor<strong>der</strong>t. Allerdings zeigen die deskriptiven<br />
Auswertungen in Tabelle 6.13, dass diese Angaben<br />
sich je nach Befragten deutlich unterscheiden.<br />
Tabelle 6.13<br />
Statistikaufwand für die Berufsberaterinnen und -berater sowie für die Berufseinstiegsbegleiterinnen<br />
und -begleiter<br />
Stunden/Woche<br />
Berufsberatung<br />
BerEb<br />
Minimum 0 0<br />
Maximum 30 25<br />
Median 5 3<br />
Mittelwert 6,2 4,0<br />
Standard Abweichung 5,3 4,5<br />
Quelle: Befragung <strong>der</strong> Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter, <strong>2010</strong>.