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Zwischenbericht 2010 zur Evaluation der ... - Bildungsketten

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51 – Drucksache 17/3890<br />

Tabelle 5.3<br />

Austrittsgründe aus Sicht <strong>der</strong> Berufseinstiegsbegleiterinnen<br />

und -begleiter<br />

Anteil<br />

Gründe<br />

Nennungen<br />

in Prozent<br />

Umzug 35,2 %<br />

Abbruch durch Schüler/in 30,1 %<br />

Sonstiges 26,0 %<br />

Beendigung durch Berufseinstiegsbegleiter/in<br />

23,2 %<br />

Schulwechsel an weiterführende<br />

22,8 %<br />

Schulen<br />

Doppelför<strong>der</strong>ung 10,8 %<br />

An<strong>der</strong>e Gründe <strong>der</strong> Agentur für Arbeit 9,6 %<br />

Rückzug <strong>der</strong> Einverständniserklärung 7,0 %<br />

durch die Eltern<br />

Anmerkungen:<br />

Die Angaben sind auf die Grundgesamtheit <strong>der</strong> Berufseinstiegsbegleiter/innen<br />

hochgerechnet.<br />

Abweichungen von 100 % sind wegen Antwortverweigerungen und<br />

Rundungsfehler möglich.<br />

Quelle: Befragung <strong>der</strong> Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter, <strong>2010</strong>.<br />

Für ein vorzeitiges Ausscheiden wurden von den befragten<br />

Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleitern verschiedene<br />

Gründe genannt (Mehrfachnennungen waren<br />

dabei möglich). Die Befragung ergab, dass die Gründe relativ<br />

breit gestreut sind und 26 % <strong>der</strong> Berufseinstiegsbegleiterinnen<br />

und -begleiter gaben neben den vorgegebenen<br />

Gründen noch weitere Gründe an. Der Hauptgrund<br />

für einen Maßnahmeabbruch aus Sicht <strong>der</strong> Berufseinstiegsbegleiterinnen<br />

und -begleiter ist <strong>der</strong> Umzug <strong>der</strong><br />

Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Weitere wesentliche<br />

Gründe waren <strong>der</strong> Abbruch durch die Schülerin o<strong>der</strong> den<br />

Schüler (30,1 %) beziehungsweise durch die Berufseinstiegsbegleiterin<br />

o<strong>der</strong> den -begleiter (23,2 %) sowie ein<br />

Schulwechsel an weiterführende Schulen (22,8 %)<br />

5.2.4 Abgangsprozesse in den Fallstudien<br />

Auch in den qualitativen Fallstudien berichten einige<br />

Schulen über Abgänge aus <strong>der</strong> Berufseinstiegsbegleitung.<br />

Auch hier sind die Gründe vielfältig und reichen von <strong>der</strong><br />

Beendigung durch die Berufseinstiegsbegleiterin o<strong>der</strong><br />

den -begleiter über die freiwillige Beendigung <strong>der</strong> Teilnahme<br />

durch die Schülerin o<strong>der</strong> den Schüler bis hin zum<br />

Ausstieg aus <strong>der</strong> Maßnahme wegen eines Schulwechsels.<br />

Häufig wurde die Aufhebung <strong>der</strong> Teilnahme nicht von<br />

den Jugendlichen selbst bestimmt. Wie bereits Engagement<br />

und Motivation für die Auswahl <strong>der</strong> Schülerinnen<br />

und Schüler ausschlaggebend war, sind sie auch Hauptkriterien<br />

für den Verbleib in <strong>der</strong> Maßnahme. Anzeichen<br />

von Demotivierung, fehlendem Interesse und Nichterscheinen<br />

bei Terminen werden oft zum Anlass genommen,<br />

Jugendliche aus <strong>der</strong> Maßnahme herauszunehmen<br />

und durch an<strong>der</strong>e Jugendliche zu ersetzen.<br />

„Dann geben wir, … hab ich auch schon von Kollegen<br />

mitbekommen, die Empfehlung, dass die rausgenommen<br />

werden aus dem Programm, und nicht mehr weiter betreut<br />

werden, ne? Das müssen wir natürlich machen, wir<br />

müssen es kontrollieren und es kann ja nicht sein, sagen<br />

wir uns, wenn jemand … nicht mehr teilnimmt, dass <strong>der</strong><br />

noch weiter (geführt) wird.“ (BB10, 138)<br />

„Wenn die vier- o<strong>der</strong> fünfmal bei ihr nicht erscheinen,<br />

auch in <strong>der</strong> Schule nicht, auch obwohl sie ja einen Termin<br />

hat, fragt sie mich immer, kommt er denn zu mir? Und<br />

wenn ich sage, ‚ne, <strong>der</strong> ist auch schon lange nicht mehr<br />

gekommen‘, dann sagt sie, ‚na, denn werden wir ihn aus<br />

dem Programm streichen‘, dann hat er kein Interesse.“<br />

(Bereb11, 30)<br />

Da viele Schulen über ein reges Interesse <strong>der</strong> Schülerschaft<br />

an dieser <strong>der</strong> Berufseinstiegsbegleitung äußern, ist<br />

es selten problematisch, einen Platz neu zu besetzen.<br />

„Und auch wenn jetzt irgendwelche abspringen, o<strong>der</strong><br />

eben nicht mehr wollen, …, es sind also immer wie<strong>der</strong><br />

Neue dabei.“ (BB11, 75)<br />

Inwieweit Beendigungen <strong>der</strong> Teilnahme auch mit den betroffenen<br />

Schülerinnen und Schülern thematisiert und besprochen<br />

wird, ist nicht klar zu identifizieren. In einem<br />

Fall wird das Aufzeigen eines möglichen Ausschlusses<br />

als Konsequenz bei Fernbleiben von Verabredungen mit<br />

den Jugendlichen thematisiert. Die Verfahrensweise in<br />

solchen Fällen an an<strong>der</strong>en Standorten bleibt unklar.<br />

Auch gibt es keine geregelte Verfahrensweise im Falle<br />

einer Beendigung <strong>der</strong> Teilnahme, vielmehr sind Unterschiede<br />

in <strong>der</strong> Zuständigkeit und im Entscheidungsprozess<br />

erkennbar. Es gibt Fälle, in denen die Berufseinstiegsbegleitung<br />

die Entscheidungsgewalt hat und die<br />

Berufsberatung lediglich die Exekutive ist. In an<strong>der</strong>en<br />

Fällen dagegen ist das Verfahren umgekehrt. Es zeigt sich<br />

jedoch, dass einzelne Schulleiterinnen und -leiter sowie<br />

Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter Beendigungen<br />

nicht nachvollziehen können und sich zum Teil mit<br />

<strong>der</strong> Entscheidung nicht einverstanden erklären. In einem<br />

Fall wird ein Jugendlicher, welcher durch die Berufsberatung<br />

aus <strong>der</strong> Maßnahme ausgeschlossen wurde, trotzdem<br />

weiterhin inoffiziell begleitet. Nur in seltenen Fällen verzichteten<br />

Jugendliche auf einen Verbleib in <strong>der</strong> Maßnahme,<br />

weil eine Unterstützung und Begleitung nicht<br />

mehr als notwendig empfunden wurde.<br />

Die Vorgehensweise bei <strong>der</strong> Aufhebung <strong>der</strong> Teilnahme<br />

durch Schulwechsel ist ebenfalls nicht eindeutig geregelt.<br />

Ob und wie im Anschluss an den Schulwechsel weiter betreut<br />

werden kann, ist für die betroffenen Berufseinstiegsbegleiterinnen<br />

und -begleiter meist unklar. An einem<br />

Standort heißt es dazu, dass die Maßnahme „personenbezogen,<br />

nicht schulbezogen“ (Bereb9, 169) sei und eine<br />

Betreuung bis zu sechs Monate nach Abgang <strong>der</strong> Schule<br />

weiterhin möglich sei. Aber tendenziell ist die Teilnahme<br />

für viele in dem Moment beendet, in dem die Schülerin<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schüler die Schule verlässt.

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