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Bachelor- und Master-Studiengänge in ... - Universität Passau

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für Bildung <strong>und</strong> Forschung unentgeltlich abgegeben. Sie ist nicht zum<br />

gewerblichen Vertrieb bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerber<strong>in</strong>nen/Wahlwerbern<br />

oder Wahlhelfer<strong>in</strong>nen/Wahlhelfern während e<strong>in</strong>es<br />

Wahlkampfes zum Zweck der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt<br />

für B<strong>und</strong>estags-, Landtags- <strong>und</strong> Kommunalwahlen sowie für Wahlen zum<br />

Europäischen Parlament.<br />

Missbräuchlich ist <strong>in</strong>sbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen <strong>und</strong> an<br />

Informationsständen der Parteien sowie das E<strong>in</strong>legen, Aufdrucken oder Aufkleben<br />

parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die<br />

Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung.<br />

Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg <strong>und</strong> <strong>in</strong> welcher Anzahl diese Schrift<br />

der Empfänger<strong>in</strong>/dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen<br />

Bezug zu e<strong>in</strong>er bevorstehenden Wahl nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Weise verwendet werden, die<br />

als Parte<strong>in</strong>ahme der B<strong>und</strong>esregierung zugunsten e<strong>in</strong>zelner politischer Gruppen<br />

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