Bachelor- und Master-Studiengänge in ... - Universität Passau
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68 Österreich LÄNDERFALLSTUDIE<br />
6.4 Österreich<br />
Bett<strong>in</strong>a Alesi <strong>und</strong> Jan Thomas<br />
1. E<strong>in</strong>leitung: Übersicht zum österreichischen Hochschulwesen<br />
In manchen Übersichten wird das Hochschulwesen <strong>in</strong> Österreich<br />
als aus drei Sektoren bestehend dargestellt: (a) den 15 staatlichen<br />
<strong>Universität</strong>en, sechs Kunst- <strong>und</strong> Musikhochschulen sowie der<br />
Donau-<strong>Universität</strong> Krems, die ausschließlich Weiterbildungsstudiengänge<br />
anbietet; (b) den seit 1993 e<strong>in</strong>gerichteten Fachhochschulstudiengängen,<br />
die öffentlicher oder privater Hand se<strong>in</strong><br />
<strong>und</strong> auch von Institutionen angeboten werden können, die nicht<br />
primär Hochschulen s<strong>in</strong>d (derzeit 19 Fachhochschulen); (c) den<br />
seit 1999 e<strong>in</strong>gerichteten privaten <strong>Universität</strong>en (derzeit neun).<br />
Daneben gibt es postsek<strong>und</strong>are E<strong>in</strong>richtungen, die offiziell nicht<br />
Hochschulen s<strong>in</strong>d, so zum Beispiel die Akademien für Lehrerbildung.<br />
In den Gr<strong>und</strong>zügen war das Hochschulwesen <strong>in</strong> Österreich<br />
vor dem Bologna-Prozess jedoch ebenso wie das deutsche, niederländische,<br />
norwegische <strong>und</strong> ungarische durch e<strong>in</strong>e Zwei-Typen-<br />
Struktur gekennzeichnet.<br />
Vor der Studienstrukturreform verliehen die <strong>Universität</strong>en mit<br />
dem Studienabschluss die Titel Magister/Magistra (z. B. Mag.<br />
phil., Mag. theol., Mag. rer. nat.) bzw. Diplom-Ingenieur/Diplom-<br />
Ingenieur<strong>in</strong> (Dipl.-Ing. oder DI). Die Fachhochschulen verliehen<br />
die gleichen Titel mit dem Zusatz: „(FH)“. Die privaten <strong>Universität</strong>en<br />
können andere Titel verleihen, sofern diese an anderen <strong>Universität</strong>en<br />
auch verliehen werden.<br />
Die Studiendauer für universitäre <strong>Studiengänge</strong> beträgt vier<br />
bis höchstens sechs Jahre <strong>und</strong> für fachhochschulische vier bis<br />
höchsten fünf Jahre (e<strong>in</strong>schließlich Praxisphasen). An privaten<br />
Hochschulen beträgt die M<strong>in</strong>deststudiendauer drei Jahre; auch<br />
Weiterbildungsstudiengänge an staatlichen <strong>Universität</strong>en können<br />
drei Jahre umfassen.<br />
Etwa 85 Prozent der Studierenden s<strong>in</strong>d an staatlichen <strong>Universität</strong>en,<br />
acht Prozent an Fachhochschulen <strong>und</strong> e<strong>in</strong> Prozent an privaten<br />
<strong>Universität</strong>en e<strong>in</strong>geschrieben.<br />
2. Die sich abzeichnende Logik des gestuften Systems von<br />
<strong>Studiengänge</strong>n<br />
Die Umwandlung bestehender <strong>Studiengänge</strong> <strong>in</strong> Bakkalaureats<strong>und</strong><br />
Magisterstudien an <strong>Universität</strong>en wurde 1999 durch e<strong>in</strong>e<br />
Gesetzesnovellierung ermöglicht. Das neue <strong>Universität</strong>sgesetz,<br />
das zum Jahresbeg<strong>in</strong>n 2004 <strong>in</strong> Kraft getreten ist, schreibt vor, dass<br />
alle neuen <strong>Studiengänge</strong> <strong>in</strong> der neuen Struktur e<strong>in</strong>zurichten s<strong>in</strong>d.<br />
Die Novelle zum Fachhochschul-Studiengesetz von 2002 ermöglicht<br />
es diesem Hochschultyp, neue <strong>Studiengänge</strong> e<strong>in</strong>zuführen;<br />
vorgeschrieben ist, dass <strong>in</strong> den jeweiligen Fächern, <strong>in</strong> denen Bakkalaureatsstudiengänge<br />
e<strong>in</strong>geführt werden, auch neue Magisterstudiengänge<br />
e<strong>in</strong>zuführen s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> dass der Zusatz „(FH)“ zum<br />
Titel erhalten bleibt.<br />
In den jetzt gültigen gesetzlichen Regelungen <strong>in</strong> Österreich ist<br />
e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Studiendauer von drei Jahren (bzw. 180 ECTS) <strong>in</strong><br />
den Bakkalaureatsstudiengängen vorgesehen. Die Studiendauer<br />
<strong>in</strong> Magisterstudiengängen beträgt e<strong>in</strong> bis zwei Jahre an Fachhochschulen<br />
bzw. m<strong>in</strong>destens zwei Jahre (m<strong>in</strong>destens 120 ECTS)<br />
an <strong>Universität</strong>en. Damit ist die Dauer bis zum Erreichen e<strong>in</strong>es<br />
ersten Abschlusses <strong>in</strong> der Regel kürzer als zuvor. Die gesamte<br />
Dauer bis zum Erreichen e<strong>in</strong>es Magisters im neuen System ist<br />
dagegen <strong>in</strong> manchen Fällen e<strong>in</strong> Jahr länger als zuvor die erforderliche<br />
Studiendauer bis zu e<strong>in</strong>em Hochschulabschluss <strong>und</strong> <strong>in</strong><br />
anderen Fällen gleich lang.<br />
Die <strong>Universität</strong>en können die bestehenden <strong>Studiengänge</strong> <strong>in</strong><br />
die neue Struktur überführen. Neue <strong>Studiengänge</strong> müssen <strong>in</strong> der<br />
Regel <strong>in</strong> die neue Struktur e<strong>in</strong>gefügt werden. <strong>Studiengänge</strong> für<br />
Mediz<strong>in</strong>, Zahnmediz<strong>in</strong> <strong>und</strong> das Lehramt an Gymnasien verbleiben<br />
durchgängig <strong>in</strong> der alten Struktur. Bestehende Fachhochschulstudiengänge<br />
können <strong>in</strong> die neue Struktur überführt <strong>und</strong><br />
neue <strong>in</strong> der neuen Struktur etabliert werden.<br />
Die Regelungen, die zuvor <strong>in</strong> Österreich jeweils für die Zulassung<br />
zum Erststudium gegolten hatten, wurden nunmehr auch<br />
auf die Zulassung zur zweiten Stufe übertragen. An den <strong>Universität</strong>en<br />
gilt nunmehr e<strong>in</strong> offener Zugang für Maturanden zum Bakkalaureats-<br />
wie <strong>in</strong> der Regel auch zum Magisterstudium, während<br />
bei Fachhochschulstudiengängen auf beiden Stufen Zulassungsbeschränkungen<br />
möglich s<strong>in</strong>d. In der Diskussion s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs<br />
Zulassungsbeschränkungen für die zweite universitäre Stufe.<br />
Bei der Etablierung der gestuften Systeme von <strong>Studiengänge</strong>n<br />
<strong>und</strong> -abschlüssen wurde davon ausgegangen, dass die Absolventen<br />
e<strong>in</strong>es Bakkalaureats, die weiterstudieren wollen, dies <strong>in</strong> der<br />
Regel <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>Master</strong>-Studiengang desselben Faches <strong>und</strong> <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>er ihrer fachlichen Spezialisierung tun werden. Laut § 64 (5)<br />
des <strong>Universität</strong>sgesetzes von 2002 setzt e<strong>in</strong> neues Magisterstudium<br />
den erfolgreichen Abschluss e<strong>in</strong>es fachlich nahe liegenden<br />
Bakkalaureatsstudiums an e<strong>in</strong>er <strong>Universität</strong> oder Fachhochschule<br />
oder e<strong>in</strong>es anderen, äquivalenten, staatlich anerkannten Studiums<br />
im In- <strong>und</strong> Ausland voraus. E<strong>in</strong> fachlicher Wechsel hat so<br />
wenig zur Diskussion gestanden, dass die Interpretationen darüber<br />
ause<strong>in</strong>ander gehen, ob er <strong>in</strong> den seltenen Fällen, <strong>in</strong> denen er<br />
gewünscht wird, tatsächlich zugelassen wird oder nicht.<br />
E<strong>in</strong>e Mobilität von e<strong>in</strong>em Bakkalaureat an Fachhochschulen<br />
zu e<strong>in</strong>em <strong>Master</strong>-Studium ist im Pr<strong>in</strong>zip möglich. Aber auch hier<br />
ist nicht klar, wieweit das allen Fachhochschulabsolventen<br />
ermöglicht werden soll oder besondere Selektionen vorgesehen<br />
werden. Auch spielt e<strong>in</strong>e Rolle, dass dies seitens der <strong>Universität</strong>en<br />
nicht ermutigt wird <strong>und</strong> die meisten <strong>Studiengänge</strong> noch ke<strong>in</strong>e<br />
Absolventen haben, so dass es noch ke<strong>in</strong>e etablierten Praktiken<br />
gibt. Konsens sche<strong>in</strong>t aber zu bestehen, dass die Absolventen von<br />
<strong>Bachelor</strong>-Studien nicht unbed<strong>in</strong>gt sofort zu <strong>Master</strong>-<strong>Studiengänge</strong>n<br />
übergehen müssen, sondern diesen Schritt auch mehrere<br />
Jahre nach dem <strong>Bachelor</strong>-Abschluss tun können.<br />
Offen ist auch noch, <strong>in</strong> welchem Umfange e<strong>in</strong> – sofortiger oder<br />
späterer – Übergang vom Bakkalaureatsabschluss zu e<strong>in</strong>em neuen<br />
Magisterstudium für wünschenswert gilt <strong>und</strong> wie sich die<br />
Quoten des Weiterstudierens tatsächlich entwickeln. Hier werden<br />
unterschiedliche Vorstellungen diskutiert, ohne dass sich<br />
klare Me<strong>in</strong>ungsbilder, Empfehlungen oder gar Regelungen herausgebildet<br />
hätten.