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Bachelor- und Master-Studiengänge in ... - Universität Passau

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68 Österreich LÄNDERFALLSTUDIE<br />

6.4 Österreich<br />

Bett<strong>in</strong>a Alesi <strong>und</strong> Jan Thomas<br />

1. E<strong>in</strong>leitung: Übersicht zum österreichischen Hochschulwesen<br />

In manchen Übersichten wird das Hochschulwesen <strong>in</strong> Österreich<br />

als aus drei Sektoren bestehend dargestellt: (a) den 15 staatlichen<br />

<strong>Universität</strong>en, sechs Kunst- <strong>und</strong> Musikhochschulen sowie der<br />

Donau-<strong>Universität</strong> Krems, die ausschließlich Weiterbildungsstudiengänge<br />

anbietet; (b) den seit 1993 e<strong>in</strong>gerichteten Fachhochschulstudiengängen,<br />

die öffentlicher oder privater Hand se<strong>in</strong><br />

<strong>und</strong> auch von Institutionen angeboten werden können, die nicht<br />

primär Hochschulen s<strong>in</strong>d (derzeit 19 Fachhochschulen); (c) den<br />

seit 1999 e<strong>in</strong>gerichteten privaten <strong>Universität</strong>en (derzeit neun).<br />

Daneben gibt es postsek<strong>und</strong>are E<strong>in</strong>richtungen, die offiziell nicht<br />

Hochschulen s<strong>in</strong>d, so zum Beispiel die Akademien für Lehrerbildung.<br />

In den Gr<strong>und</strong>zügen war das Hochschulwesen <strong>in</strong> Österreich<br />

vor dem Bologna-Prozess jedoch ebenso wie das deutsche, niederländische,<br />

norwegische <strong>und</strong> ungarische durch e<strong>in</strong>e Zwei-Typen-<br />

Struktur gekennzeichnet.<br />

Vor der Studienstrukturreform verliehen die <strong>Universität</strong>en mit<br />

dem Studienabschluss die Titel Magister/Magistra (z. B. Mag.<br />

phil., Mag. theol., Mag. rer. nat.) bzw. Diplom-Ingenieur/Diplom-<br />

Ingenieur<strong>in</strong> (Dipl.-Ing. oder DI). Die Fachhochschulen verliehen<br />

die gleichen Titel mit dem Zusatz: „(FH)“. Die privaten <strong>Universität</strong>en<br />

können andere Titel verleihen, sofern diese an anderen <strong>Universität</strong>en<br />

auch verliehen werden.<br />

Die Studiendauer für universitäre <strong>Studiengänge</strong> beträgt vier<br />

bis höchstens sechs Jahre <strong>und</strong> für fachhochschulische vier bis<br />

höchsten fünf Jahre (e<strong>in</strong>schließlich Praxisphasen). An privaten<br />

Hochschulen beträgt die M<strong>in</strong>deststudiendauer drei Jahre; auch<br />

Weiterbildungsstudiengänge an staatlichen <strong>Universität</strong>en können<br />

drei Jahre umfassen.<br />

Etwa 85 Prozent der Studierenden s<strong>in</strong>d an staatlichen <strong>Universität</strong>en,<br />

acht Prozent an Fachhochschulen <strong>und</strong> e<strong>in</strong> Prozent an privaten<br />

<strong>Universität</strong>en e<strong>in</strong>geschrieben.<br />

2. Die sich abzeichnende Logik des gestuften Systems von<br />

<strong>Studiengänge</strong>n<br />

Die Umwandlung bestehender <strong>Studiengänge</strong> <strong>in</strong> Bakkalaureats<strong>und</strong><br />

Magisterstudien an <strong>Universität</strong>en wurde 1999 durch e<strong>in</strong>e<br />

Gesetzesnovellierung ermöglicht. Das neue <strong>Universität</strong>sgesetz,<br />

das zum Jahresbeg<strong>in</strong>n 2004 <strong>in</strong> Kraft getreten ist, schreibt vor, dass<br />

alle neuen <strong>Studiengänge</strong> <strong>in</strong> der neuen Struktur e<strong>in</strong>zurichten s<strong>in</strong>d.<br />

Die Novelle zum Fachhochschul-Studiengesetz von 2002 ermöglicht<br />

es diesem Hochschultyp, neue <strong>Studiengänge</strong> e<strong>in</strong>zuführen;<br />

vorgeschrieben ist, dass <strong>in</strong> den jeweiligen Fächern, <strong>in</strong> denen Bakkalaureatsstudiengänge<br />

e<strong>in</strong>geführt werden, auch neue Magisterstudiengänge<br />

e<strong>in</strong>zuführen s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> dass der Zusatz „(FH)“ zum<br />

Titel erhalten bleibt.<br />

In den jetzt gültigen gesetzlichen Regelungen <strong>in</strong> Österreich ist<br />

e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Studiendauer von drei Jahren (bzw. 180 ECTS) <strong>in</strong><br />

den Bakkalaureatsstudiengängen vorgesehen. Die Studiendauer<br />

<strong>in</strong> Magisterstudiengängen beträgt e<strong>in</strong> bis zwei Jahre an Fachhochschulen<br />

bzw. m<strong>in</strong>destens zwei Jahre (m<strong>in</strong>destens 120 ECTS)<br />

an <strong>Universität</strong>en. Damit ist die Dauer bis zum Erreichen e<strong>in</strong>es<br />

ersten Abschlusses <strong>in</strong> der Regel kürzer als zuvor. Die gesamte<br />

Dauer bis zum Erreichen e<strong>in</strong>es Magisters im neuen System ist<br />

dagegen <strong>in</strong> manchen Fällen e<strong>in</strong> Jahr länger als zuvor die erforderliche<br />

Studiendauer bis zu e<strong>in</strong>em Hochschulabschluss <strong>und</strong> <strong>in</strong><br />

anderen Fällen gleich lang.<br />

Die <strong>Universität</strong>en können die bestehenden <strong>Studiengänge</strong> <strong>in</strong><br />

die neue Struktur überführen. Neue <strong>Studiengänge</strong> müssen <strong>in</strong> der<br />

Regel <strong>in</strong> die neue Struktur e<strong>in</strong>gefügt werden. <strong>Studiengänge</strong> für<br />

Mediz<strong>in</strong>, Zahnmediz<strong>in</strong> <strong>und</strong> das Lehramt an Gymnasien verbleiben<br />

durchgängig <strong>in</strong> der alten Struktur. Bestehende Fachhochschulstudiengänge<br />

können <strong>in</strong> die neue Struktur überführt <strong>und</strong><br />

neue <strong>in</strong> der neuen Struktur etabliert werden.<br />

Die Regelungen, die zuvor <strong>in</strong> Österreich jeweils für die Zulassung<br />

zum Erststudium gegolten hatten, wurden nunmehr auch<br />

auf die Zulassung zur zweiten Stufe übertragen. An den <strong>Universität</strong>en<br />

gilt nunmehr e<strong>in</strong> offener Zugang für Maturanden zum Bakkalaureats-<br />

wie <strong>in</strong> der Regel auch zum Magisterstudium, während<br />

bei Fachhochschulstudiengängen auf beiden Stufen Zulassungsbeschränkungen<br />

möglich s<strong>in</strong>d. In der Diskussion s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs<br />

Zulassungsbeschränkungen für die zweite universitäre Stufe.<br />

Bei der Etablierung der gestuften Systeme von <strong>Studiengänge</strong>n<br />

<strong>und</strong> -abschlüssen wurde davon ausgegangen, dass die Absolventen<br />

e<strong>in</strong>es Bakkalaureats, die weiterstudieren wollen, dies <strong>in</strong> der<br />

Regel <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>Master</strong>-Studiengang desselben Faches <strong>und</strong> <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er ihrer fachlichen Spezialisierung tun werden. Laut § 64 (5)<br />

des <strong>Universität</strong>sgesetzes von 2002 setzt e<strong>in</strong> neues Magisterstudium<br />

den erfolgreichen Abschluss e<strong>in</strong>es fachlich nahe liegenden<br />

Bakkalaureatsstudiums an e<strong>in</strong>er <strong>Universität</strong> oder Fachhochschule<br />

oder e<strong>in</strong>es anderen, äquivalenten, staatlich anerkannten Studiums<br />

im In- <strong>und</strong> Ausland voraus. E<strong>in</strong> fachlicher Wechsel hat so<br />

wenig zur Diskussion gestanden, dass die Interpretationen darüber<br />

ause<strong>in</strong>ander gehen, ob er <strong>in</strong> den seltenen Fällen, <strong>in</strong> denen er<br />

gewünscht wird, tatsächlich zugelassen wird oder nicht.<br />

E<strong>in</strong>e Mobilität von e<strong>in</strong>em Bakkalaureat an Fachhochschulen<br />

zu e<strong>in</strong>em <strong>Master</strong>-Studium ist im Pr<strong>in</strong>zip möglich. Aber auch hier<br />

ist nicht klar, wieweit das allen Fachhochschulabsolventen<br />

ermöglicht werden soll oder besondere Selektionen vorgesehen<br />

werden. Auch spielt e<strong>in</strong>e Rolle, dass dies seitens der <strong>Universität</strong>en<br />

nicht ermutigt wird <strong>und</strong> die meisten <strong>Studiengänge</strong> noch ke<strong>in</strong>e<br />

Absolventen haben, so dass es noch ke<strong>in</strong>e etablierten Praktiken<br />

gibt. Konsens sche<strong>in</strong>t aber zu bestehen, dass die Absolventen von<br />

<strong>Bachelor</strong>-Studien nicht unbed<strong>in</strong>gt sofort zu <strong>Master</strong>-<strong>Studiengänge</strong>n<br />

übergehen müssen, sondern diesen Schritt auch mehrere<br />

Jahre nach dem <strong>Bachelor</strong>-Abschluss tun können.<br />

Offen ist auch noch, <strong>in</strong> welchem Umfange e<strong>in</strong> – sofortiger oder<br />

späterer – Übergang vom Bakkalaureatsabschluss zu e<strong>in</strong>em neuen<br />

Magisterstudium für wünschenswert gilt <strong>und</strong> wie sich die<br />

Quoten des Weiterstudierens tatsächlich entwickeln. Hier werden<br />

unterschiedliche Vorstellungen diskutiert, ohne dass sich<br />

klare Me<strong>in</strong>ungsbilder, Empfehlungen oder gar Regelungen herausgebildet<br />

hätten.

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