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Endbericht REK A23 B5 - Institut Raum & Energie

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<strong>Endbericht</strong><br />

<strong>REK</strong> A 23 / B 5<br />

Ziel der Kooperation ist es, die Nachteile der Randlage an der deutschen bzw. der dänischen<br />

Grenze über eine verstärkte Kooperation auszugleichen, bzw. in einen Standortvorteil<br />

zu verwandeln, um zu einer neuen Mitte zu gelangen.<br />

Die grenzüberschreitende Kooperation verspricht nicht nur neue Impulse für ein aktives,<br />

positives Miteinander in Wirtschaft, Kultur, Umwelt und Politik, sondern soll darüber hinaus<br />

ein gemeinsames regionales Profil formen, das gute Chancen hat, im europäischen Wettbewerb<br />

erfolgreich zu agieren. 158<br />

INTERREG IV A-Programm Syddanmark-Schleswig-K.E.R.N.<br />

Abb.167: Abgrenzung des Fördergebiets von INTERREG IV A-Programm Syddanmark-Schleswig-K.E.R.N.<br />

Quelle: Region Syddanmark-Schleswig<br />

Bei dem INTERREG IV A-Programm Syddanmark-<br />

Schleswig-K.E.R.N. handelt es sich um ein von der<br />

Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds<br />

für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördertes<br />

grenzüberschreitendes Kooperationsprojekt für die<br />

Region Syddanmark, Schleswig und K.E.R.N., in der<br />

laufenden Periode von 2007 – 2013.<br />

Die Programmpartner sind die Region Syddanmark<br />

auf dänischer Seite sowie auf deutscher Seite die<br />

drei Kreise Schleswig-Flensburg, Nordfriesland und<br />

Rendsburg-Eckernförde und die drei Städte Landeshauptstadt<br />

Kiel, Flensburg und Neumünster. Die<br />

Durchführung des INTERREG IV A-Programms<br />

übernimmt auf deutscher Seite für die Region<br />

Schleswig die EA Nord Entwicklungsagentur Nord<br />

GmbH (siehe 7.4.1 Wirtschaftsbezogene Kooperationen)<br />

sowie für die Region K.E.R.N. die Wirtschaftsförderungsgesellschaft<br />

für die Region Kiel,<br />

Rendsburg-Eckernförde und Plön mbH.<br />

Die sechs deutschen Kreise und Städte haben in einer deutsch-dänischen Vereinbarung<br />

mit der Region Syddanmark die künftige Umsetzung des INTERREG IV A–Programms geregelt.<br />

Dazu zählen im Wesentlichen Regelungen zur Verwaltungsbehörde, zur Bescheinigungsbehörde<br />

(Zahlstelle), zum INTERREG-Sekretariat und zum INTERREG-Ausschuss.<br />

Das INTERREG IV A-Programm Syddanmark-Schleswig-K.E.R.N. unterstützt den Lissabon-Prozess<br />

und die Ziele von Göteborg, die darauf abzielen, die EU bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten<br />

und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum zu machen und<br />

dabei wirtschaftliche, soziale und umweltbezogene Nachhaltigkeit zu sichern.<br />

Die Strategie sieht vor, auf den bestehenden, gut funktionierenden Netzwerken und Kooperationen<br />

aufzubauen und durch konkrete Aktivitäten dazu beizutragen, dass die Integration<br />

zwischen den grenznahen Gebieten weitergeführt und weiter entwickelt wird.<br />

Das INTERREG IV A-Programm Syddanmark-Schleswig-K.E.R.N. nimmt verstärkt Innovation,<br />

Technologie, Wirtschaftskooperation, Nachhaltigkeit und menschliche Ressourcen in<br />

den Blick. Damit liegt es nahe, das Zusammenwirken zwischen dem INTERREG IV A-<br />

Programm und den nationalen, regionalen und lokalen Strategien für nachhaltiges Wachstum<br />

zu gewährleisten und soweit wie möglich Zusammenhang und Synergien zwischen unterschiedlichen<br />

Aktivitäten zu schaffen.<br />

158 Vgl. www.schleswig-holstein.de/STK/DE >> Schwerpunkte >> Zusammenarbeit mit Dänemark, Hrsg.: Landesregierung<br />

Schleswig-Holstein und www.region.de, Hrsg.: Region Sonderjylland-Schleswig.<br />

Regionales Entwicklungskonzept für die Landesentwicklungsachse A 23 / B 5<br />

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