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Endbericht REK A23 B5 - Institut Raum & Energie

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<strong>Endbericht</strong><br />

<strong>REK</strong> A 23 / B 5<br />

Unterelbe / Westküste unter Verbindung des Wirtschafts- und Innovationspotenzials<br />

(<strong>Energie</strong>kompetenz) mit weichen Standortfaktoren<br />

(Top- Wohn- und Tourismusdestination)<br />

Die Projektbeteiligten sehen diese Kampagne mit großer Priorität,<br />

um die Region in der überregionalen Standortkonkurrenz angemessen<br />

zu positionieren.<br />

Maßnahmen<br />

Zuständigkeit /<br />

Federführung<br />

Zeithorizont<br />

Kosten und<br />

Finanzierung<br />

Nächste Schritte<br />

Abschließende<br />

Einschätzung /<br />

Einrichtung einer Kooperationsstruktur angelehnt an die Organisation<br />

für die Erarbeitung des <strong>REK</strong> mit folgenden Bausteinen:<br />

1. Lenkungsausschuss identisch wie für das <strong>REK</strong> mit mindestens<br />

halbjährigen Sitzungen<br />

2. Zweijährig „rotierender“ Vorsitz bei den Landkreisen mit jeweils<br />

zugeordneter Geschäftsstelle<br />

Die Einrichtung einer eigenen Geschäftsstelle ist unverzichtbar.<br />

Gerade in der Startphase ist der Aufwand für den Aufbau und die<br />

Steuerung der Kooperation nicht neben der Tagesarbeit zu bewältigen.<br />

3. Optionale Projektgruppen für die wichtigsten Umsetzungsprojekte<br />

(statt wie bisher thematische Facharbeitsgruppen)<br />

4. Jährliche Regionalkonferenz<br />

Die Projektbeteiligten halten die Regionalkonferenz für die politische<br />

Verankerung und Akzeptanz der Kooperation für dringlich.<br />

Des Weiteren fällt der Geschäftsstelle die Aufgabe des laufenden<br />

Monitorings und Controllings des <strong>REK</strong>-Prozesses sowie die Pflege<br />

der Regionaldatenbank zu.<br />

Federführung: Lenkungsausschuss<br />

Es ist Aufgabe aller FAGs und <strong>REK</strong>-Projekte, in ihrer Arbeit die Ziele<br />

des Handlungsfelds Kooperation zu beachten Wenn es Anknüpfungspunkte<br />

gibt, sind diese aktiv auszugestalten<br />

Die Entscheidung für die Interessengemeinschaft und ihre Organisation<br />

muss kurzfristig getroffen werden. Die Dauer der Kooperation<br />

sollte offen bleiben.<br />

Der Lenkungsausschuss bedient sich einer geschäftsführenden<br />

Stelle, um den <strong>REK</strong>-Prozess auch nach Vorlage des <strong>Endbericht</strong>s<br />

zu betreuen.<br />

Hierfür wird eine gesonderte Vereinbarung zwischen allen Projektpartnern<br />

geschlossen, die auch die Finanzierung der Betreuung regelt.<br />

1. Grundsatzentscheidung, ev. nach Befassung Kreistage<br />

2. Erarbeitung Kooperationsvereinbarung mit Finanzierungsregelung<br />

Eine klare und verbindliche Kooperationsvereinbarung stellt keine<br />

(bürokratische) Einengung der Partner dar, sondern ist eine<br />

zwingende Voraussetzung einer reibungsfreien Kooperation.<br />

3. Konstituierung Interessengemeinschaft und Beschluss zur Finanzierung<br />

4. Einrichtung Geschäftsstelle.<br />

Dieses Projekt hat sehr hohe Priorität, um die Umsetzung der im<br />

<strong>REK</strong> erarbeiteten Strategien und Maßnahmen zu sichern. Die Re-<br />

Regionales Entwicklungskonzept für die Landesentwicklungsachse A 23 / B 5<br />

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