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33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...

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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 104<br />

Nutzung Größe in m² Wertfaktor Flächenwert<br />

Versiegelte und überbaute Fläche im<br />

4.050 0 0<br />

Dorfgebiet (GRZ 0,6)<br />

Neuzeitliche Ziergärten (PHZ) im MD (0,4 %) 2.700 1 2.700<br />

Erhalt Strauch-Baumhecke (HFM) 750 3 2.250<br />

SUMME 7.500 4.950<br />

Tabelle 9: Flächenwerte nach dem Eingriff<br />

Flächenwert <strong>Plan</strong>ung 4.950<br />

Flächenwert Bestand 12.750<br />

Bilanz -7.800<br />

Tabelle 10: Gegenüberstellung Flächenwert vor und nach dem Eingriff<br />

Durch die im Änderungsbereich zu erwartenden Eingriffe entsteht ein Kompensationsdefizit<br />

von 7.800Wertpunkten. Für den schutzwürdigen Boden wird ein Aufschlag von ca. 3.500 Wertpunkten<br />

gegeben, da bei einer möglichen Flächenversiegelung im Bereich des wertvollen<br />

Bodens von max. 60 % in einer gemischten Baufläche max. ca. 3.500 m² schutzwürdiger Boden<br />

versiegelt werden können. In dieser Bilanzierung wird folglich von dem Maximum ausgegangen.<br />

Es entsteht also ein Kompensationsdefizit von 11.300 Wertpunkten. Dieses Defizit ist in<br />

der Ausgleichsfläche südlich von <strong>Echem</strong> auszugleichen.<br />

11.4.9. Änderungsbereich 8 (Blatt 18)<br />

Vermeidungsmaßnahmen<br />

Im Änderungsbereich wird entsprechend der aktuellen Nutzung Fläche für die Landwirtschaft<br />

dargestellt, wodurch sich keine negativen Auswirkungen ergeben und Vermeidungsmaßnahmen<br />

nicht erforderlich sind. Nach dem bisher wirksamen Flächennutzungsplan wäre in<br />

diesem Bereich eine Sportplatzfläche zulässig. Somit findet eine deutliche Verbesserung im<br />

Vergleich zum derzeit Möglichen statt.<br />

Ausgleichsmaßnahmen<br />

Ein Eingriff findet nicht statt und Maßnahmen zur Kompensation sind dementsprechend nicht<br />

erforderlich. Die Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung kann entfallen.<br />

11.4.10. Änderungsbereich 9 (Blatt 16)<br />

Vermeidungsmaßnahmen<br />

Im Rahmen eines Bebauungsplanes sind eine Biotoptypenkartierung, sowie eine artenschutzrechtliche<br />

Prüfung mit Berücksichtigung von Vögeln, Amphibien und Fledermäusen durchzuführen,<br />

um zu gewährleisten, dass die Belange des Arten- sowie des Biotopschutzes berücksichtigt<br />

werden. Außerdem ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen, um sicherzustellen,<br />

dass die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes nicht verschlechtert werden.<br />

Eingriffe in das schutzbedürftige Grundwasser können durch entsprechende Festsetzungen<br />

zur Oberflächenentwässerung und Abwasserbeseitigung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung<br />

vermieden werden.<br />

Darüber hinaus ist der Immissionsschutz gesondert zu betrachten und zu regeln. Die vorhandene<br />

Zuwegung ist nicht auf eine wesentliche Erhöhung des Zu- und Abfahrtverkehrs ausgelegt.<br />

Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ist zu prüfen, inwieweit geplante<br />

Nutzungen hiermit vereinbar sind. Es ist eine Abschätzung des Verkehrsaufkommens und<br />

der daraus resultierenden Lärmimmissionen durchzuführen. Ein Gastronomie- oder Seminarbetrieb<br />

ist vom Eigentümer derzeit nicht geplant. Die Pachtverträge für die Wochenendhäuser<br />

sind gekündigt. Insofern ist es erst perspektivisch erforderlich, das Verkehrsaufkommen<br />

näher zu untersuchen. Ggf. ist ein Verkehrsgutachten vom Investor anzufertigen. Die vertretbare<br />

Verkehrsbelastung soll einvernehmlich mit der UNB festgelegt werden.<br />

Für die verbindliche Bauleitplanung wird außerdem empfohlen, die Verbandssatzung des<br />

Wasserverbandes der Ilmenau-Niederung zu berücksichtigen, da die an den Änderungs-<br />

Ute Kremer<br />

LÜNEBURG<br />

STADT +<br />

LANDSCHAFTSPLANUNG

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