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33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...

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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 39<br />

erfahren gemäß § 1 (6) Nr. 1 BauGB besondere Berücksichtigung. Nach Nr. 5 ist<br />

bei der Aufstellung der Bauleitpläne u. a. die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes<br />

zu berücksichtigen.<br />

Gemäß Nr. 7 sollen bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere die Belange<br />

des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

berücksichtigt werden, insbesondere<br />

a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge<br />

zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt<br />

b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

c) Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit<br />

sowie die Bevölkerung insgesamt<br />

d) Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />

e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen<br />

und Abwässern<br />

i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes<br />

nach den Buchstaben a, c und d.<br />

§ 1 a BauGB fordert ergänzend den flächensparenden Umgang mit Grund und<br />

Boden: „Dabei sind … Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.<br />

Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen<br />

sollen nur im notwendigen Umfang genutzt werden. Die Grundsätze nach den<br />

Sätzen 1 und 2 sind nach § 1 Abs. 7 in der Abwägung zu berücksichtigen.“<br />

Ute Kremer<br />

LÜNEBURG<br />

STADT +<br />

LANDSCHAFTSPLANUNG

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