33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 39<br />
erfahren gemäß § 1 (6) Nr. 1 BauGB besondere Berücksichtigung. Nach Nr. 5 ist<br />
bei der Aufstellung der Bauleitpläne u. a. die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes<br />
zu berücksichtigen.<br />
Gemäß Nr. 7 sollen bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere die Belange<br />
des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
berücksichtigt werden, insbesondere<br />
a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge<br />
zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt<br />
b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes<br />
c) Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit<br />
sowie die Bevölkerung insgesamt<br />
d) Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />
e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen<br />
und Abwässern<br />
i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes<br />
nach den Buchstaben a, c und d.<br />
§ 1 a BauGB fordert ergänzend den flächensparenden Umgang mit Grund und<br />
Boden: „Dabei sind … Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.<br />
Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen<br />
sollen nur im notwendigen Umfang genutzt werden. Die Grundsätze nach den<br />
Sätzen 1 und 2 sind nach § 1 Abs. 7 in der Abwägung zu berücksichtigen.“<br />
Ute Kremer<br />
LÜNEBURG<br />
STADT +<br />
LANDSCHAFTSPLANUNG