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33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...

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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 62<br />

Elementare Grundbedingungen hierfür ist ein Wasser- und Bodenhaushalt, der<br />

sich durch hohe Grundwasserstände, durch Rückhaltung überschüssiger Wassermengen<br />

und durch geringe Stoffeinträge im Grund- wie Oberflächenwasser<br />

auszeichnet. Hier sind zahlreiche Maßnahmen zur Erzielung abflussverzögernder,<br />

wasserrückhaltender und überstauender Effekte erforderlich. Dabei ist die Anhebung<br />

von Stauzielen und der Umbau von Fließgewässern besonders wichtig<br />

[…].<br />

Die hochwasserabhängigen Waldökosysteme sind in repräsentativer Größe und<br />

Verteilung im Vorland langfristig wiederherzustellen […].<br />

Der Landschaftsrahmenplan enthält darüber hinaus konkrete Ziele für schutzund<br />

entwicklungsbedürftige Ökosystemtypen wie Wälder, Gewässer, Hoch- und<br />

Übergangsmoore, Feuchtgrünland und Sümpfe, Trocken- und Magerbiotope<br />

sowie für sonstige Biotope.<br />

Der im <strong>Plan</strong>gebiet gelegene Wald wird durch die <strong>Plan</strong>ung nicht<br />

beeinträchtigt. Er wird als Fläche für Wald dargestellt und erhalten.<br />

Im Rahmen der Bestandsanpassung werden nach Abgleich mit<br />

dem Luftbild Flächen als Wald dargestellt, welche im bisher<br />

wirksamen Flächennutzungsplan nicht als Waldflächen dargestellt<br />

waren.<br />

Außerdem wird im Änderungsbereich 6 eine Fläche für Wald<br />

dem Bestand entsprechend dargestellt.<br />

Es werden Anforderungen an Nutzungen formuliert. Für Siedlungen gilt folgendes:<br />

In Ableitung aus dem Nieders. Landschaftsprogramm: „Der Wechsel von besiedelten<br />

und unbesiedelten Bereichen als Grundmuster unserer Kulturlandschaft ist<br />

zu erhalten und bewusst zu gestalten.“<br />

Hinsichtlich der Verknappung des Gutes „Freie Landschaft“ muss mit Grund und<br />

Boden sparsam umgegangen werden, einer Zersiedelung der Landschaft ist<br />

entgegenzuwirken.<br />

„Hochrangiges landschaftspflegerisches Ziel ist es, Landschaft möglichst großflächig<br />

und nachhaltig gegenüber Bebauung aller Art zu schützen und zu sichern.<br />

Die schutz- und entwicklungsbedürftigen Ökosysteme bilden das landschaftsökologische<br />

Grundgerüst des Freiflächenschutzes im Umfeld der Siedlungsberei-<br />

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes werden als Ersatz<br />

für bisherige Wohnbauflächen, welche mit der <strong>33.</strong> Änderung<br />

entfallen, lediglich neue Wohnbauflächen an geeigneter Stelle<br />

im Ort ausgewiesen. Die Innenentwicklung wird daher gestärkt<br />

und landschaftspflegerische Ziele werden berücksichtigt.<br />

Ute Kremer<br />

LÜNEBURG<br />

STADT +<br />

LANDSCHAFTSPLANUNG

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