33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 62<br />
Elementare Grundbedingungen hierfür ist ein Wasser- und Bodenhaushalt, der<br />
sich durch hohe Grundwasserstände, durch Rückhaltung überschüssiger Wassermengen<br />
und durch geringe Stoffeinträge im Grund- wie Oberflächenwasser<br />
auszeichnet. Hier sind zahlreiche Maßnahmen zur Erzielung abflussverzögernder,<br />
wasserrückhaltender und überstauender Effekte erforderlich. Dabei ist die Anhebung<br />
von Stauzielen und der Umbau von Fließgewässern besonders wichtig<br />
[…].<br />
Die hochwasserabhängigen Waldökosysteme sind in repräsentativer Größe und<br />
Verteilung im Vorland langfristig wiederherzustellen […].<br />
Der Landschaftsrahmenplan enthält darüber hinaus konkrete Ziele für schutzund<br />
entwicklungsbedürftige Ökosystemtypen wie Wälder, Gewässer, Hoch- und<br />
Übergangsmoore, Feuchtgrünland und Sümpfe, Trocken- und Magerbiotope<br />
sowie für sonstige Biotope.<br />
Der im <strong>Plan</strong>gebiet gelegene Wald wird durch die <strong>Plan</strong>ung nicht<br />
beeinträchtigt. Er wird als Fläche für Wald dargestellt und erhalten.<br />
Im Rahmen der Bestandsanpassung werden nach Abgleich mit<br />
dem Luftbild Flächen als Wald dargestellt, welche im bisher<br />
wirksamen Flächennutzungsplan nicht als Waldflächen dargestellt<br />
waren.<br />
Außerdem wird im Änderungsbereich 6 eine Fläche für Wald<br />
dem Bestand entsprechend dargestellt.<br />
Es werden Anforderungen an Nutzungen formuliert. Für Siedlungen gilt folgendes:<br />
In Ableitung aus dem Nieders. Landschaftsprogramm: „Der Wechsel von besiedelten<br />
und unbesiedelten Bereichen als Grundmuster unserer Kulturlandschaft ist<br />
zu erhalten und bewusst zu gestalten.“<br />
Hinsichtlich der Verknappung des Gutes „Freie Landschaft“ muss mit Grund und<br />
Boden sparsam umgegangen werden, einer Zersiedelung der Landschaft ist<br />
entgegenzuwirken.<br />
„Hochrangiges landschaftspflegerisches Ziel ist es, Landschaft möglichst großflächig<br />
und nachhaltig gegenüber Bebauung aller Art zu schützen und zu sichern.<br />
Die schutz- und entwicklungsbedürftigen Ökosysteme bilden das landschaftsökologische<br />
Grundgerüst des Freiflächenschutzes im Umfeld der Siedlungsberei-<br />
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes werden als Ersatz<br />
für bisherige Wohnbauflächen, welche mit der <strong>33.</strong> Änderung<br />
entfallen, lediglich neue Wohnbauflächen an geeigneter Stelle<br />
im Ort ausgewiesen. Die Innenentwicklung wird daher gestärkt<br />
und landschaftspflegerische Ziele werden berücksichtigt.<br />
Ute Kremer<br />
LÜNEBURG<br />
STADT +<br />
LANDSCHAFTSPLANUNG