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33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...

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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 15<br />

mung Schule, welche sich nordwestlich der Bahnlinie befindet, hat keine Auswirkungen auf<br />

die infrastrukturellen Ausstattungen, da dieser Bereich bereits nicht mehr durch die LVA genutzt<br />

wird und mit der <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplans lediglich dem Bestand entsprechend<br />

dargestellt wird.<br />

4.4. Verkehr<br />

Die gute überregionale Anbindung <strong>Echem</strong>s über die Bahnlinie Lübeck-Lüneburg und die<br />

Kreisstraße 53 ist Voraussetzung für die Entwicklung der Gemeinde als Wohn-, Gewerbe- und<br />

Tourismusstandort. Die Verkehrsinfrastruktur in den Ortsteilen ist zu sichern und gegebenenfalls<br />

auszubauen.<br />

Weiterhin sollen die an die Bahnlinie angrenzenden Bereiche für die Ansiedlung von Handelsund<br />

Gewerbebetrieben genutzt werden. Hierfür wird mit der <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

auch ein weiteres Gewerbe- und Mischgebiet dargestellt.<br />

4.5. Wirtschaft<br />

<strong>Echem</strong> hat keine grundzentrale Funktion. In der Gemeinde <strong>Echem</strong> sind handwerkliche und<br />

gewerbliche Betriebe vorhanden. Bestehende Betriebe werden durch die Darstellung gemischter<br />

Bauflächen bzw. Dorfgebiete gesichert. Hierdurch ist auch eine Nachnutzung alter<br />

landwirtschaftlicher Bausubstanz durch nicht wesentlich störende Betriebe möglich. Arbeitsplätze<br />

werden auch durch die in der Gemeinde <strong>Echem</strong> angesiedelte Lehr- und Versuchsanstalt<br />

bereitgestellt, die eine Bundesausbildungsstätte darstellt. Hier ist durch die Erweiterungsabsichten<br />

der Landwirtschaftskammer ein hohes Entwicklungspotenzial gegeben. Vorhandene<br />

Arbeitsplätze sollen gesichert werden. Aufgrund der landwirtschaftlichen Prägung der<br />

Gemeinde <strong>Echem</strong> sollen andere Siedlungsentwicklungen eher untergeordnet entstehen. In<br />

der Gemeinde <strong>Echem</strong> kommt der Landwirtschaft noch eine hohe Bedeutung zu (siehe folgendes<br />

Kapitel). Die Möglichkeit zur Ansiedlung von Gewerbe ist im Rahmen der 25. F-<br />

<strong>Plan</strong>änderung auf einer kleinen Fläche östlich der Bahnlinie vorgesehen. Hier ist ein eingeschränktes<br />

Gewerbegebiet dargestellt. Dieses wird mit der <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

gesichert. Außerdem wird nordwestlich der Bahnlinie mit der <strong>33.</strong> Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes ein Gewerbegebiet zur Nachnutzung des ehemaligen LVA-Geländes<br />

dargestellt.<br />

4.6. Landwirtschaft<br />

In der Gemeinde <strong>Echem</strong> kommt der Landwirtschaft noch eine hohe Bedeutung zu. Die Dominanz<br />

der Landwirtschaft ist auch daraus ersichtlich, dass in der Gemeinde <strong>Echem</strong> die Lehrund<br />

Versuchsanstalt für Viehhaltung angesiedelt ist. Im westlichen Bereich des Ortes <strong>Echem</strong><br />

sind noch viele aktive landwirtschaftliche Betriebe vorhanden. Somit besteht in diesem Ortsteil<br />

noch eine sehr intensive landwirtschaftliche Nutzung.<br />

Im Zuge der <strong>Plan</strong>ung soll den Entwicklungsbedürfnissen landwirtschaftlicher Betriebe Raum<br />

gegeben werden bei gleichzeitiger Konfliktvermeidung zwischen landwirtschaftlicher Nutzung<br />

und dem Wohnen. Die landwirtschaftlichen Betriebe sollen bei der künftigen wohnbaulichen<br />

Entwicklung vorrangig berücksichtigt werden. Außerdem sollen der Erholungswert der Landschaft<br />

und die gewachsene Baustruktur erhalten werden.<br />

Die Landwirtschaft wird gestärkt, indem die Dorfgebiete weiterhin als Dorfgebiete dargestellt<br />

bleiben. Außerdem werden neue Dorfgebiete dargestellt, die auch der Erweiterung bzw.<br />

Verlagerung bestehender Betriebe dienen.<br />

4.7. Naturräumliche Ausdehnung und Immissionsschutz<br />

In diesem Kapitel wird beschrieben, welche Einschränkungen sich durch die naturräumliche<br />

Ausdehnung und den Immissionsschutz bei der Ausweisung von Wohnbauflächen in der Gemeinde<br />

<strong>Echem</strong> ergeben.<br />

Ute Kremer<br />

LÜNEBURG<br />

STADT +<br />

LANDSCHAFTSPLANUNG

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