33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 15<br />
mung Schule, welche sich nordwestlich der Bahnlinie befindet, hat keine Auswirkungen auf<br />
die infrastrukturellen Ausstattungen, da dieser Bereich bereits nicht mehr durch die LVA genutzt<br />
wird und mit der <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplans lediglich dem Bestand entsprechend<br />
dargestellt wird.<br />
4.4. Verkehr<br />
Die gute überregionale Anbindung <strong>Echem</strong>s über die Bahnlinie Lübeck-Lüneburg und die<br />
Kreisstraße 53 ist Voraussetzung für die Entwicklung der Gemeinde als Wohn-, Gewerbe- und<br />
Tourismusstandort. Die Verkehrsinfrastruktur in den Ortsteilen ist zu sichern und gegebenenfalls<br />
auszubauen.<br />
Weiterhin sollen die an die Bahnlinie angrenzenden Bereiche für die Ansiedlung von Handelsund<br />
Gewerbebetrieben genutzt werden. Hierfür wird mit der <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
auch ein weiteres Gewerbe- und Mischgebiet dargestellt.<br />
4.5. Wirtschaft<br />
<strong>Echem</strong> hat keine grundzentrale Funktion. In der Gemeinde <strong>Echem</strong> sind handwerkliche und<br />
gewerbliche Betriebe vorhanden. Bestehende Betriebe werden durch die Darstellung gemischter<br />
Bauflächen bzw. Dorfgebiete gesichert. Hierdurch ist auch eine Nachnutzung alter<br />
landwirtschaftlicher Bausubstanz durch nicht wesentlich störende Betriebe möglich. Arbeitsplätze<br />
werden auch durch die in der Gemeinde <strong>Echem</strong> angesiedelte Lehr- und Versuchsanstalt<br />
bereitgestellt, die eine Bundesausbildungsstätte darstellt. Hier ist durch die Erweiterungsabsichten<br />
der Landwirtschaftskammer ein hohes Entwicklungspotenzial gegeben. Vorhandene<br />
Arbeitsplätze sollen gesichert werden. Aufgrund der landwirtschaftlichen Prägung der<br />
Gemeinde <strong>Echem</strong> sollen andere Siedlungsentwicklungen eher untergeordnet entstehen. In<br />
der Gemeinde <strong>Echem</strong> kommt der Landwirtschaft noch eine hohe Bedeutung zu (siehe folgendes<br />
Kapitel). Die Möglichkeit zur Ansiedlung von Gewerbe ist im Rahmen der 25. F-<br />
<strong>Plan</strong>änderung auf einer kleinen Fläche östlich der Bahnlinie vorgesehen. Hier ist ein eingeschränktes<br />
Gewerbegebiet dargestellt. Dieses wird mit der <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
gesichert. Außerdem wird nordwestlich der Bahnlinie mit der <strong>33.</strong> Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes ein Gewerbegebiet zur Nachnutzung des ehemaligen LVA-Geländes<br />
dargestellt.<br />
4.6. Landwirtschaft<br />
In der Gemeinde <strong>Echem</strong> kommt der Landwirtschaft noch eine hohe Bedeutung zu. Die Dominanz<br />
der Landwirtschaft ist auch daraus ersichtlich, dass in der Gemeinde <strong>Echem</strong> die Lehrund<br />
Versuchsanstalt für Viehhaltung angesiedelt ist. Im westlichen Bereich des Ortes <strong>Echem</strong><br />
sind noch viele aktive landwirtschaftliche Betriebe vorhanden. Somit besteht in diesem Ortsteil<br />
noch eine sehr intensive landwirtschaftliche Nutzung.<br />
Im Zuge der <strong>Plan</strong>ung soll den Entwicklungsbedürfnissen landwirtschaftlicher Betriebe Raum<br />
gegeben werden bei gleichzeitiger Konfliktvermeidung zwischen landwirtschaftlicher Nutzung<br />
und dem Wohnen. Die landwirtschaftlichen Betriebe sollen bei der künftigen wohnbaulichen<br />
Entwicklung vorrangig berücksichtigt werden. Außerdem sollen der Erholungswert der Landschaft<br />
und die gewachsene Baustruktur erhalten werden.<br />
Die Landwirtschaft wird gestärkt, indem die Dorfgebiete weiterhin als Dorfgebiete dargestellt<br />
bleiben. Außerdem werden neue Dorfgebiete dargestellt, die auch der Erweiterung bzw.<br />
Verlagerung bestehender Betriebe dienen.<br />
4.7. Naturräumliche Ausdehnung und Immissionsschutz<br />
In diesem Kapitel wird beschrieben, welche Einschränkungen sich durch die naturräumliche<br />
Ausdehnung und den Immissionsschutz bei der Ausweisung von Wohnbauflächen in der Gemeinde<br />
<strong>Echem</strong> ergeben.<br />
Ute Kremer<br />
LÜNEBURG<br />
STADT +<br />
LANDSCHAFTSPLANUNG