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33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...

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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 19<br />

Änderung besser geeignete Standorte für Wohnbauflächen in der Gemeinde <strong>Echem</strong> ausgewiesen<br />

und die Innenentwicklung gestärkt.<br />

Für die Realisierung der an den Änderungsbereich 1b angrenzenden Wohnbaufläche wird<br />

die Aufstellung eines Bebauungsplanes empfohlen, in welchem die Abstände zum Sportplatz,<br />

zur Kreisstraße und zum Wald geregelt werden.<br />

5.3. Änderungsbereich 2<br />

Darstellung von Gewerbegebiet, Mischgebiet und Fläche für die Landwirtschaft<br />

5.3.1. Abgrenzung und , Lage und vorhandene Nutzung<br />

Der Änderungsbereich 2 (Flurstücke 24/1, 12/1, 12/3, 12/4, 12/5, 25, 32 und 33) liegt am nördlichen<br />

Ortsrand des Ortsteiles <strong>Echem</strong>, direkt nordwestlich angrenzend an die Bahnlinie. Südlich<br />

wird die Fläche durch die K 53 begrenzt und im Norden und Westen schließen landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen an. Die Fläche ist ca. 3,6 ha groß. In der Fläche sind zwei Wohngebäude<br />

direkt nördlich der K 53, ein Fahrradladen, eine Tierarztpraxis, eine Kfz-Werkstatt und eine<br />

Ölmühle vorhanden. Im östlichen Bereich der Fläche, östlich der Straße „Gingweg“, befindet<br />

sich eine Tischlerei.<br />

5.3.2. Regionales Raumordnungsprogramm<br />

Im RROP wird für den nördlichen Randbereich ein Vorranggebiet für Natur und Landschaft<br />

dargestellt. Ansonsten wird für die Fläche selbst nichts dargestellt. Direkt südöstlich der Fläche<br />

verläuft die Bahnlinie, welche als Haupteisenbahnstrecke mit Haltepunkt in <strong>Echem</strong> gekennzeichnet<br />

ist. Im RROP wird dargestellt, dass ein elektrischer Betrieb dieser Bahnstrecke erforderlich<br />

ist, jedoch noch weiterer Abstimmung bedarf. Südlich grenzt die K 53 an, welche als<br />

Hauptverkehrsstraße von regionaler Bedeutung dargestellt ist. Die geplante Darstellung ist mit<br />

dem RROP vereinbar.<br />

5.3.3. Wirksamer Flächennutzungsplan<br />

Im bisher wirksamen Flächennutzungsplan wird der überwiegende Teil der Fläche als Fläche<br />

für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule dargestellt. Im südlichen Teil der<br />

Fläche wird eine Fläche für Versorgungsanlagen „Elektrizität“ dargestellt. Der östliche Teil der<br />

Fläche wird als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die Fläche ist überwiegend von Flächen<br />

für die Landwirtschaft umgeben. Südöstlich grenzt die Bahnlinie an, welche als Bahnanlage<br />

dargestellt ist und südlich grenzt die K 53 an, welche als überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraße<br />

dargestellt ist.<br />

Ute Kremer<br />

LÜNEBURG<br />

STADT +<br />

LANDSCHAFTSPLANUNG

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