33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...
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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 32<br />
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz (B-<strong>Plan</strong> Nr. 1)<br />
Der bisher wirksame Flächennutzungsplan stellt für das Flurstück 71 Wohnbaufläche dar. Dieses<br />
wird entsprechend dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1 als Grünfläche mit der<br />
Zweckbestimmung Spielplatz dargestellt.<br />
Wohnbaufläche (B-<strong>Plan</strong> Nr. 1)<br />
Der bisher wirksame Flächennutzungsplan stellt für das Flurstück 104 Dorfgebiet dar. Dieses<br />
wird entsprechend dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1 als Wohnbaufläche dargestellt.<br />
Außerdem werden die südlich daran angrenzenden Flurstücke 106 bis 109, welche im bisher<br />
wirksamen Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt sind, ebenfalls als Wohnbaufläche<br />
dem Bestand entsprechend dargestellt, da diese Flächen heute ausschließlich zum Wohnen<br />
genutzt werden.<br />
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz (B-<strong>Plan</strong> Nr. 5)<br />
Der bisher wirksame Flächennutzungsplan stellt für den nordöstlichen Teilbereich des Flurstückes<br />
43/1 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule dar. Dieses wird<br />
entsprechend dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 5 als Grünfläche mit der Zweckbestimmung<br />
Spielplatz dargestellt.<br />
Waldflächen (Luftbilder)<br />
Vorhandener Wald in der Gemeinde <strong>Echem</strong>, welcher im bisher wirksamen Flächennutzungsplan<br />
nicht als Fläche für Wald dargestellt war, wurde gemäß den Luftbildern als Anpassung<br />
an den Bestand in den Flächennutzungsplan aufgenommen.<br />
Fläche für den Gemeinbedarf „Kirche“<br />
Der Bereich des Gemeindehauses in <strong>Echem</strong>, welcher westlich an die Fläche für den Gemeinbedarf<br />
„Kirche“ angrenzt, wird dem Bestand entsprechend mit in die Fläche für den Gemeinbedarf<br />
aufgenommen.<br />
Sondergebiet „Schützenhaus“<br />
Das Schützenhaus wird entsprechend dem Bestand als Sondergebiet dargestellt.<br />
10. Digitalisierung und nachrichtliche Übernahmen<br />
Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans aus 1980 im Gemeindebereich E-<br />
chem, zuletzt geändert durch die 14. Änderung (1994), welche nicht rechtswirksam für die<br />
Gemeinde <strong>Echem</strong> wurde, und die 25. Änderung (2000), wurden digital übernommen.<br />
Die Deutsche Grundkarte (DGK 5) im Maßstab 1 : 5 000, die die Grundlage des Flächennutzungsplans<br />
aus 1980 bildet, wird nicht mehr aktualisiert. Als <strong>Plan</strong>grundlage für die Digitalisierung<br />
dient somit die digital vorliegende automatische Liegenschaftskarte (ALK) im Maßstab 1:<br />
5000 (Stand 2010). Die ALK ermöglicht heute eine höhere Genauigkeit der <strong>Plan</strong>ung. Zur DGK<br />
ergeben sich geringfügige Abweichungen der Flächenabgrenzungen, die jedoch hinnehmbar<br />
sind, da der Flächennutzungsplan nicht parzellenscharf zu werten ist.<br />
Als Hilfestellung für die Digitalisierung wurde außerdem auf Luftbilder zurückgegriffen, die die<br />
Befliegung aus dem Jahr 2009 wiedergeben (Hrsg.: LGN, 2009).<br />
Im Rahmen dieser Digitalisierung des Flächennutzungsplans erfolgte eine Aktualisierung aller<br />
nachrichtlichen Übernahmen. Hierfür wurden die Träger öffentlicher Belange angeschrieben,<br />
deren Aufgabenbereiche durch die <strong>Plan</strong>ung berührt werden. Nachfolgend sind die in dem<br />
vorliegenden Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommenen Angaben aufgeführt.<br />
Ute Kremer<br />
LÜNEBURG<br />
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