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33. Änderung F-Plan Echem Begründung - Samtgemeinde ...

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<strong>Samtgemeinde</strong> Scharnebeck – Begründung zur <strong>33.</strong> Änderung des Flächennutzungsplanes 32<br />

Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz (B-<strong>Plan</strong> Nr. 1)<br />

Der bisher wirksame Flächennutzungsplan stellt für das Flurstück 71 Wohnbaufläche dar. Dieses<br />

wird entsprechend dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1 als Grünfläche mit der<br />

Zweckbestimmung Spielplatz dargestellt.<br />

Wohnbaufläche (B-<strong>Plan</strong> Nr. 1)<br />

Der bisher wirksame Flächennutzungsplan stellt für das Flurstück 104 Dorfgebiet dar. Dieses<br />

wird entsprechend dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 1 als Wohnbaufläche dargestellt.<br />

Außerdem werden die südlich daran angrenzenden Flurstücke 106 bis 109, welche im bisher<br />

wirksamen Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt sind, ebenfalls als Wohnbaufläche<br />

dem Bestand entsprechend dargestellt, da diese Flächen heute ausschließlich zum Wohnen<br />

genutzt werden.<br />

Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz (B-<strong>Plan</strong> Nr. 5)<br />

Der bisher wirksame Flächennutzungsplan stellt für den nordöstlichen Teilbereich des Flurstückes<br />

43/1 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule dar. Dieses wird<br />

entsprechend dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 5 als Grünfläche mit der Zweckbestimmung<br />

Spielplatz dargestellt.<br />

Waldflächen (Luftbilder)<br />

Vorhandener Wald in der Gemeinde <strong>Echem</strong>, welcher im bisher wirksamen Flächennutzungsplan<br />

nicht als Fläche für Wald dargestellt war, wurde gemäß den Luftbildern als Anpassung<br />

an den Bestand in den Flächennutzungsplan aufgenommen.<br />

Fläche für den Gemeinbedarf „Kirche“<br />

Der Bereich des Gemeindehauses in <strong>Echem</strong>, welcher westlich an die Fläche für den Gemeinbedarf<br />

„Kirche“ angrenzt, wird dem Bestand entsprechend mit in die Fläche für den Gemeinbedarf<br />

aufgenommen.<br />

Sondergebiet „Schützenhaus“<br />

Das Schützenhaus wird entsprechend dem Bestand als Sondergebiet dargestellt.<br />

10. Digitalisierung und nachrichtliche Übernahmen<br />

Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans aus 1980 im Gemeindebereich E-<br />

chem, zuletzt geändert durch die 14. Änderung (1994), welche nicht rechtswirksam für die<br />

Gemeinde <strong>Echem</strong> wurde, und die 25. Änderung (2000), wurden digital übernommen.<br />

Die Deutsche Grundkarte (DGK 5) im Maßstab 1 : 5 000, die die Grundlage des Flächennutzungsplans<br />

aus 1980 bildet, wird nicht mehr aktualisiert. Als <strong>Plan</strong>grundlage für die Digitalisierung<br />

dient somit die digital vorliegende automatische Liegenschaftskarte (ALK) im Maßstab 1:<br />

5000 (Stand 2010). Die ALK ermöglicht heute eine höhere Genauigkeit der <strong>Plan</strong>ung. Zur DGK<br />

ergeben sich geringfügige Abweichungen der Flächenabgrenzungen, die jedoch hinnehmbar<br />

sind, da der Flächennutzungsplan nicht parzellenscharf zu werten ist.<br />

Als Hilfestellung für die Digitalisierung wurde außerdem auf Luftbilder zurückgegriffen, die die<br />

Befliegung aus dem Jahr 2009 wiedergeben (Hrsg.: LGN, 2009).<br />

Im Rahmen dieser Digitalisierung des Flächennutzungsplans erfolgte eine Aktualisierung aller<br />

nachrichtlichen Übernahmen. Hierfür wurden die Träger öffentlicher Belange angeschrieben,<br />

deren Aufgabenbereiche durch die <strong>Plan</strong>ung berührt werden. Nachfolgend sind die in dem<br />

vorliegenden Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommenen Angaben aufgeführt.<br />

Ute Kremer<br />

LÜNEBURG<br />

STADT +<br />

LANDSCHAFTSPLANUNG

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